• wobax
    Dabei seit: 1411257600000
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    geschrieben 1455128156000

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ich hier Auskunft bekomme. Mein Problem:

    Ich habe in einem Reisebüro eineKreuzfahrt (für zwei Personen) inklusive Bustransfer bis zum Schiff in Triestgebucht. Der vom Kreuzfahrtunternehmen organisierte Transferbus kam jedoch nicht.

    Anruf bei der Notfallnummer des Busunternehmers: Wir stünden nicht auf der Transferliste, der Bus sei schon inItalien. 

    Nach einem Anruf beim Kreuzfahrtunternehmenwurde uns empfohlen, selbst mit dem Auto anzureisen. Das machten wir dann auch.

     

    Eine Anfahrtstrecke 382 Kilometer, gesamt also 784 Kilometer. Dazu kamen noch Mautkosten für den Tauerntunnel inÖsterreich, Autobahngebühren in Italien sowie die hohe Parkgebühr in Triest.

    Die Buskosten wurden mir relativschnell vom Reisebüro rückerstattet. Vom Kreuzfahrtunternehmen wurde mir „fürdie Unannehmlichkeiten“ ein Gutschein von € 100,- angeboten.

    Meine Frage: Wer ist haftbar? Das Reiseunternehmen, wo ich alles gebucht habe – oder das Kreuzfahrtunternehmen?

    Was kann ich erwarten?

    Übrigens, wir erreichten gerade noch das Kreuzfahrtschiff…

    Danke schon im Voraus für die Antwort(en)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1455136531000

    Soweit hier dargestellt ist der Ansprechpartner für Beschwerden der Veranstalter, und zwar verschuldensunabhängig. Das ist der oft verkannte Vorteil einer Pauschalreise.

    Aus meiner Sicht sind zumindest die Kosten der beiden Autoreisen zu erstatten, also Kilometergeld in angemessener Höhe sowie alle Verauslagungen für Maut, Parkgebühr etc.

    Zusätzlich halte ich eine Kompensation für angebracht, immerhin wolltet ihr ja entspannt im Bus bereits den Urlaub beginnen anstatt selbst mit dem PKW hinzubrettern. Hierfür würde ich 20% des Reisepreises verlangen.

    Mein Rat: Forderung beziffern, Belege beifügen und mit einem kurzen Schreiben betreffend den Sachverhalt sofort an den Veranstalter übersenden.

    Wer letztendlich eure Buchung für den Bus vergeigt hat kann euch - sh. erster Satz meines Beitrags - vollkommen wurscht sein.

    Viel Erfolg! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • cjmddorf
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1455143786000

    frau von schmeling hat eich ja schon eine fundierte antwort gegeben.

    damit ich es verstehe, eine kurze frage, vllt ein bissel OT:

    ihr standet also an der busabholstelle und da war kein bus.

    dann habt ihr die notfallnummer angerufen, die euch sagten, der bus sei schon in italien.

    soweit so gut.

    wie kann es sein, dass ihr beim bemerken, dass kein bus da ist, dieser schon in italien ist ?

    wie lange habt ihr denn gewartet mit dem anruf ?

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • wobax
    Dabei seit: 1411257600000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1455147287000

    Überflüssiges Zitat entfernt! 

    @cjmddorf

    Danke zuerst mal.

    05:45 Uhr - Geplante Abfahrt

    05:52 Uhr - Anruf bei der Costa Notfallnummer (kleine Verspätung kann ja immer mal sein)

    06:09 Uhr - Anruf vom Busunternehmen, dass wir nicht auf der Liste stehen.

    Der Bus hätte, um uns aufzunehmen, einen relativ großen Umweg machen müssen oder einen Zubringer schicken müssen. Haben wir bei Kreuzfahrten schon öfter so gehabt. So aber fuhr er, von Wien kommend, eine ganz andere Route, war deshalb vermutlich tatsächlich bereits in IT oder in Grenznähe. Und wir standen am vereinbarten Treffpunkt in Salzburg.... 

    Was ich nun nicht weiß: Wer ist der Veranstalter? Das Reisebüro oder Costa? Gebucht habe ich ja im Reisebüro, der Bus wurde von Costa (nicht?) organisiert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1455186061000

    In Ausnahmefällen kann auch mal das Reisebüro Veranstalter sein im rechtlichen Sinne, das erfährst du am besten direkt dort ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wobax
    Dabei seit: 1411257600000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1455187800000

    Vielen Dank.

    Nun, das Reisebüro putzt sich ab - sagt jetzt, Veranstalter in Costa. Und denen ist das offenbar egal...

    Ich werde mich jetzt an einen Anwalt wenden...

  • Sokrates
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    geschrieben 1455188104000

    @wobax

    Den Veranstalter würde ich beim Busunternehmen erfragen. Dort muss man es wissen! ;)

    LG 

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • wobax
    Dabei seit: 1411257600000
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    geschrieben 1455188484000

    @Sokrates

    Danke. 

    Das Busunternehmen wurde von Costa beautragt, also wird Costa der Veranstalter sein. Ich frage aber dennoch nach.

    Nur sehe ich kaum Erfolgsaussichten bei Costa. Wurde mir auch vom Reisebüro bestätigt.

    Trotzdem vielen Dank.

  • foto1
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    gesperrt
    geschrieben 1455193577000

    Anteiliges Zitat gelöscht, Username reicht

    @wobax,...

    Das sagt doch mal wieder genung über die ganze Branche aus.

    Ich könnte genug erzählen, gehört hier aber nicht hin. :shock1:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1455210374000

    Solche Einschätzungen aus der Hüfte sagen absolut gar nichts über die Branche aus.

    Maßgeblich ist der Abs. 1.3. der AGB, der Costa Crociere als Reiseveranstalter angibt. Eine Pauschalreise kommt in dem Moment zustande, in dem 2 zusammenhängende Leistungen zu einem Reiseangebot verknüpft werden, i.d.F. Busreise + Kreuzfahrt.

    Entsprechend gelten für die Leistung dann auch die gesetzlichen Bestimmungen (in D die  §§ 651 BGB, es gibt analoge Bestimmungen auch in A).

    Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht so ist der Betroffene so zu stellen, als hätte die Reise mängelunbehaftet stattgefunden. Für den Veranstalter bedeutet das nach meiner Ansicht, er hat die Kosten der eigenmächtigen Anreise in voller Höhe zu übernehmen und muss hinnehmen, dass der Reisepreis um einen angemessenen Prozentsatz gemindert wird.

    Dabei interessiert überhaupt nicht, ob dieser Veranstalter Neigung verspürt seine Kunden zu entschädigen, er ist schlichterdings dazu verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach kann der Kunde selbstverständlich rechtliche Schritte einleiten. Soweit hier vorgetragen würde ich die Aussichten auf eine erfolgreiche Einrede als ausgesprochen wahrscheinlich betrachten.

    Fristen sind zu beachten, daher nicht lang mit dem Reisebüro schnacken sondern handeln.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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