Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich hier Auskunft bekomme. Mein Problem:
Ich habe in einem Reisebüro eineKreuzfahrt (für zwei Personen) inklusive Bustransfer bis zum Schiff in Triestgebucht. Der vom Kreuzfahrtunternehmen organisierte Transferbus kam jedoch nicht.
Anruf bei der Notfallnummer des Busunternehmers: Wir stünden nicht auf der Transferliste, der Bus sei schon inItalien.
Nach einem Anruf beim Kreuzfahrtunternehmenwurde uns empfohlen, selbst mit dem Auto anzureisen. Das machten wir dann auch.
Eine Anfahrtstrecke 382 Kilometer, gesamt also 784 Kilometer. Dazu kamen noch Mautkosten für den Tauerntunnel inÖsterreich, Autobahngebühren in Italien sowie die hohe Parkgebühr in Triest.
Die Buskosten wurden mir relativschnell vom Reisebüro rückerstattet. Vom Kreuzfahrtunternehmen wurde mir „fürdie Unannehmlichkeiten“ ein Gutschein von € 100,- angeboten.
Meine Frage: Wer ist haftbar? Das Reiseunternehmen, wo ich alles gebucht habe – oder das Kreuzfahrtunternehmen?
Was kann ich erwarten?
Übrigens, wir erreichten gerade noch das Kreuzfahrtschiff…
Danke schon im Voraus für die Antwort(en)