• Tobi_88
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    geschrieben 1656006861806 , zuletzt editiert von Ahotep

    @vonschmeling

    xnutze bitte den Button antwortenx Die Forenansprache ist Du

    Kennen Sie sich hier rechtlich aus? Wie stehen die Chancen beim Engagieren eines Anwalts über Rechtschutz?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1656031301582

    @Tobi_88

    Ganz gleich auf welchem Wege (über Rechtschutz ist absolut okay!) würde ich euch die Hinzuziehung eines qualifizierten Anwalts im Hinblick auf den Sachstand deutlich empfehlen.

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  • Summerdays
    Dabei seit: 1394323200000
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    geschrieben 1656058089355

    Natürlich zuerst !!!! die Rechtsschutzversicherung kontaktieren und klären ob sie den Rechtsstreit übernehmen. Dann einen Anwalt speziell Reiserecht suchen, geht in der Regel mit Tante Google. Für Mainz hätte ich eine Adresse......

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1656058600226 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Zuerst wird die Versicherung einen Anwalt benennen, nur mal so für´s Protokoll ...

    Im Falle weiterer Schritte muss sich die Kanzlei nicht nur mit dem Recht am Gerichtsstand auskennen, sondern die Interessen der Mandantschaft auch dort vertreten können.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Summerdays
    Dabei seit: 1394323200000
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    geschrieben 1656107377024

    Nur mal so fürs Protokoll, liebe v.S. unsere Versicherung hat uns die Entscheidung überlassen. Wir !!!!! haben den Anwalt ausgewählt.

    Es scheint wohl Unterschiede der Versicherungen zu geben.

    Ok, bei uns war der Gerichtsstand auch in D, wie es außerhalb unseres Landes abläuft ist vielleicht anders.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1656110510293

    Selbstverständlich gibt es Unterschiede, hier steht jedoch wohl eine Erstberatung in Rede, die möglichst kostenneutral für den Betroffenen sein sollte.

    Kommt es schließlich zum Streit sieht das dann anders aus.

    Jedenfalls ist "ich kann einen in Mainz empfehlen" in diesem Fall wohl nicht so der Burnertipp für die gegenständliche Causa, und Tobi_88 muss wohl oder übel ins Gespräch mit der Versicherung gehen.

    Daran ändert auch der inflationäre Gebrauch von Ausrufungszeichen nix ... :smirk:

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1656110906585

    Und vor allem wenn der Gerichtsstand in den USA liegt, da es sich um einen Inlandsflug handelt.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1656112823503

    Darauf hatte ich ja bereits weit zuvor hingewiesen.

    Dieses Forum ist piekfein, hat aber eben auch seine natürlichen Grenzen. Die kann man an den bisherigen Beiträgen hier recht deutlich erkennen.

    In der gegenständlichen Causa geht es nicht nur um erhebliche Summen, sondern auch um einen sehr komplexen Sachverhalt, bei welchem die Rechtslage am Gerichtsstand zugrunde zu legen ist.

    Das kann sich sogar vorteilhaft auswirken, kriegt man aber mit paar Tipps auf Forenebene nicht gewuppt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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