• Tobi_88
    Dabei seit: 1288742400000
    Beiträge: 17
    geschrieben 1655768278326 , zuletzt editiert von Tobi_88

    HalloHallo zusammen, wir sind gerade auf einer Amerika Rundreise. Gestartet sind wir in New York danach sollte es nach Orlando per Flug gehen, wo wir auf die Royal Caribbean Kreuzfahrt Bahamas wollten. Da unser Flug am Vorabend mit Delta Airline immer wieder verschoben wurde und am Ende 20 Stunden zu spät Abflug, haben wir die Kreuzfahrt verpasst. Die Nacht in New York mussten wir in einem selbst gesuchten und selbst bezahlten Hotel verbringen, weil Delta Airline keine Hotels zur Verfügung stellen konnte. In Orlando angekommen mussten wir uns erstmal einen Mietwagen und ein Ersatzhotel auf eigene Kosten mieten. Da wir zwei Familien sind und uns jetzt von der Kreuzfahrt ungefähr 2500 € verloren gegangen sind, wäre jetzt die Frage wer uns diese Kosten erstattet? In Deutschland bzw der EU ist das ja anscheinend alles genau geregelt. Nur wie sieht es hier in der USA aus? Kennt sich hier jemand aus?

    Vielen Dank im Voraus.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1655791883067

    Hallo, soweit ich weiß gibt es in USA keine gesetzliche Regelung zu Fluggastrechten bei Flugverspätungen. Ob und welche Ersatzleistungen in einem solchen Fall angeboten werden, hängt von den jeweiligen Beförderungsbedingungen bzw. dem Beförderungsvertrag der Fluglinie ab. klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30985
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1655792219568

    Ich verschiebe mal ins zuständige Reiserecht Forum.

  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1655846789202 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Bei einer so massiven Verspätung hast du eventuell gute Chancen auf Erstattung der Kosten. Nach dem Montrealer Übereinkommen (Artikel 19) müssen Schäden verursacht durch Verspätungen durch die Airline übernommen werden, sofern keine höhere Gewalt vorliegt. Pro Person max. ca. 1300 Euro .

    Such dir einen Anwalt bei der Summe!

    Viel Glück!

  • Tobi_88
    Dabei seit: 1288742400000
    Beiträge: 17
    geschrieben 1655867196649

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung..

    Denkt ihr ein deutscher Anwalt spezialisiert auf reiserecht?

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1655878335524 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Beitrag gelöscht.

    Bitte verzichtet darauf, hier öffentlich Anwälte zu nennen, wenn schon Empfehlungen,dann bitte nur via PN.

    Danke

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1655902238587

    Es gibt auch in den USA eine Verordnung zu den Fluggastrechten bei Streichung und massiver Verspätung.

    Hier im Überblick

    Allerdings keine vergleichbare "Beitreibungsindustrie" wie bei uns ...!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1655904544591

    Ist es nicht so, dass bei einem Vor-Aufenthalt der Reisende für ein pünktliches Erscheinen beim Hafen verantwortlich ist?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1655907604892 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ja, das ist so, betrifft jedoch nur Ansprüche gegenüber dem Kreuzfahrtunternehmen / dem Veranstalter.

    Die Betroffenen wollen eine Kompensation beim LFU durchsetzen, insofern ist dieser dein Einwurf hier sinnfrei.

    Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass der erlittene Schaden ja nicht allein mit einer Kompensation für die Verspätung abgegolten ist, es handelt sich vielmehr um 2 verschiedene Sachverhalte.

    1) die pauschale Kompensation für die Verspätung

    2) den Ersatz & Schadenersatz für die verlorene Kreuzfahrt. Hier sind nicht allein die Kosten zu fordern sondern auch noch eine immaterielle Entschädigung.

    Vollkommen irrelevant ist im Übrigen, ob es sich um erstattungsfähige Tarife handelte oder nicht ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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