Hallo,
ich habe Dienstag eine Reise für den 6.4. gebucht. Heute wurde per Lastschrift eingezogen. Bislang habe ich noch keinen Sicherungsschein erhalten.
Ich finde das nicht okay, was meint ihr?
Gruß
Hallo,
ich habe Dienstag eine Reise für den 6.4. gebucht. Heute wurde per Lastschrift eingezogen. Bislang habe ich noch keinen Sicherungsschein erhalten.
Ich finde das nicht okay, was meint ihr?
Gruß
Nö, ist nicht ok. Hast Du bei der Buchung keinen ausgehändigt bekommen? Ggf. Post verloren gegangen.
Welche Veranstalter?
VG.
Veranstalter ist Schauinsland. Evt. kommen die Unterlagen ja bereits morgen? Bei der Buchung habe ich nur eine Buchungsbestätigung erhalten.
Im Reisebüro gibt´s bei SLR direkt einen Sicherungsschein mit der Reiseanmeldung, wenn man Lastschrift als Zahlungsweise auswählt. ( Meine ich jetzt mal so im Hinterkopf zu haben )
... aber bei SLR musst Du Dir da glaube ich keine Sorgen machen, gehört zu den Big Playern in der deutschen Touristik und bis Anfang April werden die ganz sicher noch auf dem Markt sein.
VG
"Keine Sorgen machen" ist auch ganz nett, aber offenbar stimmen hier die
Abläufe nicht. Und die Größe oder bisherige Seriösität eines Unternehmens
spielt da absolut keine Rolle. Und ob es ein bedauerlicher Einzelfall ist, der
dennoch gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt oder tägliche Praxis:
Es ist einfach so nicht korrekt. Da müssen sie ihr Konto eben später auffüllen.
Frühestens dann, wenn dem Kunden der Sicherungsschein vorliegt.
In keinem Fall davor
Gruß privacy
Und wenn morgen doch etwas mit SLR passiert und hf40 hätte erst dann mitgeteilt, dass man zwar Geld vom Konto abgebucht hat, aber er keinen Sicherungsschien erhielt, wär der Kommentar mit Sicherheit anders ausgefallen.
Deshalb @hf40, sofort mit dem RV in Verbindung setzen und nachfragen, wo der Sicherheitsschein ist.
Mir stellt sich die Frage, wie gebucht wurde.
Im Reisebüro vor Ort? Dann wird der Sicherungsschein doch gleich mit den zu unterschreibenden Dokumenten ausgedruckt.
Im Reisebüro online? Dann kann ich mir die Überlagerung schon eher erklären: Banken sind schneller als Briefdienste.
Punkt 2: Klar, aber dennoch klarer Gesetzesverstoß.
Wo zieht man die Grenze, bei Problemen ist selbst der Versicherer aus
der Pflicht und haftet nicht für die Anzahlung, bei kurzzeitigen Reisen
wie hier schon gar nicht für den Komplettbetrag
Gruß privacy
Guten morgen,
die Reise wurde online gebucht.
Gefunden auf der homepage von SLR:
2. Zahlungsmodalitäten und Aushändigung der Reiseunterlagen
a) Der Veranstalter kann Zahlungen oder Anzahlungen auf den Reisepreis - insbesondere nach Ziff. 2a) - e) - nur dann verlangen, wenn dem Kunden zuvor ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt worden ist.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!