• japanworm
    Dabei seit: 1570300968620
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    geschrieben 1670863505429

    Hallo,

    gestern ging mein Flug von Spanien zurück nach München - so zumindest der Plan.

    Landung war für 19:05 geplant. Aber nach 1h verspätetem Abflug mussten wir mehrfach über den Flughafen München kreisen, weil der wegen angeblichem Schneechaos gesperrt war (es hat nicht geschneit, nehme an, dass halt die Rollbahn vereist war) und mussten dann in Stuttgart notlanden.

    Dort durften wir zunächst das Flugzeug nicht verlassen bis es dann nach ca. 1h hieß, wir können nicht mehr nach München fliegen und müssen jetzt in Stuttgart aussteigen.

    Dort wurde uns dann am Schalter gesagt, dass wir alle Belege (Mietwagen, Hotel, Taxi, Bus usw.) sammeln und einreichen sollen, die Lufthansa käme dafür auf. Ich habe extra noch wegen Taxikosten-Erstattung nachgefragt und es hieß alles was im 100km Bereich läge, wird erstattet.

    Die Lufthansa hat dann Busse bereit gestellt, die uns zum MUC Flughafen bringen sollten. Allerdings waren es zu viele Leute. Der erste Bus war schnell voll. Der nächste Bus kam erst 1h später. Wir standen alle ohne Verpflegung in der Kälte und mussten frieren. Es war grauenhaft.

    Gegen 22:30(!) kam dann endlich ein weiterer Bus. Wir kamen gegen 1:25 Uhr endlich am Münchner Flughafen an. Damit war aber auch die letzte S-Bahn in die Stadt bereits abefahren und keine Möglichkeit mehr nach Hause zu kommen. Also entweder Übernachtung in einem flughafennahen Hotel oder Taxi. Ich habe mich für ein Taxi entschieden. Ca. 42km und 115€.

    Jetzt weigert sich die Lufthansa das zu erstatten und beruft sich auf widrige Umstände (weil Wetter).

    Habe das jetzt bei Flightright eingereicht, aber da geht es ja eher um Entschädigungszahlungen und ich will eigentlich einfach nur, dass meine zusätzlich angefallenen Kosten erstattet werden.

    Wir brauchen nicht drüber reden, dass das total schlecht organisiert war. Wir waren von 15:30 bis 1:25 Uhr unterwegs und haben nur eine kleine Wasserflasche im Flugzeug erhalten, keine weitere Verpflegung. Dann noch über 1h lang draußen in der Kälte stehen und jetzt bekommt man nicht mal die Kosten erstattet.

    Hat hier jemand Erfahrung mit und kann mir sagen, was ich noch tun kan, um meine Kosten erstattet zu bekommen?

    Vielen herzlichen Dank!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1670866332534 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Bei schwierigen Witterungsverhältnissen müssen die Abstände der Starts und Landungen weit auseinandergezogen werden. Das führt zu erheblichen Staus und leider häufig schließlich zur Umleitung der Flüge.

    Vermutlich wird diese Auskunft auch gegenüber den einschlägigen Inkassounternehmen erteilt, die aber eh solche Nebenkriegsschauplätze wie zusätzliche Kosten zur Rückkkehr nicht verfolgen (damit verdienen sie nämlich nichts).

    Nachdem du offensichtlich schon eine negative Auskunft von LH erhalten hast rate ich dir umgehend einen Fall bei der SÖP aufzumachen.

    Trotz sehr starken Beschwerdeaufkommens dürfte deine Causa damit schnell erledigt sein. Dein Anspruch ist soweit geschildert unstreitig.

    Edit: Mich würde mal der Wortlaut der Ablehnung interessieren ... ?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
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    Verwarnt
    geschrieben 1670876052569 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Du wurdest vertraglich von A nach B befördert. Aufgrund höherer Gewalt für die die Airline nicht herangezogen werden kann ging es nach STR. In vielen Fällen wird im Schnitt nach 1 Std dann -meist erfolgreich ein erneuter Versuch zum ursprünglichen Zielflughafen unternommen. Aufgrund genannter Umstände ging das leider nicht. Am Ende hast du 1,5 Std. auf den Bus gewartet, was wohl noch im Rahmen liegt. Es ist dann schlussendlich Lebensrisiko/ Pech wenn die letzte Bahn am Münchener Flughafen vorher abgefahren ist. Die Airline trifft hier wie gesagt keine Schuld. Sie hat dich dahin befördert, wo die Reise mit LH auch ursprünglich endete: zum Münchener Flughafen. Aufgrund genannter Umstände kommst sie für weitere Kosten nicht auf.

    Anders, wenn es keine höhere Gewalt gibt und man z.B. 2 Std. später landet und z.B. den letzten Zug verpasst . Dann greift das Montrealer Übereinkommen (Art. 19): Aufgrund von Flugverspätungen entstandene Folgekosten wie z.B. Hotel und/ oder Transportkosten nach Hause müssen dann übernommen werden....(sofern dies eben die Airline zu verantworten hat)....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1670879267524

    Stichwort Betreuungsleistung:

    Ab einer Wartezeit von 2 Stunden hat man das Recht auf Betreuung am Flughafen. Die Fluglinie muss, unabhängig vom Grund der Flugverspätung oder des Flugausfalls Essen und Getränke anbieten. Bei einer langen Wartezeit muss auch eine Hotelübernachtung bezahlt werden inkl. Taxikosten für Hin- und Rückfahrt.

    @Japanworm

    Eine pauschale Entschädigung wirst du vermutlich nicht erwarten dürfen, deine nachweislichen Kosten hingegen sollten anstandslos erstattet werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1670880916688

    @japanworm sagte:

    und mussten dann in Stuttgart notlanden.

    Ihr seid selbstverständlich nicht "notgelandet" sondern nur an einen Ausweichflughafen verbracht worden. Das nur für´s Protokoll ...

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  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1670882288490 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Die Frage ist doch: wurde wirklich expliziet auf Erstattung der Kosten von MUC ausgehend kommuniziert oder war zunächst nicht klar, dass Busse überhaupt bereit gestellt werden können und sich die Übernahme der Kosten dann ab STR bezogen....Da ist die Sache dann logischerweise klar geregelt!

    Ja genau, Betreuungsleistungen sind unabhängig vom Ereignis gültig-enden aber auch dort, wo die Reise endet. Hat die Airline es zu verantworten können darüber hinaus auch nach Ende der Beförderung Schadensersatzansprüche gegenüber der Airline geltend gemacht werden -das regelt u.a. auch MÜ, Art.19.

  • japanworm
    Dabei seit: 1570300968620
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    geschrieben 1670884077527

    Das Wort "Notlandung" hatte der Pilot selbst verwendet, fand ich auch etwas krass.......

    Bzgl. Wortlaut der Ablehnung:

    "Ihre verspätete Ankunft in München bedauern wir sehr und können Ihren Unmut darüber gut nachempfinden.

     

    Selbstverständlich möchten wir Sie stets pünktlich an Ihr Ziel bringen. Ein reibungsloser Flugverkehr ist auch in unserem Interesse und wir arbeiten ständig daran, die Abläufe im Flugbetrieb zu optimieren. Anweisungen der Flugsicherung und des Flughafens hat Lufthansa jedoch strikt Folge zu leisten. Diese gehören zu dem Wetter, auf das wir keinen Einfluss haben – und das in Ihrem Fall leider zu der Verspätung geführt haben.

     

    So sehr wir Ihren Wunsch verstehen, für das ärgerliche Erlebnis eine Entschädigung zu erhalten: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar zu machen ist und wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen."

  • japanworm
    Dabei seit: 1570300968620
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    geschrieben 1670885118349

    Nachtrag: Ich weiß nicht, ob das relevant ist (vermutlich nicht), aber es kam zunächst 1 Bus in den natürlich nicht alle Leute reingepasst haben, also haben sich einige recht aggressiv vorgedrängelt und auch die Koffer anderer Leute wieder aus dem Bus gezogen..... dieser Bus ist dann gefahren während wir anderen (der größere Anteil der Passagiere) nochmal eine weitere Stunde draußen in der Kälte auf einen weiteren Bus warten mussten.

    Während der erste Bus vermutlich eine Stunde vor uns in München ankam und somit noch öffentliche Verkehrsmittel nutzbar waren, war das für uns nicht mehr möglich.....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1670885989662 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Danke erstmal für die Präzisierung @japanworm.

    Nein, es spielt keine Rolle wie unorganisiert und chaotisch alles ablief, es geht um den Anspruch auf Versorgungsleistung.

    Aus deiner Schilderung leite ich den Anspruch auf Erstattung der Taxikosten bis zuhause ab, du hättest ja weit mehr produzieren können.

    Der Antwort von LH entnehme ich eine Absage auf pauschale Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 - um die es bei deiner Beschwerde ja gar nicht ging. Da hat vermutlich keine Evaluierung deines Anliegens stattgefunden sondern jemand direkt den Abwatschbutton betätigt.

    Ich würde es nochmal mit einer individuellen Einrede im direkten Kontakt mit LH versuchen, ansonsten halt über die SÖP.

    Offen gestanden kann ich mit dem Gefasel von "üblichem Lebensrisiko" bis "explizi(e)t auf Erstattung von MUC"(??) absolut gar nichts anfangen und bleibe daher bei meiner Argumentation.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
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    Verwarnt
    geschrieben 1670886632461 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    WIll heißen - wurde den Passagieren die Erstattung in Aussicht gestellt, um nach München mit andere Verkehrmitteln zu kommen oder eben später noch von MUC zum Wohnort - ganz einfach! Meine Vermutung: Es wurde (zunächst) pauschal die Erstattung von STR zum Wohnort angeboten (oder eben Hotel mit Reise am nächsten Tag... - alternativ kam dann irgendwann aber noch ein BUS zum MUC direkt. Aber du leitest es ja anders ab - wenn es denn so stimmt, könnte sich japanworm noch Hoffnung machen! Vielleicht gibt es ja noch nähere Details!

    Lebensrisiko ist liebe VS wenn du z.B. mit dem Zug anreist und denkst, 1 Std. Puffer reichen aus und du verpasst wegen 2 Std. Zugverspätung den Flug...

    Gute Nacht!

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