• C.+S.
    Dabei seit: 1258934400000
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    geschrieben 1712001341856

    Folgender Sachverhalt:

    Flug Linie, selber gebucht - FRA - London LCY am 28.03., geplanter Abflug 20:10 - gecancelled, nach mehrmaligem verschieben, als die Paxe bereits im Bus auf dem Rollfeld waren, dürfte gegen 21:30 Uhr gewesen sein.

    Gerüchteweise wegen "very windy" in London.

    Ansprache direkt vor Ort null, allerdings völlig unkompliziert umgebucht via e-mail auf den nächsten Vormittag.

    Nun kann ich natürlich die kurzfristige Hotelrechnung + Taxiquittungen bei BA einreichen und gehe davon aus, daß diese auch anstandslos übernommen werden.

    Allerdings - soweit ich das richtig interpretiere - werden anderweitig keine zusätzlichen Kosten übernommen, zB das bereits für die Anreisenacht in London bezahlte Hotel, welches deutlich teurer war als die Übernachtung in Frankfurt. Korrekt?

    Oder gibt es da eventull doch irgendwelche Pauschalen oder Zusatzleistungen aufgrund des Zeitverlustes?

    Gibt es eine Frist, bis wann ich die Auslagen eingefordert haben müsste?

    Gibt es andererseits die Möglichkeit, den tatsächlichen Grund irgendwo zu erfahren?

    Falls, und nur falls es nämlich nicht am Wind lag (was ich im Grunde aber nicht wirklich anzweifle, schließlich stand die Maschine vor unserer Nase) würde ich es natürlich lieber mit der Erstattung nach der EU-Verordnung probieren.

    Allerdings wollen "die einschlägigen Portale" direkt nach der Eingabe auch Namen und Adresse - ich habe allerdings keine Böcke, denen meine Daten zu geben, denn ich meine, durchsetzen könnte ich das am Ende selber.

    Wäre nett, wenn mir jemand sachverständig antworten könnte, vielen Dank

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1712002660694 , zuletzt editiert von HABERLING

    Der Flug BA8735 FRA nach London LCY am 28.03.24 ist doch umgeleitet worden nach London-Stansted - STN , oder hattest du eine andere Flugnummer?

    klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • C.+S.
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    geschrieben 1712002870021

    Es war BA8737.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1712003388875

    Wenn der Flug ca. 2 Std. vorher umgeleitet werden musste, gehe ich davon aus das dein Flug Wetterbedingt ausgefallen ist.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1712005576570

    Es war nicht das Wetter, sondern technischen Problem am Flughafen.

    UK air traffic issue fixed but flight disruption to continue, klick hier

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  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1712042683377

    Ansprechpartner dürfte zunächst die BA sein. Ob die EU-Verordnungen nach dem Brexit noch greifen weiß ich nicht - das weiß der Schwarm hier aber sicherlich. Die Rechte an die einschlägigen Inkassoportale abzutreten ist sicherlich administrativ einfacher, aber die nehmen natürlich auch ihren Anteil an einer evtl. Erstattung.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1712054087269

    Falls keine Landungen möglich waren kommt eine Entschädigung gem. Fluggast VO so oder so nicht in Betracht.

    Allerdings sollten die Kosten für die versäumte Übernachtung in London ebenfalls - übrigens unverzüglich! - geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1712063744707

    @neckarschwabe sagte:

    Ob die EU-Verordnungen nach dem Brexit noch greifen ...

    Selbstverständlich, der Flug wurde ja von EU Gebiet aus gestartet (sollte gestartet werden korrekter Weise).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • C.+S.
    Dabei seit: 1258934400000
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    geschrieben 1712074784639

    Danke Euch soweit erstmal, dann werde ich meine Belege bei BA einreichen, incl. der Rechnung für die "doppelt" bezahlte Nacht vom 28.03. in FRA und in London.

    Sollte ich dabei noch irgend etwas speziell beachten, irgendwelche Rechtsgrundlagen, ggf. das Montrealer Übereinkommen erwähnen?

    @HABERLING: leider führt Dein link bzgl. der technischen Störung zu einem Artikel vom letzten Jahr, also nicht anwendbar.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1712076342850

    @C.+S.

    Oh Verzeihung, da hatte ich wohl Tomaten auf den Augen. Dann war es doch das Wetter, leider ist der Artikel nicht mehr verfügbar, nur noch die Headline.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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