So, nun hab ich mal ein Anliegen und bin auf Eure Meinungen/Unterstützung gespannt.
Wir hatten kürzlich einen Maledivenurlaub auf Vilu Reef verbracht. Die Reise haben wir getrennt gebucht, heisst Vilu Reef mit (extra dazugebuchtem) Wasserflugzeugtransfer über den Reiseveranstalter „X“. Den Flug über Emirates.
Soweit, sogut. Am letzten Tag sollten wir um 5.45 Uhr nach Male fliegen um den Flug um 9:10 Uhr zu erreichen (Flugzeit ca 45 Minuten).
Der Wasserflieger kam jedoch erst 90 Minuten verspätet auf Vilu Reef an und somit auch erst ca. 8:10 in Male (FLughafen). Am Check-In hieß es dann nur noch „Closed“, durften nicht mehr rein und wir durften zusehen, wie unsere Maschine, die noch über eine Stunde auf dem Rollfeld verbrachte wegflog…
(Der Wasserflieger hatte einfach getrödelt, von anderen Mitfliegern bestätigt, dass sie noch „Pinkelpause“ machten und auftankten, obwohl er schon Abends zuvor auf Filitheyo (50 Km entfernt) landete)
Anschließend gab es eine stundenlange Odyssee vor dem Flughafen, mit Gesprächen mit dem „Sub-office-agent“ und auch der Reiseleitung des Reiseveranstalters „X“ und auch dem Wasserflugzeugunternehmen. Da sich keiner verantwortlich fühlte sollten wir schlussendlich einen 23 Uhr Flug nehmen, der auch noch eine 6,5 stündige Zwischenlandung in Dubai beinhaltete und dazu noch 1.700 Dollar kostete – dies mit zwei kleinen Kindern, eines davon schulpflichtig und insgesamt 40 Stunden Reisezeit (statt 20) ohne Schlaf und ohne Schlafgelegenheit und ohne Ausgleich durch den Reiseveranstalter – heute die sehr freche Ablehnung erhalten….
Ist das so in Ordnung? Was kann man da noch tun? Wir sind so richtig sauer… ...DANKE EUCH!!!
Ablehnungsschreiben auch noch hier reinkopiert: (VORAB: die Inselzeit von Vilu Reef von +1 Stunde zu Male wurde nicht erkannt, obwohl beschrieben. Organisiert hat den Rücktransfer zum Flughafen das Hotel. Beide - Hotel und Wasserflugzeugtransfer vom Flughafen zur Insel und zurück wurden von mir via Reiseveranstalter "X" gebucht. Der Flug Male - Frankfurt wurde seperat gebucht.)
Also jetzt hier die Ablehnung:
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.06.2018. Mit Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass es bei Ihrer Rückreise zu organisatorischen Problemen kam.
Gestatten Sie uns zu Ihrer Darstellung wie folgt Stellung nehmen:
Sie haben Ihre An- und Abreise über die Firma Flugladen.de gebucht und sich für die Fluggesellschaft Emirates entschieden. Die von Ihnen gewählte Fluggesellschaft schreibt vor, dass der check in 90 Minuten vor Abflug erfolgt sein muss. Bei Ihrer Abflugzeit hätten Sie spätestens um 7:40 Uhr am check-in Schalter sein müssen. Ein Abflug mit dem Airtaxi um 6:30 Uhr bei einer Flugzeit von ca. 1. Stunde und den Zeitaufwand für das Aufsuchen des check-in Bereichs ist grundsätzlich möglich, aber im Luftverkehr kann es immer zu unvorhergesehen Verzögerungen kommen. Um allen Unabwägbarkeiten auszuweichen, hätte der Transfer schon am Vorabend erfolgen müssen. Hierauf weisen wir z. B. in verschiedenen Katalogen für alle Abflüge grundsätzlich hin.
Für die von Ihnen nicht in Anspruch genommenen Rückflug steht dem Fluggast grundsätzlich eine Erstattung von Steuern und Gebühren durch die Fluggesellschaft zu. Hierzu müssten Sie sich an die Emirates wenden. Alle von Ihnen aufgelisteten Kosten stehen in Zusammenhang zur Planung des Transfers. Die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch sind nach Ihrer Schilderung und unter Berücksichtigung der uns übermittelten Informationen aus dem Ziel nicht erfüllt. Ansprüche wegen der Verletzung von Fluggastrechten bestehen nicht, da sich diese nur gegen Luftverkehrsgesellschaften der EG oder für Flüge ab einem Flughafen innerhalb der EG gelten. Beides ist bei der Rückbeförderung nicht der Fall.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nicht nachkommen können.
Herzliche Grüße