• kobben99
    Dabei seit: 1221177600000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1221239238000

    Hallo

    habe wie schon des öffteren für mich meine freundin und deren zwei kinder eine reise mit der goldcard bezahlt. jetzt mußten wir weil ich krank geworden bin die reise stonieren. jetzt will die versicherung evtl. nicht zahlen weil ich nicht nachweisen kann das wir in häuslicher gemeinschaft leben. wir leben jedoch schon 1,5 jahre zusammen. ich bin noch an meinem alten wohnort gemeldet weil ich da meinen Firmensitz habe. hat keiner eine idee was ich da machen kann ???? die versicherung meint ich soll das problem schriftlich melden dann könnte es klappen grosses ???? ich bin mir aber nicht sicher ob ich das so schreiben soll, weil ich dann ja bestätige das ich in einem anderen ort gemeldet bin. und sie es dann schwarz auf weiss haben. brauch also mal hilfe und rat danke im voraus ..

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1221240062000

    ich verstehe dich so, dass du bei deiner freundin wohnst, aber noch bei deinem firmensitz gemeldet bist? richtig?

    hat dich deine freundin evtl. im mietvertrag mit aufgenommen?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
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    geschrieben 1221240235000

    Ich würde mal sagen, wenn ihr nicht beide in einer Wohnung/Haus gemeldet seid, dann siehts schlecht aus.

    In den Bedingungen meiner Goldkarte steht folgendes:

    Lebenspartner Eine Person, die mit dem Versicherten in einem

    eheähnlichen Verhältnis lebt und gemäß Einwohnermelderegister an

    der gleichen Wohnanschrift gemeldet ist wie der Versicherte.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1221240277000

    Wie Du selbst schon richtig erkannt hast, erst mal nix mehr telefonisch oder gar schreiben. In diesem Fall ist es wirklich besser einen Anwalt zu konsultieren und unbedingt die AGB's mitbringen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Paul-UH
    Dabei seit: 1199750400000
    Beiträge: 189
    geschrieben 1221240801000

    Ein Nachweis vom Vermieter bzw. Hausverwalter sollte dem ganzen schon eine Wendung in die andere Richtung geben

  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1221254817000

    Mal ganz davon abgesehen muß man dort gemeldet sein, wo man auch seinen Wohnsitz hat und das ist bei Dir nicht der Fall.

  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
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    geschrieben 1221255687000

    Ohne die genauen Versicherungsbedingungen zu den versicherten Personen zu kennen ist eh alles nur Spekulation.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1221264546000

    Richtig, ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, kann man den Vorgang nicht bewerten. Aber sooo sehr weichen die Bedingungen nicht voneinander ab.

    In der Regel gehören zum versicherten Personenkreis in allererster Linie die Leute, die zusammen verreisen wollen.

    Ob sie zusammen leben oder nicht, spielt keine Rolle. Das können auch Bruder, wohnhaft in Berlin, und Schwester, wohnhaft in Frankfurt, sein.

    Das Verwandtschaftsverhältnis ist irrelevant.

    Das örtliche Zusammenleben/die häusliche Gemeinschaft ebenfalls.

    Maßgebend ist die gemeinsame Buchung und Reise.

    Versichert sind alle Personen, die auf einer Buchungsbestätigung aufgeführt sind.

    Zum versicherten Personenkreis gehören auch Angehörige, die n i c h t verreisen, jedoch so erkranken, dass es unter die versicherten Risiken fällt.

    Ebenso weichen die Bedingungen wenig ab in den Punkten des Versicherungsfalls: ein Schnupfen genügt nicht, i.d.R. bedingt eine lebensbedrohliche Erkrankung den Eintritt des Versicherungsfalls.

    Meine Empfehlung:

    a) nicht sofort einen Anwalt konsultieren;

    b) Bedingungen hinischtlich des versicherten Personenkreises lesen;

    c) Bedingungen genauestens studieren, was den Versicherungsfall betrifft.

    Ich vermute, unter c) verbirgt sich das Problem.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1221267979000

    Diw Empfehlung "c" ist völlig richtig, fraglich ist aber, ob ein Laie es auch entsprechend interpretieren kann.

    Daher besser Anwalt.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
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    geschrieben 1221303945000

    naja, Anwalt wird nicht billig, daher wäre es vielleicht sinnvoll mal die Versicherungsbedingungen hier zu posten.

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