• Aussteiger
    Dabei seit: 1101686400000
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    geschrieben 1221489588000

    @cippo sagte:

    Ich würde mal sagen, wenn ihr nicht beide in einer Wohnung/Haus gemeldet seid, dann siehts schlecht aus.

    In den Bedingungen meiner Goldkarte steht folgendes:

    Lebenspartner Eine Person, die mit dem Versicherten in einem

    eheähnlichen Verhältnis lebt und gemäß Einwohnermelderegister an

    der gleichen Wohnanschrift gemeldet ist wie der Versicherte.

    Bei meiner Mastercard Gold ist es auch so.

    Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen
  • SueCologne
    Dabei seit: 1089763200000
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    geschrieben 1221816199000

    Bei der Mastercard Gold ist weder massgeblich, für wen die Reise bezahlt wurde noch ob mit Karte bezahlt wurde.

    Die Versicherung gilt für den Karteninhaber und dessen Ehepartner, bei Lebensgefährten nur, wenn sie im selben Haushalt leben.

    Ansonsten könnte ich ja für Herrn Mustermann aus Timbuktu mit meiner Karte eine Reise bezahlen und wenn der nicht kann, tritt dann die Reiserücktrittversicherung der Karte ein.

    Bezüglich Deiner Anmeldung: Je nach Bundesland existiert ein Meldegesetzt. Die dürften aber insofern gleich sein, dass Du Dich dort anzumelden hast, wo Du auch wohnst. Aus welchen Gründen Du auch immer dort angemeldet sein möchtest, wo Deine Firma ist, ist egal.

    Allerdings ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz m.W. eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

    Ich wüßte allerdings auch nicht wie Du sonst nachweisen solltest, dass ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Ich denke schon, dass die Versicherung auf einer Meldebescheinigung besteht und nicht auf irgendeinen Wisch von irgendeinem Vermieter, ggf. noch privat, eingehen muss.

    (Wie soll das denn aussehen? "Ich bestätige, dass Herr X in meinem Haus in der BlaBlastraße Mieter ist, der Vermieter Hugo Müller) Wenig glaubhaft, kann ja jeder schreiben.

    Liebe Grüße aus Köln Sue
  • cippo
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    geschrieben 1221818209000

    @SueCologne sagte:

    Bei der Mastercard Gold ist weder massgeblich, für wen die Reise bezahlt wurde noch ob mit Karte bezahlt wurde.

    So ist es eben nicht. Die Versicherungsbedingungen sind je nach ausgebendem Kreditinstitut sehr unterschiedlich. Bei meiner MC muß z.B. mindestens 50% des Reisepreises mit der Karte bezahlt werden. Die Versicherungsgesellschaft ist oft nicht Mastercard selbst, sondern die ausgebende Bank oder ihre Partnerversicherung. Daher lässt sich ohne Kenntnis der jeweiligen AGB´s keine Aussage treffen.

  • Reisemarie
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    geschrieben 1221930844000

    @cippo

    Ja, es stimmt, daß die MCG von Bank zu Bank unterschiedliche Leistungen beinhaltet (mit meiner muss ich keinerlei Reiseleistung bezahlen, damit die Vers. greift).

    Bei meiner Bank hat man mir mit meiner Karte auch ein umfangreiches Büchlein mit den genauen AGB's zugesandt.

    M.M. nach wird es schwierig werden, den Beweis anzutreten, daß eine Hausgemeinschaft besteht.

    Gruß Reisemarie

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage
  • SueCologne
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    geschrieben 1222160751000

    @Cippo: Offensichtlich gibt es da Unterschiede, inwiefern das sinnvoll ist, kann ich nicht nachvollziehen, aber tatsächlich muss ich meine Reisen nicht mit Karte zahlen, damit die Versicherung greift.

    Liebe Grüße aus Köln Sue
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