• Adson_Berlin
    Dabei seit: 1224115200000
    Beiträge: 223
    geschrieben 1274999512000

    Hallo,

    eine Frage: Wie wird reguliert, wenn ein Reisender 2 Rücktrittsversicherungen hat? Zum Beispiel einen "normalen" Versicherungsschutz über einen Jahresvertrag und zum anderen einen Versicherungsschutz aus der in einer Kreditkarte inkludierte Rücktrittsversicherung?

    Danke

    AB

  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
    Beiträge: 3475
    geschrieben 1275003409000

    @ Adson-Berlin,

    solche Gegebenheiten sind immer recht schwierig zu händeln. Denn sobald " A " von " B " erfährt, kommt es häufig zu Verweisen auf die jeweils andere Versicherung weil keine zahlen möchte. In vielen Antragsformularen ist die Frage nach einer gleichen Versicherung auch oft schon aufgeführt.

    Wenn nicht und Du solltest wirklich vom Reiserücktritt Gebrauch machen müssen, würde ich mich an Deiner Stelle, mit meinen Ansprüchen an die " bessere " Versicherung wenden.

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
    Beiträge: 4482
    geschrieben 1275006801000

    Soweit ich weiß kann man sich nicht doppelt versichern (für das gleiche "Ereignis"/Sachverhalt etc). Gültigkeit hat stets die zuerst abgeschlossene Versicherung (in deinem Fall wahrscheinlich die Versicherung über die KK). Aber wie louboutin schon richtig schreibt: wenn die beiden nix voneinander wissen (woher auch, wenns nicht grade der gleiche Versicherer ist) würde ich mir die bessere raussuchen.

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1275015178000

    Hallo!

     

    Natürlich kann man sich mehrfach versichern, aber im Ernstfall zahlt nur eine Versicherung.

  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 12427
    geschrieben 1275037454000

    Ich denke, man muss dann doch irgendwelche Originalbelege einreichen, oder. Da diese aber nur einmal vorhanden sind, zahlt auch nur eine Versicherung. Also dann bei der Vers. einreichen, die die besten Konditionen hat.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Adson_Berlin
    Dabei seit: 1224115200000
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    geschrieben 1275045047000

    Hallo,

    irgendwie beruhigend, dass Ihr auch nicht genau wißt, wie das dann reguliert wird. Ich habe eine Reisekrankenversicherung. Diese wurde auch mal in Anspruch genommen, da teilten sich diese und die gesetzliche KV den Schaden.

    Ich werde mal weiter suchen...

    Grüße und Danke

    JS

  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
    Beiträge: 4482
    geschrieben 1275050691000

    @ AB: Mit der Reisekrankenversicherung ist das etwas anderes.

    @ Lugansk: So ähnlich meint ich das ja. Es macht halt keinen Sinn mehrere Versicherungen für ein Ereignis abzuschließen weil eh nur eine zahlt. So besser ;) ?

  • Adson_Berlin
    Dabei seit: 1224115200000
    Beiträge: 223
    geschrieben 1275051452000

    Mehrere Versicherungen sind meist nie gut. Aber: Oft kann man Reisen nicht mit Kreditkarte bezahlen, daher habe ich vor vielen Jahren diese Ganzjahres-Versicherung abgeschlossen, die alle Reisen bis zu einem bestimmten Betrag abdeckt.

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1275052639000

    Quelle: ERV-Versicherungsbedingungen

    Artikel 12 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen

    Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen

    Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen

    diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn

    in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige

    Haftung vereinbart ist. Die Ansprüche der versicherten

    Person bleiben hiervon unberührt und unbeeinträchtigt. Meldet

    die versicherte Person den Versicherungsfall der ERV, wird

    diese in Vorleistung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß

    regulieren.

    Diese Versicherungsbedingung dürfte auch bei anderen RV´s

    ähnlich/genauso sein. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1275065879000

    @Adson_Berlin sagte:

    Hallo,

    eine Frage: Wie wird reguliert, wenn ein Reisender 2 Rücktrittsversicherungen hat? Zum Beispiel einen "normalen" Versicherungsschutz über einen Jahresvertrag und zum anderen einen Versicherungsschutz aus der in einer Kreditkarte inkludierte Rücktrittsversicherung?

    Danke

    AB

    es ist so, wie fraenni schrieb.

    man muß in der schadenanzeige angeben, ob noch weitere versicehrungen bestehen.

    eine wird dann die fürhende, und die versicherer tauschen sich dann aus, wer was bezahlt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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