@Lugansk sagte:
Hallo!
Natürlich kann man sich mehrfach versichern, aber im Ernstfall zahlt nur eine Versicherung.
das ist so nicht richtig.
in der sachversicherung gilt:
es darf kein versichertes interesse gegen dieselbe gefahr bei mehreren versicherern versichert sein.
es gilt nämlich das bereicherungsverbot.
in der personenversicherung ist das etwas anders gelagert.
aber bei der reiserücktrittversicherung kann man den vermuteten schaden genau beziffern (reisepreis).