• Kidir
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    geschrieben 1185116621000

    Nachtrag :

    Im September kann das Meer dort ganz schön unruhig mit hohen Wellen sein, ob da ein Cocktail pro Woche drüber hinweg hilft ? Dann hockt Ihr mit Cocktail und Hauswein ( ist eh die Frage, was in Thailand ! als Hauswein bezeichnet wird) neben dem nicht benutzbaren Pool, schaut auf die hohen Wllen im Meer und ärgert Euch. Soviel kann man gar nicht trinken, um da eine entschädigung reinzuholen ! ;)

    Internet ist manchmal auch gratis !

    Ich würde mir dort was anderes suchen !

  • coco
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    geschrieben 1185129981000

    Hallo Kidir, es handelt sich hier um das Hotel Mukdara.

    Ich werde mich darüber auch weiter bei MW erkundigen, da ich dies auch schon gelesen habe.

    Gruß Anne

    anne
  • Kidir
    Dabei seit: 1144108800000
    Beiträge: 1453
    geschrieben 1185172100000

    Coco, guckst Du mal hier : http://www.mukdarabeach.com/

    Habe da schon mal versucht, durch zu stöbern, aber mein alter Rechner + die unsere langsame Internetanbindung bauen die Seiten extrem langsam auf :(

    Schaut ja sehr schön aus !

  • mosaik
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    geschrieben 1185184211000

    Der Reisevertrag kann meiner Ansicht nach nicht ohne Einhaltung der vereinbarten Stornogebühren gekündigt werden.

    Es steht dem Kunden meiner Ansicht nach kein Schadenersatz zu, so lange kein Schaden eingetreten ist. Dies ist bei einer Frist von ca. acht Wochen auch eher zu verneinen. Speziell im heurigen Sommer.

    Der Wellengang kann kein Argument sein, sofern der Veranstalter nicht eine ruhige See ausdrücklich zugesagt hat.

    Die Nicht-Benutzung eines Haupt-Swimmingpools muss keinen wesentlichen Mangel darstellen. Dies hängt von der allgemeinen Beschreibung und Aufmachung der Katalogseiten ab, ob hier dieser Pool besonders hervorgehoben und aufgrund besonderen Umstände das Baden im Meer nicht oder nur erschwert möglich wäre. Das Wort "Haupt" deutet auch darauf hin, dass es "Neben"Pools gibt und somit das Schwimmen in einem Pool ja nicht gänzlich unmöglich ist.

    Auch steht den Kunden ja offensichtlich eine Umbuchungsmöglichkeit zur Verfügung. Allfällige Differenz auf einen günstigeren Preis muss zurück bezahlt werden.

    Meines Erachtens stellt die Nichtbenützung des Hauptpools zwar einen Mangel dar, jedoch keinen so gravierenden, dass der RV ein kostenfreise Rücktrittsrecht einräumen muss.

    Von einer voreiligen "Klage" noch vor Reisenantritt rate ich ab, da man dabei voraussichtlich mehr Geld verlieren wird, als gewinnen könnte.

    Meint

    Peter

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