• lemoncloud
    Dabei seit: 1245628800000
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    geschrieben 1507488211207

    Ich habe ueber einen Vermittler bei Enterprise ein Mietauto auf dem Flughafen Bremen gemietet und in demselben Zustand abgeliefert. Eine Person hat fuer alle Vermieter die Autos angenommen und sich geweigert den Zustand abzuzeichnen. Alle Leute sollten den Schluessel ins Auto legen und gut ist. Ich habe noch Fotos rundum und von innen gemacht. Direkt nach dem Abliefern hat Enterprise scheinbar versucht viel Geld von mir abzubuchen aber meine Bank hat das unterbunden. Scheinbar gab es kurz vorher einen Betrugsversuch mit der Karte und die war blockiert. So, was jetzt? Wie jetzt vorgehen? Die Karte ist weiterhin blockiert und wird geloescht werden sobald ich alle Transaktionen kontrolliert habe. Scheinbar zieht der Vermieter das oefters durch weigert sich zu kommunizieren. Ich lebe nicht in Deutschland.

  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1507544395478

    Hi lemoncloud,

    wenn deine Bank alle Abbuchungen unterbunden hat ist doch alles paletti, oder ?

    Kontaktiere deine Bank, lass die alte Karte stanzen und dir eine neue geben.

    Lg

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • meer_fan
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    geschrieben 1507546550157 , zuletzt editiert von meer_fan

    Hatten Kollegen auch schon Ärger deswegen....

    am besten über RA.....und zur Polizei Strafanzeige stellen.

    hier noch ein Musterschreiben was auch geholfen hat....

    Widerspruch Rechnung (Schaden ? Mietpreis? ) Autovermietung

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    der Vetrag ist lt. BGB 145 ff. ist eine nachträgliche einseitige Änderung des Mietvertrages nicht möglich. Was Sie mir schreiben, ist eine nachträgliche Mietpreisveränderung die ich ablehne. Entweder ist es eine Schadensrechnung der Versicherung gemeldet sein muss, oder eine Mietpreisveränderung. Aber eine Mietpreisveränderung akzeptiere ich nicht.

     

    Ihr Schreiben verstößt gegen BGB § 134 Bürgerliches Gesetzbuch. § 138 BGB, BGB §305.

     

    Bürgerliches Gesetzbuch § 241 Abs 1: Leistungspflichten.

    Sie sind verpfichtet bei Schäden auch die Versicherung ein zu beziehen. Sollten Sie es nicht tun, verstoßen Sie gegen (§307 Abs.2 Nr.2 BGB)

    Sollten Sie die Versicherung bei Schäden nicht einbeziehen , werde ich eine Klage Bürgerliches Gesetzbuch §823 Schadensersatzpflicht einreichen. Da die Autovermietung bezahlte Leistung (Versicherung) verwährt.

    Für jeden Schaden verlange ich ein unbabhängien Gutachter der von der Versicherung beauftragt wurde.

    Strafgesetzbuch §263 Betrug.

    Da die Autovermietung ein Schaden mit Mietpreis abzurechnen versucht, hat die Autovermietung eine Straftat begangen. Alleine der Versuch ist schon eine Straftat. Die Autovermietung informiert vorsätzlich die Versicherung bei Schäden nicht. Somit ist eine Vorsätzlichkeit der Straftat nachweisbar.

    Sollten Sie mich noch einmal anschreiben, werde ich eine Strafanzeige schalten.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    sorry für das etwas schlechte deutsch aber der Kollege der diesen Brief verfasst hat und hier einigen zur Verfügung stellt hat,

    hat ausländische Wurzeln. Aber ich denke der Inhalt ist dennoch zu Verstehen.

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • lemoncloud
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    geschrieben 1507547774547 , zuletzt editiert von lemoncloud

    Ich lese den Rest spaeter durch da ich auf der Arbeit bin.

    Heute morgen habe ich eine Email vom Vermieter bekommen, einerseits mit einem kleinen Kratzer an einer Radkappe (gut, das koennte sein, muss noch meine Fotos durchgucken), andererseits ein stark reflektierendes Foto von Vorne auf dem kein Schaden zu erkennen ist. Ich werde um weitere Details dazu fragen und mit meinen eigenen Fotos vergleichen wenn ich zu Hause bin.

    Der Vermieter will jetzt jedenfalls die Kaution von 250 Euro einbehalten :cry1: aber hat nichts von dem Abbuchversuch, und dass die mehr Geld als die Kautium wollten erwaehnt. Mist, ich wuensche ich haette meine Kreditkarte nutzen koennen, aber leider ging die nicht im Leser vom Vermieter. Mit CC haette ich das Geld so zurueckbekommen. Eine neue Radkappe kostet jedenfalls keine 250 Euro, und der moegliche Schaden vorne den ich nicht sehen kann kann von dem Mann der die Autos entgegengenommen hat verursacht sein.

    Eine Strafanzeige bei der Polizeit ist nett, nur wird sich die Polizeit hier (Brexitland) fragen warum ich das nicht in Deutschland getan habe und wird nichts unternehmen.

  • meer_fan
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    geschrieben 1507550106067 , zuletzt editiert von meer_fan

    ist das so zu verstehen das du die 250 Euro in Bar gezahlt hast?

    wie war der Mietwagen den Versichert....Vollkasso ohne oder mit SB?

    wenn mit SB wie hoch war diese?

    ansonsten mal Autoversicherung anfragen...soweit ich weiss (und man dem Schreiben entnehmen kann)

    muss jeder Schaden , den man als Autovermieter anderen in Rechnung stellt, der Versicherung gemeldet werden....aber was das angeht bin ich kein Fachmann.

    und Rat einholen kann man ja bei der Polizei....vielleicht liegt da ja sogar schon was vor.

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • lemoncloud
    Dabei seit: 1245628800000
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    geschrieben 1507550571568 , zuletzt editiert von lemoncloud

    @meer_fan sagte:

    ist das so zu verstehen das du die 250 Euro in Bar gezahlt hast?

    wie war der Mietwagen den Versichert....Vollkasso ohne oder mit SB?

    wenn mit SB wie hoch war diese?

    ansonsten mal Autoversicherung anfragen...soweit ich weiss (und man dem Schreiben entnehmen kann)

    muss jeder Schaden , den man anderen in Rechnung stellt, der Versicherung gemeldet werden....aber was das angeht bin ich kein Fachmann.

    Oh, tut mir leid, ich habe die Kaution mit einer Debitkarte gezahlt. Fuktioniert wie meine Kreditkarte, nur bietet leider nicht ganz denselben Schutz. Also eigentlich eine normale EC-Karte glaube ich.

    Wie der Wagen versichert war muss ich schauen. Steht das im Vertrag? Der Wagen hatte eine SB von 1000 Euro, und der fehltgeschlagene Abbuchversuch betrug 750 Euro. Ich konnte leider kurzfristig kein Auto bei einem bekannteren Vermieter mieten, und der Vermieter wollte ungefaehr 250 Euro fuer keine SB haben.

    Zu der Versicherung muss ich mich informieren. Wo kann ich diese Info herbekommen ausser vom Vermieter (dem ich nicht so vertraue) Werde auch zu Hause mal die EXIF Daten auslesen um sicher zu sein dass die Fotos aktuell sind oder entsprechend auf gestern angepasst wurden :stuck_out_tongue_winking_eye:

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1507551108917

    Bei einem bekannteren Vermieter? Enterprise ist meines Wissens nach der größte Autovermieter der Welt.

    Welche Versicherungen inkl. sind steht im Mietvertrag.

  • lemoncloud
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    geschrieben 1507551320030

    @Herr_Reise sagte:

    Bei einem bekannteren Vermieter? Enterprise ist meines Wissens nach der größte Autovermieter der Welt.

    Welche Versicherungen inkl. sind steht im Mietvertrag.

    Danke. Ich werde den mir heute Abend mal gut durchlesen.

  • meer_fan
    Dabei seit: 1282003200000
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    geschrieben 1507555760552

    wenn ich das richtig verstehe ist Enterprise eigentlich nur ein Vermittler...AGB

    und auch bei "den Grossen" geht es nicht immer seriös zu....Stichwort Abgasskandal...

    und spätestens wenn es vor Ort dann Sub Sub Subvermieter sind...wird es selten seriöser...den die Gewinne werden nach

    unten auch immer dünner.

    ich finde es schon "merkwürdig" wenn dann der (angebliche) und selbst geschätzt Schaden (ohne Gutachter)....genau bis zur SB

    einfach mal eingefordert wird....750.- über unerlaubten Einzugsversuch plus die 250,- Euro "Kaution".

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • Herr_Reise
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    geschrieben 1507556526740

    Was ist daran Vermittlung?

    Die Mietwagenservices werden in Deutschland von der dort ansässigen Tochtergesellschaft Enterprise Autovermietung Deutschland GmbH erbracht.

    Zitat aus den oben verlinkten Nutzungsbedingungen der Enterprise Website. Das sind allerdings nicht die AGB für Anmietungen, die findet man während des Reservierungsvorganges.

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