Ich hatte vom 25.1. bis 09.2. das Papillon Lagoon Reef in Kenia über Ögertours gebucht.
Bei Ankunft am Flughafen erhielt ich vom Reiseleiter die Mitteilung, das mein Hotel komplett überbucht sei und ich ins LTI Kaskazi müßte.
Anmerken sollte ich hier, das ich bereits im Jan. 2005 schonmal in Kenia war und ich damals auch für 3 Tage ins Kaskazi quartiert wurde. Damals nur mit einem anderen Reiseveranstalter und es hat alle Neuankömmlinge betroffen.
Dieses Mal kamen neben mir noch 2 weitere Paare an, die aber gleich zum Papillon gebracht wurden.
Ich gab dem Reiseleiter unmißverständlich zu verstehen, das ich das Hotel bereits kenne und keinesfalls wieder dorthin möchte. Aber alles Bitten nützte mir nichts. Ich saß 4 Tage und 3 Nächte im Kaskazi fest. Meinen Koffer habe ich erst garnicht ausgepackt.
Ich habe mir dies selbstverständlich vom Reiseleiter schriftlich bestätigen lassen.
Wieder in Deutschland angekommen habe ich mich gleich an Ögertours via Email gewandt, jedoch ohne eine Antwort zu erhalten. Dann habe ich mich am 05.3. in schriftlicher Form (Einschreiben mit Rückschein) an Ögertours gewandt und erhielt nun folgende Antwort:
Wir danken Ihnen für Ihr erneutes Anschreiben. Wir bedauern, daß Sie mit unserem Regulierungsvorschlag nicht einverstanden sind. Wir können Erstattungen stets nur auf die Reisepreisbestandteile berechnen, die tatsächlich mangelbehaftet sind. Wir müssen dem Gast daher schon einmal die verschiedenen Reisepreisbestandteile vor Augen führen. Unter Berücksichtigung reiner Unterbringungs- und Verpflegungskosten in Höhe von C 854,00 pro Person stellt der angebotene Barbetrag bereits fast 10 % der anteiligen Reisekosten dar. Für eine 4-tägige Unterkunft in einer eher häherwertigeren Unterkunft muss diese Kompensation als ausreichend bezeichnet werden. Wir sehen daher keinen Grund für eine Anderung unseres Standpunktes.
Wir bitten Sie, sich vor diesem Hintergrund unser Angebot und verbleiben
Dies ist die 1.Reaktion auf meine Reklamation. Von welchem Regulierungsvorschlag spricht hier der Reiseveranstalter Welcher Barbetrag ist gemeint
Was haltet Ihr davon und wie würdet Ihr Euch nun verhalten
Mich verärgert dieses Schreiben total . Es kann doch nicht angehen, das ein Reiseveranstalter einfach über den Kopf des Urlaubers hinweg entscheidet, das er seinen Urlaub in einem anderen Hotel zu verbringen hat.
Würde mich über Eure Meinungen hierzu freuen.
Liebe Grüße dolphin2806