@'dolphin2806' sagte:
Verstehe ich das richtig, das der Reiseveranstalter mit der Unterbringung in ein anderes etwas höherwertiges Hotel seine "Schuldigkeit" getan hat?
jaein... er hat vier Möglichkeiten:
a) die Kündigung des Reisevertrages vom Kunden hinzunehmen und diesen unverzüglich wieder nach Hause zu transportieren; in diesem Fall erhält der Kunden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug zurück, auch den Flug muss er nicht bezahlen, weil er ja für ihn nutzlos war
er bringt ihn in einem höherwertigen Hotel unter: dann darf er aber die Mehrkosten nicht verrechnen
c) er bringt ihn in einem gleichwertigen Hotel unter
d) er bringt ihn in einem minderwertigen Hotel unter, muss aber dem Kunden die Differenz zurück bezahlen
bei , c) und d) hat der Kunde aber das Recht, diese Unterbringung unter Vorbehalt anzunehmen - somit wird auch kein neuer Reisevertrag geschlossen (der bei vorbehaltloser Annahme aber zustande gekommen wäre).
Er kann dann natürlich
a) bei Mängel in der Ersatzunterkunft reklamieren und eine Reisepreisminderung zu Hause verlangen
er hat die Möglichkeit, ihm fehlende Hoteleinrichtungen in der Ersatzunterkunft als Mangel geltend zu machen und eine Reisepreisminderung verlangen
c) er hat für die Umzugstage oder -tag Anspruch auf eine Reisepreisminderung
Aber es wird natürlich etwas schwieriger, größere Reisepreisminderungen zu verlangen, wenn man z. B. von 14 Tagen 4 Tage in einer höherwertigen, wenn auch nicht gewollten Unterkunft gewohnt hat. Hier müsste man Mangel - Nachteile objektiver Art vorbringen, um seine Forderungen auch durchbringen zu können.
Gruß
Peter