Aus dem Freundeskreis wurde mir von einem Verfahren berichtet, das mich in der Konsequenz- allerdings unabhängig von diesem Einzelfall- wegen der Problematik dem Grunde nach schon länger ernsthaft beschäftigt.
Die Fakten:
12-tägige Reise im November l.J. gebucht, Reiseziel ein bestimmtes Hotel, der Bucher versucht 5 Tage vorher einen Zimmerwunsch anzugeben und erfährt, dass das Hotel innerhalb kürzester Zeit nach seiner Ankunft schliessen wird. Rückruf beim RV, dort weiss man angeblich nichts, bietet aber kostenlosen Storno an oder Umbuchung auf ein anderes Hotel. Das Umbuchen wird aus nachvollziehbaren Gründen nicht akzeptiert und deswegen die Reise storniert.
Der Urlauber versucht -da der Urlaub fest terminiert war- kurzfristig ein adäquates Ausweichhotel zu finden, das gelingt auch, aber wegen ausgebuchter Flüge in der Wintersaison geht das nur 9 Tage, und der Reisepreis ist höher als der ursprüngliche Gesamtpreis. Er verlangt vom RV Schadensersatz in Höhe der Differenz und Ausgleich für die 3 Urlaubstage, die nicht zu realisieren waren.
RV reagiert überhaupt nicht, deswegen wurde telefonisch ein Rechtsanwalt konsultiert. Der -inseriert als Reiserechtsexperte- lehnt ein persönliches Gespräch ab und will nur die Reiseunterlagen sehen. Verlangt dann vom RV schriftlich pauschal 100% des ursprünglichen Reisepreises ( ca. € 900.-- ) . Dann Schreiben hin und her, Termin wird anberaumt und es wird vor Gericht entschieden.
Ergebnis: der Richter spricht 50% des Reisepreises zu. Das entsprach in etwa der Forderung des Urlaubers, die er selbst dem RV genannt hatte, worauf der allerdings nicht reagierte.
Cui bono ?? Wem nützt das ? Musste das denn wirklich sein ? Anwälte auf beiden Seiten und Gerichtskosten, und das bei einem Streitwert von € 450.-- !! Wer keinen Rechtsschutz hat wird dabei noch u.U. auf anteiligen Gerichtskosten sitzenh bleiben, von der persönlichen Präsenz und den damit verbundenen Kosten bei der Verhandlung mal ganz abgesehen.
Erlebnisbericht vor dem Amtsgericht Köln: dort wird ein Richter gem. einer Buchstabenauswahl demm Verfahren zugeteilt. Und wenn dort z.B. der Buchstabe T ansteht, sitzt dort derAnwalt von "T" mit einem riesigen Aktenstapel und er ( und das Gericht ) arbeiten zig Verfahren ab. Alles ums Reiserecht. Man kennt sich dort, sieht sich bei div. Gelegenheiten.
Glaubt denn jemand im Ernst, das dort der Einzelfall vor Gericht ausdiskutiert wird ? Der Richter kennt die Schriftsätze, fragt in der Verhandlung nach den Anträgen und die Sache ist in 5 Minuten erledigt.
coi bono ? Wem nützt das ? Den Anwälten klar, den RV ebenfalls, den Gerichten nein, den RS-Versicherungen nein, den Geschädigten ? Ich glaube nein.
Warum kann man solche Streitigkeiten, die bis z.B. € 500.-- betragen ( dürften mehr als 70% aller Fälle sein ? ) nicht durch einen Ombudsmann klären lassen ? Er müsste von der Branche bezahlt werden, und seine Entscheidungen sind für die Branche bis zu der Höhe bindend, dem Kläger bliebe aber immer noch der offizielle Rechtsweg vor Gericht.
Die Banken haben dieses System 2001 eingeführt und es funktioniert.
Bin auf Beiträge sehr gespannt.
Gruss Gabriela