Muss es das Gericht sein, oder wäre der Ombudsmann nicht besser ?

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1239132909000

    Aus dem Freundeskreis wurde mir von einem Verfahren berichtet, das mich in der Konsequenz- allerdings unabhängig von diesem Einzelfall- wegen der Problematik dem Grunde nach schon länger ernsthaft beschäftigt.

    Die Fakten:

    12-tägige Reise im November l.J. gebucht, Reiseziel ein bestimmtes Hotel, der Bucher versucht 5 Tage vorher einen Zimmerwunsch anzugeben und erfährt, dass das Hotel innerhalb kürzester Zeit nach seiner Ankunft schliessen wird. Rückruf beim RV, dort weiss man angeblich nichts, bietet aber kostenlosen Storno an oder Umbuchung auf ein anderes Hotel. Das Umbuchen wird aus nachvollziehbaren Gründen nicht akzeptiert und deswegen die Reise storniert.

    Der Urlauber versucht -da der Urlaub fest terminiert war- kurzfristig ein adäquates Ausweichhotel zu finden, das gelingt auch, aber wegen ausgebuchter Flüge in der Wintersaison geht das nur 9 Tage, und der Reisepreis ist höher als der ursprüngliche Gesamtpreis. Er verlangt vom RV Schadensersatz in Höhe der Differenz und Ausgleich für die 3 Urlaubstage, die nicht zu realisieren waren.

    RV reagiert überhaupt nicht, deswegen wurde telefonisch ein Rechtsanwalt konsultiert. Der -inseriert als Reiserechtsexperte- lehnt ein persönliches Gespräch ab und will nur die Reiseunterlagen sehen. Verlangt dann vom RV schriftlich pauschal 100% des ursprünglichen Reisepreises ( ca. € 900.-- ) . Dann Schreiben hin und her, Termin wird anberaumt und es wird vor Gericht entschieden.

    Ergebnis: der Richter spricht 50% des Reisepreises zu. Das entsprach in etwa der Forderung des Urlaubers, die er selbst dem RV genannt hatte, worauf der allerdings nicht reagierte.

    Cui bono ?? Wem nützt das ? Musste das denn wirklich sein ? Anwälte auf beiden Seiten und Gerichtskosten, und das bei einem Streitwert von € 450.-- !! Wer keinen Rechtsschutz hat wird dabei noch u.U. auf anteiligen Gerichtskosten sitzenh bleiben, von der persönlichen Präsenz und den damit verbundenen Kosten bei der Verhandlung mal ganz abgesehen.

    Erlebnisbericht vor dem Amtsgericht Köln: dort wird ein Richter gem. einer Buchstabenauswahl demm Verfahren zugeteilt. Und wenn dort z.B. der Buchstabe T ansteht, sitzt dort derAnwalt von "T" mit einem riesigen Aktenstapel und er ( und das Gericht ) arbeiten zig Verfahren ab. Alles ums Reiserecht. Man kennt sich dort, sieht sich bei div. Gelegenheiten.

    Glaubt denn jemand im Ernst, das dort der Einzelfall vor Gericht ausdiskutiert wird ? Der Richter kennt die Schriftsätze, fragt in der Verhandlung nach den Anträgen und die Sache ist in 5 Minuten erledigt.

    coi bono ? Wem nützt das ? Den Anwälten klar, den RV ebenfalls, den Gerichten nein, den RS-Versicherungen nein, den Geschädigten ? Ich glaube nein.

    Warum kann man solche Streitigkeiten, die bis z.B. € 500.-- betragen ( dürften mehr als 70% aller Fälle sein ? ) nicht durch einen Ombudsmann klären lassen ? Er müsste von der Branche bezahlt werden, und seine Entscheidungen sind für die Branche bis zu der Höhe bindend, dem Kläger bliebe aber immer noch der offizielle Rechtsweg vor Gericht.

    Die Banken haben dieses System 2001 eingeführt und es funktioniert.

    Bin auf Beiträge sehr gespannt.

    Gruss Gabriela

  • Ahotep
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    geschrieben 1239136717000

    Hallo Gabriela,

    So eine Schiedsstelle für Reiserecht gibt es wohl schon. Hier kann man die Angelegenheit außergerichtlich und kostenfrei regeln lassen. Allerdings profitieren bisher erst nur die Urlauber davon, die im Internet gebucht haben. Einige große Anbieter haben sich dieser Schiedsstelle schon angeschlossen.

    So arbeitet die Schiedsstelle: Urlauber, die mit dem Ablauf ihrer Pauschalferien unzufrieden sind und sich wegen möglicher Mängel nicht mit dem Veranstalter einigen können, schildern schriftlich und präzise den Grund ihrer Beschwerde. Die Korrespondenz mit dem Veranstalter und alle Buchungsanlagen müssen beigelegt werden. Nach Rücksprache unterbreitet die Schiedsstelle dann beiden Seiten einen Lösungsvorschlag mit dem Ziel eines Vergleichs. Wird der nicht akzeptiert, kann immer noch der Gerichtsweg eingeschlagen werden. (Quelle: www.geldsparen.de - Rubrik Reise)

    Ist doch schon mal ein Anfang.

    LG

    Sabine

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1239136947000

    @gabriela_maier sagte:

    Warum kann man solche Streitigkeiten, die bis z.B. € 500.-- betragen ( dürften mehr als 70% aller Fälle sein ? ) nicht durch einen Ombudsmann klären lassen ? Er müsste von der Branche bezahlt werden, und seine Entscheidungen sind für die Branche bis zu der Höhe bindend, dem Kläger bliebe aber immer noch der offizielle Rechtsweg vor Gericht.

    Mal abgesehen davon das es stellenweise ein solches System gibt, hast Du Dir die Antwort auf Deine Frage doch selbst geben. Warum sollten branchenweit Gelder für einen Ombudsmann gezahlt werden, sollten seine Entscheidungen als bindend hingenommen werden ( zumal dem Kunden der offizielle Rechtsweg weiterhin offenstehen soll? ) :frowning:

    Ich sehe dafür keine Veranlassung.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • CaptainJarek
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    geschrieben 1239137282000

    @Ahotep sagte:

    Allerdings profitieren bisher erst nur die Urlauber davon, die im Internet gebucht haben. Einige große Anbieter haben sich dieser Schiedsstelle schon angeschlossen.

    Bei dieser Geschichte geht´s ja auch primär um Ärgernisse der Art: "ich habe nicht sorgfältig die AGB´s gelesen", "ich habe mich beim Datum verklickt", "ich wollte doch gar nicht richtig buchen und habe den den falschen Knopf gedrückt" etc.

    Schlichter ist ein übrigens Dir nicht ganz unbekannter "Prof. Schmid" Gabi ... :laughing:

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  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1239138836000

    Hallo!

    Die Schlichtungstelle hilft, wenn:

    * Sie bei einem Mitglied der Reiseschiedsstelle eine Leistung im Internet gebucht

    haben

    * die Abwicklung der Buchung oder Ihre Reise Anlass zu einer Beschwerde hat.

    * die Beschwerde mit Ihrem Online-Reiseunternehmen nicht zu Ihrer Zufriedenheit

    gelöst werden konnte.

    abgesehen davon, liest man doch immer wieder mal von "Kunden", die versehentlich oder aus Unkenntnis, falsch gebucht haben.

    Auch wenn diese Schlichtungsstelle bisher nur für einen begrenzten Kundenkreis arbeitet, ist dies aber für viele eine Alternative. Und im oben beschriebenen Fall gab es keine Rechtsschutzversicherung. Und aus Angst vor den anfallenden Kosten, scheut so mancher den Rechtsweg, auch wenn er im Recht ist. Die Möglichkeit, solche Unstimmigkeiten außergerichtlich und kostenfrei zu klären, wird sicher von einigen dankend angenommen. Sei es auch, um einen Vergleich zu schliessen, mit dem beide Parteien leben können.

    Sicherlich endet auch so mancher "Fall" dieser Schiedsstelle anschliessend doch vor einem Gericht. Aber so mancher Kunde wird sich auch freuen, wenn die Angelegenheit zu seiner Zufriedenheit vor dem Schiedsmann endet... und das ohne anfallende Kosten.

    LG

    Sabine

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1239139345000

    Du sagst es ja selbst wann diese Reiseschiedsstelle "hilft":

    @Ahotep sagte:

    * die Abwicklung der Buchung oder Ihre Reise Anlass zu einer Beschwerde hat.

    Da die weitaus meisten Reisemängel zweifelsfrei während der Reise passieren und nicht bei Ihrer Buchung bzw. bei der logistischen Abwicklung vor der Reise ( Rechnungs- und Unterlagenversand, Sicherungsscheine etc. ) dürfte diese Stelle sich sicherlich nicht überarbeiten. ;)

    Über die "Neutralität" eines Schlichters, welcher von einer der am Streit beteiligten Parteien finanziert wird läßt sicher sicherlich auch trefflich streiten. Ein Schelm wer böses dabei denkt ... :laughing:

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  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1239140292000

    CaptainJarek,

    da gebe ich Dir wohl Recht, ganz ohne Schiedsstelle. Die Sache ist noch ausbaufähig :laughing:

    Du meinst, die Hand die einen nährt, hackt man nicht ab? :rofl:

    Der Passus: "wenn die Abwicklung der Buchung "oder" ihre Reise Anlass zu einer Bewerde hat", bezieht sich also nicht auf Reisemängel während des Urlaubes? :question:

    LG

    Sabine

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1239141404000

    Warum sollten die Online-Reisebüros die einen Vertrag mit dieser Schiedsstelle haben für Reisemängel während der Reise verantwortlich sein?

    VG.

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  • ADEgi
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    geschrieben 1239141597000

    @Ahotep sagte:

    * die Abwicklung der Buchung oder Ihre Reise Anlass zu einer Beschwerde hat.

    Hallo,

    ich kenne den Originaltext nicht, aber könnte es vielleicht "Ihrer Reise" anstatt "Ihre Reise" heißen? Denn dann wäre es wieder eindeutig.

    Gruß

    Berthold

  • Ahotep
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    geschrieben 1239142326000

    Hallo ADEgi,

    es steht dort "Ihre Reise" und ich meine auch, es sind nicht nur Online-Reisebüros angeschlossen, sondern auch Reiseveranstalter, bei denen online gebucht wurde.

    LG

    Sabine

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