Muss es das Gericht sein, oder wäre der Ombudsmann nicht besser ?

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1239142716000

    Also ich habe keine gesehen. L´tur ist vielleicht der einzige "echte" Reiseveranstalter, alle anderen kommen höchstens durch dynamisch paketierte Reisen auf eigene Rechnung ( und dank der deutschen Rechtsprechung ) in den "Genuss" sich Reiseveranstalter nennen zu müssen. Aber eigentlich sind´s alles mehr oder weniger Online-Reisebüros oder Anbieter einzelner Reiseleistungen, z.B. Mietwagenfirmen.

    Übrigens bin ich ein großer Freund von Seiten, die per Namen oder Auftritt hochoffiziell wirken wollen ... aber wo auf jeder zweiten Seite schlampige Rechtschreibfehler u.ä. zu finden sind. Aber es kann sich ja jeder selbst ein Bild machen. ;)

    VG.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1239144009000

    Hallo,

    und dies liest man, wenn man oben genannten RV, der auf dieser Seite aufgelistet ist, anklickt:

    Wann kann die Reiseschiedsstelle angerufen werden?

    Deutsche oder europäische Reisende können sich an die Reise-schiedsstelle wenden,

    wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    * Die Reise muss »online« (z. B. im Internet) gebucht worden sein.

    * Der Vertragspartner muss ein Mitgliedsunternehmen des VIR sein oder

    ein Online Unternehmen, das die Reiseschiedsstelle anerkannt hat

    * Beide Parteien müssen zuvor vergeblich versucht haben die

    Meinungsverschieden-heit selbst gütlich beizulegen.

    * Beide Parteien wollen die Angelegenheit außergerichtlich regeln.

    * Die Ansprüche des Reisenden dürfen noch nicht verjährt sein.

    * Gegenstand der Meinungsverschiedenheit muss eine tatsächliche oder

    vermeintliche Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Online-Buchung

    der Reise sein.

    und der letzte Absatz bedeutet jetzt was im Klartext? Reisemängel oder nicht?

    Wenn dies der Internetauftritt eines Juristen oder Reiserechtsexperten ist, bedarf es wirklich einer Korrektur ;)

    LG

    Sabine

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1239144491000

    Es geht um eine tatsächliche oder vermeintliche Pflichtverletztung mit der Online-Buchung selbst. Die eigentliche Reise und etwaige Mängel während dieser Reise ( von lauwarmen Essen über durchgelegene Matrazen bis hin zu Ungeziefer im Zimmer etc. ) hat damit nichts zu tun.

    VG

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  • GrosserZwerg
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    geschrieben 1239190971000

    Meines Wissens macht man in der Schweiz sehr gute Erfahrungen mit dem Ombudsman für die Reisebranche, d.h. in der Schweiz ist es egal, welche Buchung, wo getätigt worden ist und welches Problem vorliegt - und ich wundere mich ehrlich gesagt auch manchmal, wieso in Deutschland keine solche Einrichtung (oder eben nur begrenzt) besteht.

    Ich habe mir mal erlaubt, hier den Link zum Ombudsman-Touristik zu veröffentlichen.

    Link gesetzt!

    äussert sich hier vielleicht auch ein kleiner "Mentalitätsunterschied"? - In der Schweiz "liebt" man den Konsens und scheut vielmals die offene Konfrontation. Auch sehr viele Gerichtsverhandlungen in der Schweiz enden mit einem Vergleich und eben keinem Urteil z.G. oder z.L. einer der beiden Seite.

    Es gibt sehr, sehr wenige Entscheide im "Reiserecht"

    Diverse Branchenverbände in der Schweiz kennen einen Ombudsman: Krankenkassen, Versicherungen etc. etc.

    Ein Ombudsman macht m.E. jedoch eben nur Sinn, wenn beide Parteien offen sind und eben die Verlierer/Gewinner Mentalität zurückstellen können. Wenn ich mir jetzt nur schon die "Regeln" und die hier anlaufende Diskussion ansehe, die für den "begrenzten" Ombudsman gelten......

    Ich sehe einen Ombudsman auch als den Unterstützung des eigenverantwortlich handelnden Bürgers, der vielleicht auch ALLEIN ein Regelung mit einem RV finden kann oder halt eben mit Unterstützung des Ombudsmans. In Deutschland lehnt man sich sehr häufig an den Staat, der als "nährende-umsorgende-behütende-Mutter" alles Regeln soll, d.h. er soll gefälligst auch mit "seinem" BGB und "seinen" Gerichten dafür sorgen, dass für mich wieder alles ins Lot kommt!

    Heinz
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