• Jacky-2013
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    geschrieben 1386788786000

    Mir ist bei einer gebuchten Zugreise folgendes passiert: 4 Stunden Zugverspätung und der Zug konnte seine geplante Strecke nicht mehr weiterfahren. Es hieß bei der Rückfahrt 40 bzw. 90 km vor dem ursprünglichen Einstiegsort: alles aussteigen, dort stehen Busse bereit. 2.00 Uhr morgens auf dem ZOB: kein Bus für 120 ! Personen. Keine weiteren Informationen. 120 Personen mussten zusehen, wie sie mit dem Taxi oder anderweitig nach Hause kommen. Züge fuhren nicht mehr. Dem Veranstalter war die Anzahl der Personen im Zug bekannt.

    Antwort des Veranstalters: "Wir haben uns bemüht, waren aber nicht dazu verpflichtet Busse bereit zu stellen."

    D.h., dass 120 Personen auf den Taxikosten sitzenbleiben?

    Wäre schön, wenn ein Reiseveranstalter sagen könnte, ob das stimmt. Bei der Deutschen Bahn werden auch Taxikosten übernommen, wenn Züge ausfallen. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass diese Meinung richtig ist. Dann müsste man ja bei jeder Reise Angst haben, dass sie irgendwo endet.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386792009000

    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck @Jacky-2013

    Selbstverständlich muss dich ein Veranstalter bis zum gebuchten Ziel befördern und ggf. entstehende Mehrkosten bei Selbstabhilfe übernehmen.

    Die einzige Ausnahme wäre, dass er den Ausschluss dieser Leistung mit dir vertraglich explizit vereinbart hat.

    Selbst dann könnte man das angreifen, würde aber wahrscheinlich den Rahmen sprengen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1386967303000

    @jacky

    auch von mir ein herzliches willkommen im forum.

    deinen satz mit der deutschen bahn verstehe ich nicht so ganz.

    du hattest doch eine zugfahrt mit der deutschen bahn, oder?

    es mag sogar richtig sein, dass der veranstalter nicht verpflichtet ist, busse bereit zu stellen, jedoch muß er euch die auslagen für euren in eigenregie oragnisierten rücktransport erstatten

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1387020502000

    Diese Aussage ist rechtlich korrekt: 

    "Wir haben uns bemüht, waren aber nicht dazu verpflichtet Busse bereit zu stellen."

    Es fehlt aber der, von VS und Lexi bereits geschriebene, zweite Teil hinsichtlich der Verpflichtung zur Uebernahme der Kosten fuer die, euch zustehende, Selbstabhilfe.

  • altlöwin63
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    geschrieben 1387105993000

    Ja aber es kann doch nicht sein, wenn ich Ab,-und Ankuntsort München gebucht habe sie mich dann in Berlin abladen mit der Aussage: "Wir waren ja bemüht sie nach München zu bringen, hat halt nicht geklappt . Dafür haben Sie als Pauschaltouri sicher Verständnis "!

    "Organisieren Sie doch selber ihren Rücktransport, die Kosten werden von uns übernommen. Aber ja kein Taxi, das geht nicht "!

    Kann doch nicht sein das sie mich da stehenlassen können, oder ?

    Gruß

    Waltraud

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1387133905000

    Nee, Waltraud - kann so nicht sein und ist auch nicht so! ;)

    Falls es - das kann passieren! - der Veranstalter nicht organisiert kriegt alle Kunden mittels durch ihn bereitgestellter Transporte bis ans Ziel zu verbringen, muss er doch jedenfalls für die Kosten aufkommen, die durch eigenmächtige Abhilfe entstanden sind.

    Ob es im Blick auf seinen Leumund so geschickt ist, erst einmal ein "Püh!?" zu senden steht auf einem anderen Blatt.

    Hier geht´s ja aber um Reiserecht, und dies definiert ganz unstreitig die Antwort "JA!" auf die Kernfrage "Hab ich einen Anspruch darauf, zum gebuchten Ziel gebracht zu werden?"

    Konkret bedeutet das für Jacky-2013:

    Die zusätzlichen Kosten für die Verbringung zum Ziel sind zu erstatten (in "angemessener Höhe" - i.e. Heli müsste ggf. nicht voll übernommen werden ...  Taxi allerdings!)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1387146693000

    Naja und Taxi von Berlin nach Muenchen ist eventuell auch nicht ganz angemessen. ;)

    Aber Kosten fuer Hoteluebernachtung plus Bahn oder Flugticket, von Berlin nach Muenchen, sind durchaus angemessen.

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1387202953000

    Aha, weil die zu blöd sind sich an den Vertrag zu halten muss ich Geld vorstrecken ( dem man ja meistens immer hinterherläuft ) und dann ganz Deutschland mit dem Zug durchqueren .

    Da braucht man ja schon wieder Urlaub nach dem plattgesessenen Hintern im Zug .

    Was machen dann die, die es nach dem Urlaub nicht mehr im Kreuz, sprich Geldbeutel haben ?

    Haben schon mehrfach Leute kennengelernt die nach dem Urlaub u. Duty Free Einkauf keine 50 Euro mehr in der Geldbörse haben .

    Müssen die dann für immer sagen: "Ich bin ein Berliner " . ;-))

    Sollte mir mal sowas passieren, würde ich mich auch den Leuten "ohne jede verfügbare Kohle" anschließen . Ich lauf doch meinem Geld nicht hinterher .

    Denn der RV ist verpflichtet den Vertrag, wo ich doch komplett im vorraus bezahlt habe einzuhalten.

    Denen würde schon was einfallen um uns nach München zu bringen .

    Auf ihre Kosten natürlich, denn wir haben ja kein Geld mehr .

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1387208778000

    Ja klar, morgens um 2:00 auf dem ZOB stehen bleiben und warten bis der RV seinen Vertrag erfüllt ist natürlich auch eine Alternative. :laughing:

  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1387209840000

    Da ist's dann aber auch vorbei mit der Erholung :laughing:

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
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