Lt. Schilderung ging es in der Causa um 40-90km bis zum Ziel - ich weiß nicht so recht, wie man dabei auf die Distanz von Berlin nach München kommen kann?
Zudem war es ein unvorhersehbares Ergeignis (nicht im Wirkungsbereich des RV), demnach wohl erheblich schwieriger, alternativen Transport aufzubieten (mitten in der Nacht!?) und letztlich ja auch gar nicht die Forderung.
Reiserechtlich relevant:
Der Veranstalter muss selbstverständlich die (nachweislichen und angemessenen!) zusätzlichen Kosten zur Verbringungen an den vertraglich vereinbarten Zielort erstatten.