Ich habe eine Reise bei Trendtours gebucht und eine Anzahlung in Höhe von 20 % = EUR 325,00 bereits vergangenes Jahr gezahlt. Die Reise (Dubai, Oman, Bahrain) soll im Oktober stattfinden, ob das coronabedingt möglich ist, steht noch nicht fest. Jetzt erhöht Trendtours auf einmal die von mir zu leistende Anzahlung auf 25%, ich soll also noch eine zusätzliche Anzahlung von 5% leisten. Ist das rechtlich zulässig? Meines Wissens ist höchstrichterliich geklärt, dass eine Anzahlung für eine Pauschalreise maximal 20 % betragen darf.
Nachträgliche Erhöhung der Anzahlung
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geschrieben 1613321979844Zabriskiepoint
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geschrieben 1613326034950 , zuletzt editiert von vonschmelingZabriskiepoint
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geschrieben 1613326367012
zb. Reiseveranstalter müssen teilweise mit bis zu 100 Prozent für Hotels und Fluggesellschaften in Vorleistung gehen.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1613553071656 , zuletzt editiert von Silvia L
Kann es wirklich sein, dass ich einen Reisevertrag unterschreibe in dem steht, dass ich 20% anzahlen muss, und dann ein paar Wochen/Monate später kommt der Reiseveranstalter und will 5% mehr Anzahlung?
Vielleich kann ja Frau von VonSchmeling dazu noch was sagen.
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geschrieben 1613555269866
Sofern die eng gefassten Kriterien dazu erfüllt sind kann das rechtens sein.
Es sind sogar noch weit höhere Beträge rechtlich sanktioniert, bis zu 100% sofern der Veranstalter das begründen kann.
Ein maximaler Anteil ist keineswegs "höchstrichterlich" spezifiziert. Bestritten wurde damals lediglich die pauschale Forderung von meist mind. 40% für dynamisch paketierte Reisen. Sobald der Veranstalter eine höhere Vorleistung seinerseits nachweisen kann ist dagegen rechtlich nichts einzuwenden.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1613555331196
Hallo, es ist nicht nur möglich die Anzahlung, sondern auch den Endpreis bis zu 5% unter bestimmten Bedingungen zu erhöhen.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1613556409340 , zuletzt editiert von vonschmeling
Auch hierzu geben die AGB Erklärung.
Die Begründung ist ein Nachweis höherer als der erwarteten Vorverauslagungen, die nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen sind.
Bitte doch einfach den deinen um Aufschluss, wie es zu der Nachforderung kommt. Bleibt er dir eine zureichende Antwort schuldig kannst du die Forderung bestreiten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1613557058829 , zuletzt editiert von vonschmeling
An sich ein Thema für das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.
Auch hier wieder mal ein Klassiker aus der Abteilung oberflächliche Berichterstattung:
Entgegen des damaligen Medienjubels legt die BGH Entscheidung nicht etwa eine eherne Höchstgrenze für die Anzahlung fest, sie verlangt lediglich, dass eine solche stichhaltig darzulegen ist.
Es gibt daher nach wie vor Veranstalter, die 100% des Reisepreises sofort verlangen. Zu Recht, da sie selbst für 100% der Kosten beireits bei der Buchung aufkommen müssen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1613558768730 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe
Erscheint mir trotzdem dubios zu sein. In den aktuellen AGB's (Stand 22.09.2020) heißt es:
"4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 25 % des Reisepreises fällig, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen."
Das würde somit in dieser Form grundsätzlich mit der Rechtslage nicht korrespondieren.
Es gibt aber auch noch eine andere Fassung, die evtl. aber älter ist:
"4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises, höchstens aber € 325,00 zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen."
Da die 325 Euronen die Obergrenze sind und auch gefordert wurden ist davon auszugehen, dass bei Buchung diese Fassung angewandt wurde. Und jetzt hat irgendwer bei TT bemerkt dass es da ja was Neueres gibt. Sich groß gegen zu wehren ist in Anbetracht der Summe wohl eher, unter Betrachtung der Kosten-Nutzen-Relation, nicht anzuraten, aber merkwürdig ist das Gebaren schon.