• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1613564146957 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wie auch immer - TT muss die Forderung schlüssig darlegen.

    Die urplötzliche Feststellung etwas "Neueren" reicht sicherlich nicht.

    Ferner kann ich den zitierten Passus der AGB keinen Widerspruch zur gewöhnlichen Rechtsprechung erkennen.

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  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1613571663942

    @vonschmeling sagte:

    Ferner kann ich den zitierten Passus der AGB keinen Widerspruch zur gewöhnlichen Rechtsprechung erkennen.

    Bezog sich darauf, dass scheinbar lt. Rechtsprechung grundsätzlich max. 20 % zulässig sind und TT 25 % haben möchte. Können sie ja machen, aber dann müssen sie es auch entsprechend begründen.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1613574410862 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Dann müsste die TUI das bei Pauschalreisen ständig begründen...Schau mal:

    TUI AGB/Anzahlung

  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1613575233227

    Ja, das ist doch bei TUI aber begründet und differenziert: Mit Flugleistung 25%, ohne 20%. Das ist ja auch völlig OK so und garantiert auch von den hauseigenen Juristen abgesegnet :smile:

    TT macht sichs da halt ein bißchen einfacher, aber im Grunde ist das ja Banane. Die Frage war ob die nachträgliche Erhöhung gerechtfertigt ist - nun ja, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn wird der Reisepreis eh komplett fällig, im einen Fall ist die Restzahlung etwas höher, im anderen etwas niedriger. Am Ergebnis ändert sich nichts.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1613582637024

    @NeckarSchwabe

    Es war nicht gefragt, ob die Forderung in der neuen Höhe "gerechtfertigt" ist sondern ob sie geltendem Recht entspricht. Als Gegenargument wurde die BGH Entscheidung herangezogen - das ist jedoch unzureichend.

    Ganz gleich, welcher Veranstalter eine höhere Anzahlung fordert (und ganz gleich ob von vornherein oder nachträglich!) muss er sie im Zweifel darlegen / rechtfertigen, nur eben nicht unaufgefordert.

    Man könnte entsprechend auch bei TUI nachfragen (die Differenzierung ist allenfalls pauschal!) und ggf. bestreiten.

    Nur wer macht das schon ... :smirk:

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  • Zabriskiepoint
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    Beiträge: 55
    geschrieben 1613833075150

    Danke für die Antworten. Ich versuche seit 8 Tagen vergeblich, mit einem verantwortlichen Mitarbeiter von Trendtours über die Angelegenheit zu sprechen. Bei Anrufen meldet sich ein Callcenter, das sich

    selbst als "Poststelle" bezeichnet. Diese sogenannte Poststelle leitet Kundenwünsche nach einem Rückruf an die zuständige Abteilung von Trendtours per E-Mail weiter. Trotz mehrerer Telefonate und auch E-Mails erfolgte bis heute kein Rückruf. Ein ganz miserablen Kundenservice ist das.

    Zabriskiepoint
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1613834496713 , zuletzt editiert von HABERLING

    Der RV wird sich in absehbarer Zeit mit der unten stehenden Info bei dir melden...

    Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten“

    Reisebedingungen der trendtours Touristik GmbH, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1613837300321

    @Zabriskiepoint

    Du sollstest das eh schriftlich anfragen ...

    Seit Beginn der Krise hat der Kundendienst bei fast allen Veranstaltern deutlich Potenzial nach oben, und in der vorliegenden Angelegenheit wirst du niemanden ans Telefon kriegen, der dir eine erschöpfende Auskunft gibt.

    Die Kompetenz von Telefonmitarbeitern reicht von "war stets bemüht" bis unterirdisch - das erzeugt nur noch mehr Ärger!

    Ich würde an deiner Stelle schreiben, dass du genauen Aufschluss über die Ursache der Anzahlungserhöhung verlangst und bis zum Erhalt die Erfüllung des Vertrages wie einvernehmlich vereinbart voraussetzt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1613838090019

    Was ich nicht verstehe sind die 20% Anzahlung, woher stammt diese, in den ARB von Trendtours ist von 25% Anzahlung die Rede.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1613842572562

    Das steht so in den neueren AGB, offenbar hat Zabriskiepoint seinen Vertrag noch mit der vorhergehenden Version abgeschlossen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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