@ Ronny
Auch bei Linie dürfen bis zu 3 falsche Buchstaben im kompletten Namen sein.
Wenn natürlich die 3 falschen Buchstaben einen Namen (Vor- oder Nachname) so entstellen können, daß er auch mit dem Ausweis nicht nachvollziehar ist, dann muß ein neues Ticket ausgestellt werden.
Aber es gibt auch Länder, die solche Fehler erst gar nicht zulassen. Und dann spielt es keine Rolle ob es Linie oder Charter ist.
Wahrscheinlich fliegt Deine Kollegin in ein Land, das auf einen korrekt geschriebenen Namen besteht. Das gilt in erster Linie für Länder mit Visapflicht.
LG
holzwurm