Die Gültigkeitsdauer eines seit 01.11.2007 ausgestellten Kinderreisepasses ist wie oben dargestellt auf 6 Jahre befristet bzw. längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr.
Vor diesem Termin wurden Kinderreisepässe bis zur Vollendung des 10. bzw. anschließend bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt. Es ist also durchaus möglich, dass der betreffende Kinderreisepass noch weitere 5 Jahre gültig ist und zwar bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs.
Allerdings besteht folgende Möglichkeit:
Ist im Kleinkindalter ein Kinderreisepass mit Lichtbild ausgestellt worden, kann später von der Passbehörde ein aktuelles Lichtbild mit einem weiteren Aufkleber eingebracht werden.
Sollte es also aus irgend einem Grund erforderlich sein, dass der Kinderreisepass mit einem aktuellen Lichtbild versehen ist (z.B. aufgrund der Einreisebestimmungen des Reiseziels), ist eine Aktualisierung durchaus möglich.
Ich persönlich würde das allerdings wirklich nur bei entsprechendem Bedarf machen, da natürlich auch hierfür eine Gebühr anfällt (6,00 €).
Viele Grüße
Claudia