Neueröffnung Katalogbeschreibung falsch - kann man vor Reiseantritt Umbuchung verlangen?

  • lefrog0
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    geschrieben 1243932680000

    Hallo

    wir studieren regelmäßig die Holidaycheck-Foren und Bewertungen. Das Hotel Club Konakli sollte am 01.05.2009 eröffnen. Wir haben für den 11.06. gebucht, es sollte also ausreichend Zeit sein, dass sich alles einspielt.

    Durch die regelmäßige Recherche im Holidaycheck haben wir mitbekommen, dass der im Katalog als Kies/Sandstrand beschriebene Strand in Wirklichkeit Felsplatten an der Wasserkante aufweist und unzumutbar vor allem für Familien mit Kindern sein soll. Die im Katalog ebenfalls beschriebene Poollandschaft mit separatem Relaxpool wurde einfach nicht gebaut, d.h. es gibt nur einen Pool. Außerdem sollen einige Einrichtungen des Hotels noch nicht in Betrieb sein.

    Ich habe meinen Reiseveranstalter mitgeteilt, dass ich aufgrund der nunmehr bekannten Mängel nicht in das Hotel will und um kostenlose Umbuchung gebeten. Sie haben mir mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit der örtlichen Agentur alles fertig sei.

    Ich habe keine Lust mir den Urlaub zu versauen und hinterher Reisemängel geltend machen zu müssen. Wie kann ich den Veranstalter dazu bewegen, uns kostenlos umzubuchen?

  • Ronny87
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    geschrieben 1243935078000

    Gar nicht!

    Ganz klar. Wenn du den Reiseveranstalter auf die Mängel angesprochen hast und er dir schriftlich (!) bestätigt, dass alles wie im Katalog ausgeschrieben ist so in Ordnung ist, musst du dem Veranstalter trauen. Umbuchen könntest du nur gegen Gebühr.

    Sollte vor Ort etwas der Katalogausschreibung nicht entsprechen hast du natürlich die Möglichkeit Abhilfe zu verlangen ...

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • ADEgi
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    geschrieben 1243938848000

    Hallo,

    bezüglich des Strandes sicher nicht. Denn wenn ein Kies- Sandstrand tatsächlich vorhanden ist, interesseieren die Felsplatten im/am Wasser nicht.

    Bezüglich der noch nicht in Betrieb befindlichen Anlagen wirst Du es auch schwer haben. Denn die Berichte, die Du anführen kannst sind ja schon etwas älter. Wenn der Veranstalter garantiert, daß diese Einrichtungen bis zu Deinem Urlaubsantritt in Betrieb sind, wirst Du ebenfalls nichts machen können.

    Bleibt also noch die Poollandschaft und das wäre der Hauptpunkt. Ob dies allerdings dann vor Gericht ausreichen würde, falls sich der Veranstalter querstellt, kann ich nicht sagen. Es könnte auch nur als einen einfachen Minderungsgrund gewertet werden.

    Sollte der Veranstalter also nicht einlenken, würde ich die Reise entweder antreten, oder mich anwaltlich beraten lassen, bevor ich storniere.

    Übrigens wäre dann auch Beweise sammeln angesagt. Reine Forenberichte würden dafür wohl nicht ausreichen, sondern wohl nur exakte schriftliche Erklärungen von Urlaubern, die in der von Dir gebuchten Zeit vor Ort waren.

    Gruß

    Berthold

    p.s. was mir noch aufgefallen ist:

    Bei einem Nachbarhotel, dem Rheme Beach ist der Strand exakt abgebildet. Wenn er mir also wichtig ist, dann lasse ich mir das doch einmal anzeigen und schon habe ich die Info. Weiters fällt mir noch der Shuttleservice zum Strand auf. Bei 200 bis 300 Meter eigentlich eher etwas ungewöhnlich. Könnte es sein, daß dieser Shuttle zu einem weiter entfernten Strand unterwegs ist, der dann exakt der Beschreibung entspricht?

  • lefrog0
    Dabei seit: 1161129600000
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    geschrieben 1243942398000

    Hallo ADEqi,

    in den Bewertungen zum Hotel sind seit ca. 2 Wochen Bilder des Strandes abgebildet. Vorher wurde im Netz nur spekuliert. Es kann doch nicht sein, dass ich mich vorher über die Richtigkeit der KAtalogangaben selber informieren muss. Irgendwo muss der Reiseveranstalter auch fair sein und auf die Felsplatten hinweisen. Das Hotel wird von mehreren Veranstaltern angeboten. Lediglich ein großer deutscher Anbieter mit A hat auf die Felsplatten (wohl nicht ohne Grund) hingewiesen. Alle anderen sprechen von Kies/Sand-Strand.

    Wenn man bei den Veranstaltern reklamiert wegen schlechter Bewertungen wiegeln die ohnehin ab, man könne Plattformen wie Holidaycheck nicht alles glauben. Im Umkehrschluss heißt das auch für mich, ich bin nicht verpflichtet, mich vorher in derartigen Foren zu informieren.

    Als ich im Januar gebucht hatte, wusste ich zudem auch nicht, an welchem Strandabschnitt in Konakli exakt das Hotel gebaut wird. Dass das Nachbarhotel das Rheme-Beach ist, konnte ich also zu dem Zeitpunkt nicht wissen. Diese Infos habe ich erst durch Recherche in den letzten Wochen bekommen.

    Gruß

    lefrog0

  • ADEgi
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    geschrieben 1243947775000

    Hallo,

    das Hotel wird ja von mehreren Veranstaltern angeboten. Somit könnte man die Ausschreibungen vergleichen und die Lage herausfinden, so man denn möchte.

    Der Hinweis zum Kies-/Sandstrand ist ja auch nicht falsch. Nur der Hinweis zu den Felsplatten im Wasser fehlt halt. Ein Kies-/Sandstrand kann aber durchaus auch noch wesentlich schlechter aussehen, als der dort vorhandene. Da darf der Strand auch mit größeren Kieselsteinen durchsetzt sein.

    Natürlich mußt Du die Katalogbeschreibung nicht nachkontrollieren. Denn diese ist absolut richtig. Es fehlt nur ein Teil, der Dir anscheinend wichtig ist. Diesen Teil könnte man aber herausfinden, zumal es genügend Möglichkeiten dazu gegeben hätte.

    Wenn man es nicht macht, geht man halt ein Risiko ein.

    Gruß

    Berthold

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1243949477000

    Die Katalogbeschreibung ist absolut richtig, es fehlt nur ein Teil :laughing: :rofl: :rofl:

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1243950191000

    Es fehlt nur ein Teil, der Dir anscheinend wichtig ist. Diesen Teil könnte man aber herausfinden, zumal es genügend Möglichkeiten dazu gegeben hätte.

    Wenn man es nicht macht, geht man halt ein Risiko ein.

    Warum soll denn der Kunde sich die Mühe machen, etwas herauszufinden? Wieso muß ich eine Hotelbeschreibung nachrecherchieren, um kein Risiko einzugehen? Lernt es denn diese Branche nie, ehrlich zu beschreiben was zu erwarten ist?

    Wenn es denn tatsächlich zutrifft, dass die Katalogbeschreibung Dinge verspricht, noch viel unverschämter ist es allerdings, wenn auf Nachfrage bestätigt wird, dass alles ist wie im Katalog. Wie gesagt: WENN es denn so ist. Ich kenn weder Katalogbeschreibung noch tatsächliche Verhältnisse.

    Allerdings könnte mich kein Gericht der Welt zwingen, in ein Hotel zu fahren, wo für mich entgegen der Beschreibung (und damit Vertragsbestandteil) besonders wichtige Ausstattungsmerkmale einfach nicht vorhanden sind. Hier zu sagen, das Gericht würde das nur als Minderungsgrund auslegen, wenn ich den Vertrag rückabwickeln möchte ist schlichtweg falsch.

  • bernhard707
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    geschrieben 1243950948000

    @lefrog0 sagte:

    ...Durch die regelmäßige Recherche im Holidaycheck haben wir mitbekommen, dass der im Katalog als Kies/Sandstrand beschriebene Strand in Wirklichkeit Felsplatten an der Wasserkante aufweist und unzumutbar vor allem für Familien mit Kindern sein soll. Die im Katalog ebenfalls beschriebene Poollandschaft mit separatem Relaxpool wurde einfach nicht gebaut, d.h. es gibt nur einen Pool.

    Deine Recherche war vielleicht regelmässig, aber schlecht. Es gibt sowohl einen Relax Pool als auch einen Aqua Park.

    Der Kies/Sandstrand ist tatsächlich vorhanden.

    Du suchst offensichtlich lediglich einen Vorwand, um auf Grund der teils schlechten Bewertungen "aus der Nummer" wieder rauszukommen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • strawberryhill
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    geschrieben 1243951156000

    hm, hat sie ja recht. Ich würde auch nicht in ein Hotel fahren, von dem mehr versprochen wird als gehalten.

    Das macht ja nichts, ob sie einen Vorwand sucht oder nicht, Fazit ist, sie will in ein anderes Hotel und das ist wohl machbar.

    08.01.-22.01.2018 DomRep Juni 2018 Gardasee Aug. 2018 Ibiza Sep. 2018 Mallorca Januar 2019 Punta Cana
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1243951621000

    Es geht aber einzig darum:

    "...Ich habe meinen Reiseveranstalter mitgeteilt, dass ich aufgrund der nunmehr bekannten Mängel nicht in das Hotel will und um kostenlose Umbuchung gebeten. Sie haben mir mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit der örtlichen Agentur alles fertig sei..."

    Was ja den Tatsachen entspricht und für den Veranstalter einer kostenlosen Umbuchung entgegensteht.

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