Es ging mir, wie zwischenzeitlich auch mehrfach angeführt, nicht um Beamtenpensionen. Es war nur ein, wie ich finde, "brauchbares" Beispiel für das was nach einer erfolgreichen Klage letztendlich herauskommen kann.
Wie auch von mir geschrieben ist der Ausgang einer Klage gegen die AGB´s ohnehin zweifelhaft. Bei meiner Buchung hier über Hollidaycheck klicke ich auf "voraussichtliche Flugzeiten" mir zumindest ist klar das es sich nicht um eine verbindliche Zusage handelt. Auch bei Buchungen in der Vergangenhait über ein Reisebüro wurden mir immer diese Voraussichtlichen Flugzeiten angegeben.
Ich weiss also ganz klar worauf ich mich einlasse!
Wenn ich denn aber das "Voraussichtliche" überlese, was leider die meisten Leute gerne tun, kann ich hinterher nicht meckern wenn es eben nicht passt wenn es ernst wird. Selbst wenn der Normalbucher dies überliest, der Jurist wird es nicht überlesen. Er hat in seinem Studium eingebläut bekommen dass nur dass zählt was geschrieben steht, wenn es dann noch deutlich sichtbar ist, ist es in Ordnung.
Es bleibt also abzuwarten was bei einer Klage, wenn es denn überhaupt dazu kommt, in der letzten Instanz entschieden wird.