• carofeli
    Dabei seit: 1109289600000
    Beiträge: 8032
    geschrieben 1308757335000

    ... hab mir grad nochmals das Ursprungs-Posting durchgelesen und grüble, ob da evtl. auch das Thema Flugzeitenverschiebung eine Rolle gespielt hat oder ob der späte Abflug von Anfang an bekannt war...

    dann würde sich der Kreis ja fast wieder schließen...

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • Baikal
    Dabei seit: 1135209600000
    Beiträge: 209
    geschrieben 1308764164000

    Mal ein kelines Beispiel für Klagen die erfolgreich sind, aber buchstäblich nach hinten losgehen:

    Es gab mal einen besonders schlauen pensionierten Beamten, der dagegen klagte das seine Pension voll versteuert wird, die Renten jedoch nicht. Gleichbehandlung und so.... Der langen Rede kurzer Sinn. Das Bundesverfassungsgericht gab im letztinstanzlich Recht. Das Ergebnis war nur leider das nun die Renten ebenfalls versteuert werden und somit ist die Gleichbehandlung hergestellt. Das der Kläger sich das anders vorgestellt hat wird sich wohl jeder hier denken können.

    Selbst wenn die Klage gegen die Reiseveranstalter Erfolg haben sollte, was duchaus nicht sicher ist, heißt das noch lange nicht dass es besser wird, der Möglichkeiten die sich dann für die Reiseveranstalter auf tun sind hier ja schon hinreichend beschrieben worden. Auch Reiseveranstalter beschäftigen Juristen, die auch nicht blöd sind.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer auch versteht was er liest, ist ganz weit vorne.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1308764809000

    Also hier versteife ich mich mal auf eine emotionale Antwort ( leider OT ), aber wohl zutreffend.

    Der Beamte hat niemals auch nur einen Pfennig ( Cent ) für seine Altersvorsorge -seine Pension- abführen müssen. Die Mähr von dem Ausgleich dafür -sein geringeres Entgelt- lasse ich ganz aussen vor. Diese Diskussion können wir uns hier in diesem forum sparen.

    Auch Renten sind und waren steuerpflichtig, richtig ist, es gibt Freibeträge, unter denen die meisten Renten fallen.

  • Seeker01
    Dabei seit: 1260748800000
    Beiträge: 1620
    geschrieben 1308764990000

    @gabriella-m

    Sorry- aber das ist Unsinn.

    Dem Beamten wird schon vor dem Brutto das Entgeld für die Pension von seinem Gehalt abgezogen. Lies dir mal das Beamtenrecht durch!

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1308765563000

    Oh leider noch mal OT:

    es geht hier ums Steuerrecht: der Beamte hat ( ich lache ein bischen ) hat von seinem niedrigerem Einkommen seine Steuern bezahlt. Und deswegen muss er ( muss wiederum ein bischen lachen ) von seiner Pension, die bei üppigen 75% seines letzten ( und nicht lebenslangem durchnittlichen !!!!! ) Einkommens liegt eben Steuern zu bezahlen. Das nennt man fiskalisch glaube ich nachgelagerte Steuerlast. Mein Mitleid mit den Beamten hält sich absolut in Grenzen !!

    Ich möchte hier aber keine Diskussion über vergleichbare Einkommen von Beamten und sonstigen Diensttätigen.

  • Seeker01
    Dabei seit: 1260748800000
    Beiträge: 1620
    geschrieben 1308765881000

    und warum fängst du dann eine solche Diskussion an- und noch dazu mit der falschen Aussage der Beamte hätte nie einen Cent für seine Pension gezahlt?

    Die Aussage von Baikal war doch völlig korrekt.

    Jede Klage kann auch nach hinten losgehen.

    Dass in seinem Beispiel nun ein Beamter vorkam war doch Zufall- da musst du doch nicht gleich aufs Beamtentum draufhauen- noch dazu mit dieser unqualifizierten Behauptung.

    PS: Ich bin keiner- nur mal zur Info

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1308769464000

    sorry Checker pit, aber habe die Antwort auf Deinen Beitrag rausgenommen...

    @ gabriela m:

    Also ---Flüche  (Beitrag konsequenter weise gelöscht) -in jedweder Form und egal in welchem Zusammenhang brauchen wir hier nun wirklich nicht.

    Noch mal so ein Ding und ich verspreche Dir, die Tribüne ist Dir sicher! :?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1308770719000

    Sorry, aber in diesem Thread gibt´s schon reichlich Nebenkriegsschauplätze!

    Nehmen wir den Beitrag von Baikal als Gleichnis für "in den Schuh geschossen" und kommen hurtig wieder zum - ohnehin weit gefassten! - Rahmen der Debatte zurück?

    Reminder:

    Miese Flugzeiten - oft nicht so erwartet - gegenwärtig nur unbefriedigend anfechtbar - "Krötenschlucken I" - oder mehr latzen, wenn denn mal im pauschalen Angebot Verbindlichkeit erworben werden kann?

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Baikal
    Dabei seit: 1135209600000
    Beiträge: 209
    geschrieben 1308780203000

    Es ging mir, wie zwischenzeitlich auch mehrfach angeführt, nicht um Beamtenpensionen. Es war nur ein, wie ich finde, "brauchbares" Beispiel für das was nach einer erfolgreichen Klage letztendlich herauskommen kann.

    Wie auch von mir geschrieben ist der Ausgang einer Klage gegen die AGB´s ohnehin zweifelhaft. Bei meiner Buchung hier über Hollidaycheck klicke ich auf "voraussichtliche Flugzeiten" mir  zumindest ist klar das es sich nicht um eine verbindliche Zusage handelt. Auch bei Buchungen in der Vergangenhait über ein Reisebüro wurden mir immer diese Voraussichtlichen Flugzeiten angegeben.

    Ich weiss also ganz klar worauf ich mich einlasse!

    Wenn ich denn aber das "Voraussichtliche" überlese, was leider die meisten Leute gerne tun, kann ich hinterher nicht meckern wenn es eben nicht passt wenn es ernst wird. Selbst wenn der Normalbucher dies überliest, der Jurist wird es nicht überlesen. Er hat in seinem Studium eingebläut bekommen dass nur dass zählt was geschrieben steht, wenn es dann noch deutlich sichtbar ist, ist es in Ordnung.

    Es bleibt also abzuwarten was bei einer Klage, wenn es denn überhaupt dazu kommt, in der letzten Instanz entschieden wird.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer auch versteht was er liest, ist ganz weit vorne.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1309172385000

    Der Angriffspunkt der Verbraucherschützer ist die unpräzise Formulierung der Gründe für Flugzeitänderungen in ihren AGB ( ...können Änderungen unterliegen oder auch ..... Flugverschiebungen können in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden... ). Sie wollen, das airlines und Reiseveranstalter genau angeben, unter welchen Bedingungen der Abflug verschoben werden könne. Nach ihrer Meinung müssten die Bedingungen dafür aussserhalb des Einflussbereiches der Gesellschaften liegen. Wirtschaftliche Interessen sind wohl für die Verbraucherschützer kein angemessener Grund. Sie anerkennen aber ausdrücklich die besondere Situation dieses Jahr in Nordafrika.

    Ein Anspruch auf Stornierung der Reise bestehe aber nur, wenn bei einer Kurzreise ( leider keine genaue Definition dafür ) durch Flugzeitverschiebungen der Sinn der Reise nicht mehr gegeben sei. Leuchtet mit ein, wenn es bei 4 Tagen ( mit günstigen Flugzeiten ) durch solche Änderungen nur noch 2 Urlaubstage sind. Aber was ist bei 7 Tagen, bei 10 Tagen ? Wo liegt die Grenze ?

    Was ich nicht wusste, ist die Existenz einer Pauschalreiserichtlinie der Europäischen Unon, die verpflichtet, bereits in der Buchungsbestätigung das endgültige Abflugdatum mitzuteilen. Abflugdaten incl. Tag, Ort und Uhrzeit ?

    Gruss Gabriela

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