Nicht stornierbarer Tarif - muss die Airline trotzdem Steuern und Gebühren erstatten?

  • bibikommt
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    geschrieben 1511036009868

    Hallo zusammen,

    auch bei google habe ich viele verschiedene Aussagen gefunden, es geht uns nicht um die tatsächliche Erstattung, denn die Flüge waren mit Airberlin gebucht und da gibt es eh nix mehr, aber ich muss wissen, worauf die Reiserücktrittversicherung ein Recht hat.

    Gebucht waren:

    Ferienwohnung auf Teneriffa

    Flüge mit Airberlin durchgeführt von Nikifly (Tarif mit Gepäck aber nicht stornierbar)

    kostenpflichtige Sitzplatzreservierung

    Mietwagen

    Parkplatz

    11 Tage vor Reiseantritt Anfang September bekam mein Mann einen dicken Finger, der nach 3 Tagen Beobachtung operiert werden musst und heute noch nicht wieder gut ist. Parkplatz und Mietwagen konnten kostenfrei storniert werden, bei der Ferienwohnung waren ab 14 Tage vor Antritt der Reise 100 % Stornokosten fällig, Flüge wurden storniert, da aber nicht stornierbarer Tarif gab es auch nur eine Stornobestätigung (hätte ja eh nix gegeben, aufgrund der Insolvenz)

    Unsere Reiserücktrittversicherung möchte immer neue Unterlagen und ärztliche Bescheinigungen, das haben wir alles immer wieder geliefert, auch doppelt. Heute nun das nächste Schreiben der Versicherung, in dem man die Abrechnung der Fluggesellschaft über die Erstattung der nicht angefallenen Steuern, Gebühren und ggf. Kerosinzuschläge fordert ......

    Wenn das tatsächlich auch bei nicht stornierbaren Tarifen von der Fluggesellschaft erstattet werden muss, dann ist das halt so und wir bleiben auf diesem Teil eben sitzen.

    Ich frage mich nur, ob das nicht eine Hinhaltetaktik der Versicherung ist, denn die Steuern und Gebühren sind ja aus der Buchungsbestätigung der Flüge, die ich natürlich mit der Stornobestätigung eingereicht habe ersichtlich und dass Air Berlin nix mehr erstattet, da nicht mehr existent muss ja nun auch jede Reiserücktrittversicherung wissen. Es gibt da ja auch keinerlei Kontaktmöglichkeiten mehr.

    Ich möchte jetzt nur wissen, ob das eine berechtigte Forderung der Reiserücktrittversicherung ist, dann ist es halt so, denn Insolvenz habe ich ja wohl eher nicht versichert .....

    Bevor ich also schreibe, diese Kosten können sie selber aus der Buchungsbestätigung ersehen und man soll diese von der Erstattung abziehen, möchte ich eben wissen, ob das so richtig ist oder ob ich denen quasi ein "Geschenk" mache.

    Wir hatten vor 5 oder 6 Jahren schon einmal die gleiche Konstellation und da wurde nix abgezogen.

    Danke für euer gesammeltes Wissen und ein schönes Wochenende.

    bibikommt

  • HC-Mitglied1962447
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    Verwarnt
    geschrieben 1511088025181

    Schlichtungsstelle anrufen und mit Klage drohen, dann klappts meistens ganz flott.

  • Florian80w
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    geschrieben 1511091969449

    Steuern gehören dem Staat und nicht der Insolvenzmasse der kaputten Air Berlin. Ticketerstellungsgebühren sind vorangegangener Dienstleistungsteil der AB, das Geld ist weg. Kerosinzuschlag ist eigentlich eine verkappte Ticketpreiserhöhung.

  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
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    geschrieben 1511105552941

    Hallo,

    ich wollte auch gar nix aus der Insolvenzmasse, ich wollte wissen, ob die RRV berechtigt ist diese Posten abzuziehen oder nicht? Und nicht einfach klein beigeben FALLS es nicht rechtens wäre .......

    Zumal unsere ehemals gebuchten Flüge tatsächlich von Nikifly noch durchgeführt wurden.

    LG bibi

  • Herr_Reise
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    geschrieben 1511111596092

    Ja, das kann die Versicherung so machen, da die Airline verpflichtet ist, die Steuern und Gebühren zu erstatten, auch bei nicht stornierbaren Tarifen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1511112501471 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @tancarino sagte:

    Schlichtungsstelle anrufen und mit Klage drohen, dann klappts meistens ganz flott.

    Völliger Mumpitz.

    Die SÖP ist überhaupt nicht zuständig für diesen Fall, schließlich hat bibikommt das Ticket storniert und nicht etwa eine vom Luftverkehrsunternehmen abgelehnte Erstattung zu fordern.

    @bibikommt

    Die fraglichen Kosten werden nur dann fällig, wenn das Ticket auch genutzt wird. Daher sind diese Beträge obligatorisch zu erstatten, auch bei non rufundable tickets. Die RRV behandelt dies unbeachtlich der besonderen Situation bei AB rechtmäßig, leider können Nur-Flüge soweit nicht gegen eine Insolvenz (ganz gleich ob der des LVU oder des RV!) versichert werden.

    Dies steht schon lange in der Kritik nahmhafter Reiserechtler und galt lange auch für Nur-Hotel Buchungen. Jene wurden indes - sofern über einen Veranstalter gebucht - in die IV aufgenommen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bibikommt
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    geschrieben 1511112756915

    Danke vonschmeling, dann macht es ja Sinn, wenn ich zurückschreibe, dass Steuern und Gebühren aus der Buchungsbestätigung hervorgehen und man diese doch bitte einfach abziehen soll, da ich von einer nicht mehr existierenden Airline auch keine extra Bestätigung mehr anfordern kann.

    Genau das wollte ich wissen, denn auch wenn das die Hälfte des Ticketpreises ist, würde ich die Sache gerne endlich zum Abschluß bringen.

    Schönen Abend noch.

    bibikommt

  • vonschmeling
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    geschrieben 1511114353009

    Genau, das ist die einfachste Vorgehensweise, die erstattbaren Bestandteile des Ticketpreises sind ja ausgewiesen.

    Leider tangieren die für dich aus der Insolvenz resultierenden Probleme deinen Versicherer nicht und kann er das deshalb so behandeln.

    Dir auch einen schönen Abend - und gute Besserung für deinen "schlimmen Finger" :wink:!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bibikommt
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    geschrieben 1511816192912

    So, ich habe das dann nach langer Telefonwarteschlange telefonisch geklärt und darauf hingewiesen, dass ich die Buchungsbestätigung ja eingereicht habe, aus der Steuern und Gebühren genau hervorgehen und ich von der insolventen Airline keine Bescheinigung über eine Erstattung beschaffen kann, da 1. nichts erstattet wird und 2. lt. homepage die üblichen Kontaktmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen und man doch bitte die Steuern und Gebühren abziehen solle, wenn das rechtlich nun einmal so wäre. Ich habe freundlich darauf hingewiesen, dass ich mich über sowohl über eine baldige Abwicklung freuen würde, wie auch darüber, wenn man nicht immer wieder Unterlagen anfordern würde, die längst vorliegen, dass würde bei mir einen merkwürdigen Eindruck vermitteln.

    Schon am Freitag erhielt ich dann die schriftliche Nachricht über die Abwicklung ...... zu meinem größten Erstaunen ist der Erstattungsbetrag genau der Betrag, den ich aufgeführt hatte, incl. aller Steuern und Gebühren. Muss man nicht verstehen, aber ich frage jetzt nicht noch mal nach ;-) sondern warte mal vergnügt ab, ob das wohl auch so überwiesen wird.

    LG bibikommt

  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1551878288992

    Hallo,

    ich häng mich mit meinem Anliegen mal hier an - Thread passt am Besten auch wenn der Titel nicht ganz stimmt.

    Ich stehe mal wieder davor, einen Nur-Flug direkt bei einer Airline, also nicht über RV, allgemeines Buchungsportal oder sowas, zu buchen. Nun gehe ich nicht davon aus, dass die Airline demnächst insolvent wird, aber weiß man's. Zumal es eine britische ist welche evtl. in die Brexit-Wirren reingezogen werden könnte (Easyjet in dem Fall). Zahlung wird über eine Kreditkarte erfolgen, in die eine RRV inkludiert ist.

    Dass ich im Falle der Insolvenz keine Ansprüche auf irgendwelche Erstattungen des Ticketpreises habe, auch nicht auf die nicht erbrachten Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierung, Gepäck etc. ist mir klar. Aber wie schaut das mit den "Steuern und Gebühren" aus? Die Steuern werden primär die Umsatzsteuer sein, die Gebühren die der Flughäfen. Die Airline vereinnahmt das Geld treuhänderisch, d.h. sie hat diese Zahlungen an die letztendlichen Zahlungsgläubiger abzuführen und macht das wohl auch im Zeitpunkt der Buchung. Die Umsatzsteuer fällt mangels Leistungsaustausch nicht mehr an, die Flughafengebühren mangels Inanspruchnahme der Flughafenleistungen auch nicht.

    Letztendlich habe ich somit einen, vermutlich nur theoretischen, Anspruch auf Rückerstattung beim Finanzamt und bei den Flughäfen. Die werden aber beide im Versuch einer Durchsetzung nur müde die Schultern zucken und milde lächeln, fürchte ich.

    Hat jemand schon entsprechende Erfahrungen gemacht oder Versuche unternommen, es gab ja nun doch das eine oder andere Grounding in der letzten Zeit ...

    Danke und Gruß NeckarSchwabe

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