Hallo zusammen,
auch bei google habe ich viele verschiedene Aussagen gefunden, es geht uns nicht um die tatsächliche Erstattung, denn die Flüge waren mit Airberlin gebucht und da gibt es eh nix mehr, aber ich muss wissen, worauf die Reiserücktrittversicherung ein Recht hat.
Gebucht waren:
Ferienwohnung auf Teneriffa
Flüge mit Airberlin durchgeführt von Nikifly (Tarif mit Gepäck aber nicht stornierbar)
kostenpflichtige Sitzplatzreservierung
Parkplatz
11 Tage vor Reiseantritt Anfang September bekam mein Mann einen dicken Finger, der nach 3 Tagen Beobachtung operiert werden musst und heute noch nicht wieder gut ist. Parkplatz und Mietwagen konnten kostenfrei storniert werden, bei der Ferienwohnung waren ab 14 Tage vor Antritt der Reise 100 % Stornokosten fällig, Flüge wurden storniert, da aber nicht stornierbarer Tarif gab es auch nur eine Stornobestätigung (hätte ja eh nix gegeben, aufgrund der Insolvenz)
Unsere Reiserücktrittversicherung möchte immer neue Unterlagen und ärztliche Bescheinigungen, das haben wir alles immer wieder geliefert, auch doppelt. Heute nun das nächste Schreiben der Versicherung, in dem man die Abrechnung der Fluggesellschaft über die Erstattung der nicht angefallenen Steuern, Gebühren und ggf. Kerosinzuschläge fordert ......
Wenn das tatsächlich auch bei nicht stornierbaren Tarifen von der Fluggesellschaft erstattet werden muss, dann ist das halt so und wir bleiben auf diesem Teil eben sitzen.
Ich frage mich nur, ob das nicht eine Hinhaltetaktik der Versicherung ist, denn die Steuern und Gebühren sind ja aus der Buchungsbestätigung der Flüge, die ich natürlich mit der Stornobestätigung eingereicht habe ersichtlich und dass Air Berlin nix mehr erstattet, da nicht mehr existent muss ja nun auch jede Reiserücktrittversicherung wissen. Es gibt da ja auch keinerlei Kontaktmöglichkeiten mehr.
Ich möchte jetzt nur wissen, ob das eine berechtigte Forderung der Reiserücktrittversicherung ist, dann ist es halt so, denn Insolvenz habe ich ja wohl eher nicht versichert .....
Bevor ich also schreibe, diese Kosten können sie selber aus der Buchungsbestätigung ersehen und man soll diese von der Erstattung abziehen, möchte ich eben wissen, ob das so richtig ist oder ob ich denen quasi ein "Geschenk" mache.
Wir hatten vor 5 oder 6 Jahren schon einmal die gleiche Konstellation und da wurde nix abgezogen.
Danke für euer gesammeltes Wissen und ein schönes Wochenende.
bibikommt