Ich finde keinen Denkfehler, ich bin im Zuge der letzten Groundings, die ja teils erhebliche Wellen geschlagen haben, über diese Frage gestolpert. Persönlich betroffen, um das nochmal klar zu stellen, bin ich sehr vermutlich nicht.
Öffentliche Abgaben wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge werden monatlich ans zuständige Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger abgeführt. Die Umsatzsteuer, so sie anfällt, also recht unmittelbar nach der Buchung. Flughafengebühren weiß ich eben nicht, ob die im Voraus für geplante Flüge bezahlt werden oder eben erst bei der tatsächlichen Durchführung. Das dürfte von den Verträgen mit den Airports abhängen und da gibt es sicherlich Unterschiede, insb. da ja auch Auslands-Airports hier ins Spiel kommen. Kann mir nicht wirklich vorstellen dass der Airport Hurghada - als Beispiel - der Airline nach dem Flug ne Rechnung stellt und dann dem Geld nachrennen muss. Das wird eher Pauschal im Voraus ablaufen.
Meine Frage zielte also genau darauf - es gibt mit Sicherheit Gelder aus den Tickets, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung überhaupt nicht mehr im Verfügungsbereich der Airline liegen, der verhinderte Passagier aber einen Erstattungsanspruch hat den die Airline mangels Geld nicht mehr erfüllen kann.