Nicht stornierbarer Tarif - muss die Airline trotzdem Steuern und Gebühren erstatten?

  • Domino27
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    geschrieben 1551881388680 , zuletzt editiert von Domino27

    Umsatzsteuer fällt bei grenzüberschreitenden Flügen nicht an. Du kannst Deinen Gesamtanspruch in Höhe des Flugpreises inkl. Steuern und Gebühren im Insolvenzverfahren der Fluggesellschaft geltend machen mit viel Zeit und Anspruch auf eine marginale Quote.

    Wenn Du also Bedenken hinsichtlich eines LVU's hast, besser nicht buchen.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1551882833687 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Danke, die steuerliche Seite ist mir bekannt. Es wäre in dem Fall ein Inlandsflug, aber das ändert ja an der grundsätzlichen Problematik mal nix. Nein, ich habe keine grundsätzlichen Bedenken, sonst würde ich das ja gleich bleiben lassen. Es geht darum dass es sich hier, nach meinem Rechtsverständnis, um Ansprüche gegen Dritte handelt. Und wie diese im Insolvenzfall gehandhabt werden, sprich wenn die insolvente Airline gegen ihre treuhänderischen Pflichten verstößt. Das hat nichts mit Insolvenzmasse - aus der in der Tat nichts zu erwarten ist - zu tun.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1551885374888

    Bei der Zahlung mit Kreditkarte dürfte der komplette Betrag erstattet werden im Falle einer durch Insolvenz entfallenden Leistung.

    Da Steuern und Gebühren ja bereits unmittelbar nach der Bezahlung abgeführt werden müsstest du das Problem ggf. tatsächlich bei den betreffenden Dritten vortragen, würde ich meinen ...

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  • dasto
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    geschrieben 1551885470986

    @NeckarSchwabe

    Verstehe ich deinen ersten Post übrigens richtig, dass du davon ausgehst, dass EasyJet bald insolvent wird?

    Falls ja: Wie kommst du auf diese Annahme?

  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1551885937607

    Danke, vs.

    Nein, ich gehe natürlich nicht davon aus dass Easyjet insolvent geht. Auch nicht Ryanair, die Lufthansa oder Air France. Sonst würde ich da nichts buchen. Mir geht es um die Grundsatzfrage was bei selbstgebuchten Nur-Flügen mit den Steuern und Gebühren passiert. Und es gingen ja nun zuletzt doch einige Airlines insolvent. Man steckt eben nicht drin in der Branche als "normaler" Kunde, daher die Nachfrage :smirk:

  • Wülfi71
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    geschrieben 1551897147863

    @vonschmeling sagte:

    Da Steuern und Gebühren ja bereits unmittelbar nach der Bezahlung abgeführt werden

    Sicher? Wäre doch viel zu umständlich, jeden Kleinstbetrag an die Steuer- und Gebührenempfänger abzuführen. Auch bei Stornos müssten bereits abgeführte Beträge zurück geholt werden.

    Das klingt mir bei den Steuern eher so, dass die Steuern erst nach einer monatlichen Steuererklärung nach Abflug abgeführt werden, also kein Abflug - kein Geld für den Staat, die Vorkasse des Fluggastes wird bei Insolvenz zur Masseforderung (bei Rückholung über die Kreditkarte ist der Fluggast fein raus und muss die Acquirer Bank die Anmeldung vornehmen und den Schaden tragen).

    Daher charmante Idee von NeckarSchwabe, aber funktioniert m.E. so nicht, sonst hätte es bei Air Berlin & Co. bestimmt schon jemand versucht...

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
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    geschrieben 1551897829151

    Natürlich monatlich und nicht jeder Kleckerbetrag einzeln, aber monatlich (oder selbst pro Quartal) ist ja für etliche Flugbuchungen "unmittelbar" im Sinne von längst gelatzt aber nicht geleistet.

    Ich nehme mal an, dass im Zuge des Groundings nicht unerhebliche Summen an Steuern und Flughafengebühren geflossen sind für Flüge, die dann gar nicht mehr durchgeführt werden konnten und somit an sich zu erstatten gewesen wären.

    Wo verbirgt sich mein Denkfehler?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1551943082382

    Ich finde keinen Denkfehler, ich bin im Zuge der letzten Groundings, die ja teils erhebliche Wellen geschlagen haben, über diese Frage gestolpert. Persönlich betroffen, um das nochmal klar zu stellen, bin ich sehr vermutlich nicht.

    Öffentliche Abgaben wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge werden monatlich ans zuständige Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger abgeführt. Die Umsatzsteuer, so sie anfällt, also recht unmittelbar nach der Buchung. Flughafengebühren weiß ich eben nicht, ob die im Voraus für geplante Flüge bezahlt werden oder eben erst bei der tatsächlichen Durchführung. Das dürfte von den Verträgen mit den Airports abhängen und da gibt es sicherlich Unterschiede, insb. da ja auch Auslands-Airports hier ins Spiel kommen. Kann mir nicht wirklich vorstellen dass der Airport Hurghada - als Beispiel - der Airline nach dem Flug ne Rechnung stellt und dann dem Geld nachrennen muss. Das wird eher Pauschal im Voraus ablaufen.

    Meine Frage zielte also genau darauf - es gibt mit Sicherheit Gelder aus den Tickets, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung überhaupt nicht mehr im Verfügungsbereich der Airline liegen, der verhinderte Passagier aber einen Erstattungsanspruch hat den die Airline mangels Geld nicht mehr erfüllen kann.

  • Wülfi71
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    geschrieben 1551980966682

    @vonschmeling sagte:

    Wo verbirgt sich mein Denkfehler?

    O.K., aus dem link oben ging es nicht 100% hervor, dafür aber hier unter §4:

    § 4 Entstehung der Steuer

    Die Steuer nach § 1 entsteht mit dem Abflug des Fluggastes von einem inländischen Startort.

    Kein Abflug wegen Insolvenz - keine Steuerentstehung, die Vorkasse ist eine Insolvenzforderung gegen die Airline. Zur Regelung bei Flughafenentgelte siehe z.B. Ziffer 2 der Entgeltordnung des Flughafen Dortmund. Fälligkeit vor dem Start und nicht bei Ticketausstellung, die Großen werden -ggfls. gegen Sicherheitenstellung und/oder Abschlagszahlungen- mtl. nachträglich per Rechnung zahlen.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
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    geschrieben 1551984537187

    Also kein Denkfehler sondern Unkenntnis - die Steuer ist erst mit der Erbringung der Leistung geschuldet und muss nicht vorher abgeführt werden. Damit handelt es sich in der Tat um eine Insolvenzforderung.

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