• holzwurm
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    geschrieben 1170063047000

    Solange der Online-Preis und der Preis im gedruckten Katalog die gleichen sind, hat der Veranstalter schlechte Karten. Ich würde mal nachschauen wie es im Katalog ausgepreist ist.

    Gruß

    holzwurm

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1170072273000

    @'holzwurm' sagte:

    Solange der Online-Preis und der Preis im gedruckten Katalog die gleichen sind, hat der Veranstalter schlechte Karten. Ich würde mal nachschauen wie es im Katalog ausgepreist ist.

    Kann ich mich nicht ganz anschließen. Denn ausschlaggebend ist die Buchungsgrundlage.

    Das heißt: buche ich eine Reise, die ich im Internet fand: Buchungsgrundlage die Daten und Konditionen im Internet.

    Fand ich die Reise in einem Katalog: Buchungsgrundlage der Katalog.

    Fand ich die Reise in einem Katalog und buche sie dann im Internet, müsste ich VOR Abschluss bei einer Differenz mich schlau machen. Denn da gilt ja wieder als Buchungsunterlage der Internetvorgang!

    Gruß

    Peter

  • rockerlilly
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    geschrieben 1170872566000

    hallo,

    habe letztes Jahr auch ein super Schnäppchen im Internet gebucht.

    habe im Janaur für Mai gebucht, 1 Woche Kreta 4* all für 299,€.

    Ich habe auch gleich die Buchungsbestätigung erhalten und die anzahlung überwiesen.

    dann 2 Wochen später kam er Brief, irrtum, die Reise kostet 599€, also das doppelte. Ich sollte die änderung unterschreiben , wenn nicht würde die Reisegesellschaft von Ihrerseite aus die Reise stornieren.

    denkste, ich habe einen netten brief geschrieben und wollte nmich erkundigen, wo die reisegesellschaft noch mehr solche lockangebote anbietet. Und welche preise im internet richtig sind und nicht irreführend. ich bekam einen netten brief von der geschäftsleitung zurück und wir würden ausnahmsweise für den günstigen preis fliegen. Es war ein super gunstigen und toller Urlaub.

    Manchmal muß mal auch Glück haben.

    meik

  • Strolli
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    geschrieben 1179087306000

    Wir haben auch im Internet gebucht. Im August 2007, 3* HP für 488,-€ p.P. nach Alanya.

    Im Internet stand das Schnäppchen für 468,-€ p.P. :D, ich buchte es zu diesem Preis, bekam auch eine Bestätigung durch den Vermittler per E-mail. Am nächsen Tag war dann die telefonsiche Besprechnung bezüglich der Reisedaten. Ein paar Tage später erhielten wir die Vorabrechnung per E-mail, da standen 20,-€ mehr drauf. Ich sofort dort angerufen (eine Menge Geld verprasst, bis endlich die zuständige Person am Hörer hatte und um Rückruf bitten konnte, weil´s mir zu teuer wurde).

    Das Telefongespräch: Das kann nicht sein, zu ihrer gebuchten Zeit von vor zwei Tagen betrug der Reisepreis 488,-€ p.P.. Ich war mir aber ganz sicher, dass ich diese 20,-€ mehr p.P. nicht zahlen will. Also habe ich die Rechnung per E-mail, die vom Reiseveranstalter und die Internetbuchung (Gottseidank hatte ich mir jeden Schritt bei der Buchung ausgedruckt! ;)) per Brief zum Reiseveranstalter geschickt. Dieser entschuldigte sich sofort, allerdings sei nichts mehr am Preis zu ändern, wir könnten die Reise allerdings kostenfrei stornieren. - Wollten wir aber nicht. So fragte ich nach Extraleistungen oder einem Bonus/Gutschein, sind ja immerhin 40,-€ mehr. Jetzt haben wir die Zusicherung auf ein Zimmer im Haupthaus ganz oben mit Meerblick und durchgängig laufender Klimaanlage.

    Nun meine Frage: Diese Angaben sind doch jetzt verbindlich, oder? Ich sollte mir sicherlich diese Angaben noch einmal in Englisch und eventuell Türkisch vom Reiseveranstalter geben lassen, oder?

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1179088222000

    Besser ist das sonst hast Du ja nix in der Hand.....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Strolli
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    geschrieben 1179089427000

    In Deutsch ahben wir ja den ganzen Schriebs. Die Frage die sich mir stellt, können die Deutsch, doer wenigstens Englisch? Ich glaueb kaum, dass sie eines von beiden wirklich beherrschen und ob der Reiseveranstalter Türkisch kann ist auch noch so ein Ding... :shock1:

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    geschrieben 1179096694000

    Deutsch langt....der Reiseleiter kann es auf jeden Fall :bulb:

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  • motte1978
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    geschrieben 1185717942000

    wir sind in die selbe falle getappt. haben letzte woche im internet gedacht wir hätten das superschnäppchen entdeckt ( 9 tage 2 personen 4* dom rep, punta cana all in+ für 665€ pro person), stand ein paar tage vorher für 1078 p.P im netz..haben dann völlig glücklich über das schnäppchen gebucht und natürlich auch sofort die buchungsbestätigung per email erhalten...ein paar tage später flatterte dann auch die rechnung und eine nochmalige bestätigung der reise per post in unseren briefkasten...nur leider kam kurze zeit später der besagte brief der FTI touristik in der stand, daß hinsichtlich der preisausschreibung im edv-system ein irrtum unterlaufen sei, auf grund eines eingabefehlers wurde der reisepreis in der endabrechnung nicht richtig wiedergegeben und sie wollen den bestehenden vertrag somit anfechten...haben uns natürlich die reise für den alten preis (bzw sind uns mit 50€ vom gesamtpreis ganz ?großzügig? entgegengekommen)angeboten. Mittlerweile kostet die Reise im Internet allerdings " nur 971,- "pro person. Das Angebot ist also eine absolute frechheit.

    wir haben uns jetzt mal im internet schlau gemacht und so wie es aussieht, scheinen die reisegesellschaften sich das wohl zum hobby gemacht zu haben, die leute in die irre zu führen und ihre reisen auf diese illegale weise an den mann zu bringen...wenn man gerichtlich dagegen vorgeht, berufen sich die gesellschaften auf bgb§119 der besagt, daß bei einem Irrtum der vertrag angefochten werden kann...ich bezweifel, daß die gesellschaften sich so oft irren, bzw lediglich eine gewollte falle für den kunden darstellt..wir haben der FTI einen brief geschrieben und warten nun auf antwort, die wir uns allerdings aufgrund der bekannten fälle bereits denken können. man müßte nur einmal beweisen können, daß es sich hierbei um unlauteren wettbewerb handelt und die gesellschaften ein mieses spiel mit ihren kunden treiben..einen versuch das ganze einmal an die öffentlichkeit zu bringen haben wir auch gestartet...haben einige emails an bekannte fernsehsender geschrieben und unseren fall geschildert, damit nicht noch mehr menschen auf diese miesen tricks der gesellschaften reinfallen..auch hier warten wir noch auf antwort..nur so kann man denke ich jeden preis anzweifeln und der kunde kann im grunde nur noch beten, daß ein geschäft zustande kommt, auch wenn man der meinung ist der vertrag sei bereits in trockenen tüchern..denkste mit §119 ist alles hinfällig, ob bestätigt oder nicht, ob bereits bezahlt oder nicht...

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1185719662000

    Der Kunde muss nicht beten...

    Ein Preisirrtum kann nur ausnahmsweise geltend gemacht werden. Wobei eine Ausnahme im Bereich von einem Prozent oder darunter liegen könnte, meine ich.

    Also hat ein Veranstalter fünf Kataloge und in jedem 20.000 Einzelzimmer, macht 100.000 Einzelpreise, so kann man von zulässigen Irrtümer bei maximal eintausend Reisepreisen reden. Wahrscheinlich eh bei weniger.

    Aber wenn es nun 100 falsche Preise im System von einem Veranstalter gäbe - und hier im Forum 50 davon schreiben, läge dies wahrscheinlich immer noch im tolerierbaren Rahmen.

    Natürlich kann es sein, dass ein Veranstalter so etwas mit System betreibt und wenn man dies nachweisen kann, kann man ihn wegen unlauterem Wettbewerb verklagen.

    Andererseits haben Richter ganz klar zum Ausdruck gebracht, wenn Kunden sich selbst klar darüber sind, dass der Preis nicht stimmen kann, weil er im Verhältnis zu den übrigen, üblichen Preisen wesentlich günstiger ist, können sie keine Ansprüche an den Veranstalter stellen. Gegebenfalls machen sich sogar Kunden der unerlaubten Bereicherung strafbar...

    Nun gut, wir wollen das jetzt nicht Pervertieren. Ich meine nur, je mehr Daten im Netz im Umlauf sind, desto höher auch die Möglichkeit der Fehlerhaftigkeit dieser Daten. Und die Reisebranche ist sowieso eine schnelllebige - alle sechs Monate neue Kataloge. Hier wird man wohl zugestehen müssen, dass es zu Fehlern kommen kann.

    Ärgerlich im Einzelfall, aber seht es mal andersrum: ihr, an eurer Arbeitsstelle habt ein falsches Preisschild in die Auslage gestellt. Und der Kunde will nun um fünf Euro den Anzug kaufen, ihr müsst aber eurem Arbeitgeber 300 dafür abliefern - wäret ihr net auch froh, wenn man da vom "Verkauf" zurücktreten könnte und Preisirrtum ins Spiel bringen könntet?

    Meint

    Peter

  • motte1978
    Dabei seit: 1152316800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1185739057000

    Klar wäre ich in diesem Fall froh wenn ich von dem Verkauf zurücktreten könnte...aber man könnte das auch anders sehen...Ich als Verkäufer bin doch im Grunde zu doof gewesen den richitgen Preis zu erstellen und da ich diesen in meinen Augen groben Fehler begangen habe, brauche ich entweder mal einen auf die Finger, weil ich nicht konzentriert arbeite,wenn mir diese Fehler des öfteren passieren sollten, würde ich garantiert eine Abmahnung bekommen und am Ende die Kündigung. Also kann ich dank dieses Paragraphen ruhig schlechte Arbeit abliefern, der §119 rettet mir meinen Job...Ein Fehler kann sicherlich einmal passieren...das ist menschlich....Aber aus Fehlern lernt man bekanntlich und ein zweites bis x - tes Mal kann ich mir das einfach nicht erlauben.....!!!!

    Dann mache ich am Besten einen Laden auf und nenne den einfach BGB §119, setzte alle Preise niedrig, so daß viele Leute bei mir einkaufen..und sobald ein dummer Mensch angebissen hat, setzte ich den Preis wieder auf normale Höhe??!! Also sind alle Sonderangebote nur reine Glücksache...??

    Ich habe selber einmal in einem Geschäft etwas gekauft, was augenscheinlich falsch ausgezeichnet war, und ich habe diesen Artikel am Ende für den angegebenen Preis bekommen und man hat anschließend den Preis der restlichen Artikel korrigiert...würde ich Kundenpflege nennen, schließlich soll der Kunde wiederkommen und kaufen...sonst wäre er vielleicht auf nimmer wiedersehen..WEG

    Zudem denke ich in diesem Fall, ist es für mich als Kunde nicht ersichtlich, ob diese Reise einen realistischen Preis hat, schließlich kenne ich die Kalkulation nicht und außerdem sind die Preisspannen sehr hoch...ich kann für eine Woche Türkei z.B. 300€ ausgeben, allerdings auch 2000€...selbst die selbe Reise kostet oft zu selben Konditionen unterschiedlich viel..??!! Woher soll ich als Kunde überhaupt noch wissen, was richtig ist oder falsch??? Hilft da nur noch....BETEN??

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