• samanas
    Dabei seit: 1137283200000
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    geschrieben 1164398351000

    Hallo,

    habe ein tolles Schnäppchen gefunden und bei einer Online-Reisdatenbank gebucht, die Verfügbarkeit wurde überprüft und war posititv, der Endpreis wurde angezeigt (war sehr günstig) und es gab eine Aufforderung zum verbindlich buchen, das habe ich getan.

    Habe ich einen Anspruch auf diesen Preis?

    s.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1164399776000

    ja - rechtlich gesehen

    aber in der Theorie kann ein Anbieter auch seinen Preis anfechten, weil er fehlerhaft ins System gestellt wurde.

    Gruß

    Peter

  • schnapperin
    Dabei seit: 1126396800000
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    geschrieben 1164462745000

    Hallo Samanas,

    der Preis ist erst verbindlich wenn der Reiseveranstalter dir diesen bestätigt.

    Bei Katalog oder Internetangeboten erfolgt die Bestätigung des Preises immer durch den Verkäufer, da es nur ein Angebot an die allgemeinheit ist. Nun hast du ihm ein Angebot unterbreitet, und er muss es nun zu diesem Preis annehmen oder nicht.

    Also heißt das jetzt leider für dich warten.

    LG Schnapperin

  • gabriella
    Dabei seit: 1104624000000
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    geschrieben 1166651488000

    hallo samanas also verbindlich gebucht ...ok...dann hast du ja sicher :D da es im internet gebucht wurde gleich eine buchungsbestätigung per e-mail bekommen und somit ist der vertrag rechtlich bindend ;)....wenns eine seriöse firma ist sollte es dann auch so sein...liebe grüsse gabriella

    * gabriellas reiseseiten * i ♥ egypt *
  • hf40
    Dabei seit: 1102636800000
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    geschrieben 1166702133000

    Ich hab auch schon mal (aidu) verbindlich gebucht! Am Nächsten morgen kam eine Mail mit dem Hinweis, dass es versehentlich zu einer falschen Preisermittlung (durch den Veranstalter) kam. Wenn ich trotzdem zum höheren Preis buchen möchte, möge ich mich melden.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1166727363000

    @'schnapperin' sagte:

    der Preis ist erst verbindlich wenn der Reiseveranstalter dir diesen bestätigt.

    Nein, der Preis muss immer verbindlich sein. Was du meinst, ist die Verbindlichkeit der Buchung. Die kommt, richtig! - erst mit der Bestätigung des Veranstalters zustande.

    Das große Problem, das sich zu häufen scheint, ist, dass sich Veranstalter NACH Abschluss der Buchung herausreden wollen, es sein ein falscher Preis gewesen.

    Rechtlich kann er das - Anfechtung wegen Irrtum - aber ob ein Veranstalter damit auch Erfolg hat, das ist eine andere Sache.

    Gruß

    Peter

  • schnapperin
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    geschrieben 1166804599000

    Hallo Peter,

    der Preis im Katalog ist ein Angebot an die allgemeinheit.

    Daher mache ich dem Veranstalter das Angebot die Reise für den Preis x zu buchen. Nimmt er das Angebot für den Preis an, kommt der Vertrag auch zustande.

    Das gleiche gilt auch für Werbung, Schaufensterangebot und Preisauszeichnung.

    LG Schnapperin

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1166809350000

    @schnapperin

    ist ja alles im Grunde richtig. Aber trotzdem darf vom Gesetz her kein Reiseveranstalter seine im Katalog / Internet ausgeschriebenen Preise so ohne weiters ändern. Genau das war z. B. der Streitpunkt bei der Sache mit den "Gleitpreisen" bei der TUI dieses Jahr - wurde verboten.

    Natürlich kann ein Veranstalter das vom Kunden gestellte Angebot ablehnen! Aber er darf NICHT das gleiche "Angebot" nun zu einem anderen Preis dem Kunden wieder anbieten! Das heißt, eigentlich darf er natürlich auch das, muss aber dann damit rechnen, dass er Probleme mit der Wettbewerbsbehörde bekommt.

    Weil eben ein im Katalog stehende Preis nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erhöht werden darf.

    Wir sprechen hier ja aber meist von jenen Fällen, wo im Katalog / Internet ein deutlich günstiger Preis war, als dann nach Angebotsabgabe des Kunden vom Veranstalter "angeboten" wurde.

    Werbung - da gibt es manche Ausnahmen.

    Schaufensterangebot - nein, auch da muss der Preis korrekt sein und im Laden erhältlich sein!

    Preisauszeichnung - genau in diesem Gesetz, dem Preisauszeichnungsgesetz sind alle diese Punkte geregelt.

    Gruß

    Peter

  • nevenka
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1169944988000

    Hallo,

    uns ist fast das selbe passiert. Wir haben eien Reise nach Chalkidiki online gebucht, die Buchungsbestätigung per e-mail bekommen, und einen Tag später die Info das der angegebene Preis nicht richtig sei und sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Jetzt bietet man uns die Reise für 1000,. EUR mehr an, oder wir sollen stornieren. Was können wir tun, damit wir den ursprünglichen Preis erhalten, und nicht stornieren müssen? Weiss jemand Rat? :disappointed:

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
    Beiträge: 4545
    gesperrt
    geschrieben 1170062505000

    NIX, man wird Euch die Reise so nicht geben............es wird ein langer beschwerkicher Klageweg mit ungewissem Ausgang werden...

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
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