@schnapperin
ist ja alles im Grunde richtig. Aber trotzdem darf vom Gesetz her kein Reiseveranstalter seine im Katalog / Internet ausgeschriebenen Preise so ohne weiters ändern. Genau das war z. B. der Streitpunkt bei der Sache mit den "Gleitpreisen" bei der TUI dieses Jahr - wurde verboten.
Natürlich kann ein Veranstalter das vom Kunden gestellte Angebot ablehnen! Aber er darf NICHT das gleiche "Angebot" nun zu einem anderen Preis dem Kunden wieder anbieten! Das heißt, eigentlich darf er natürlich auch das, muss aber dann damit rechnen, dass er Probleme mit der Wettbewerbsbehörde bekommt.
Weil eben ein im Katalog stehende Preis nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erhöht werden darf.
Wir sprechen hier ja aber meist von jenen Fällen, wo im Katalog / Internet ein deutlich günstiger Preis war, als dann nach Angebotsabgabe des Kunden vom Veranstalter "angeboten" wurde.
Werbung - da gibt es manche Ausnahmen.
Schaufensterangebot - nein, auch da muss der Preis korrekt sein und im Laden erhältlich sein!
Preisauszeichnung - genau in diesem Gesetz, dem Preisauszeichnungsgesetz sind alle diese Punkte geregelt.
Gruß
Peter