• Ariennye
    Dabei seit: 1373587200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1373630970000

    Hallo zusammen

    Ich habe mal eine, zum Glück, noch theoretische Frage. Es geht darum das meine Freundin und ich eine Fernbeziehung haben. D.h. wenn wir zusammen Urlaub machen buchen wir getrennt voneinander das gleiche Hotel.

    Bisher war das zum Glück nie ein Problem und ich hoffe das bleibt auch so. Meine Frage ist, wenn jetzt aber doch mal der Fall eintritt daß bei einem von uns das Hotel überbucht ist, inwiefern hab ich/wir/sie da Möglichkeiten das so zu drehen das wir doch gemeinsam in einem Hotel wohnen?

    Ich habe mir mal Verschiedenes gesucht und gelesen aber mein Fall ist natürlich etwas speziell, da findet man nichts konkretes.  Würde sowas als "entgangene Reisefreude" im Sinne von eines immateriellen Schadens durchgehen? 

    Ich denke mir das getrennte Hotels schnell zum Problem werden können wenn simple Sachen wie zusammen Frühstücken wegfallen oder gar das Hotel des einen am anderen Ende der Stadt liegt im schlimmsten Fall.

    Ich möchte den Teufel jetzt nicht an die Wand malen, bisher war auch immer alles gut, aber vielleicht hat der eine oder andere ja eine Ahnung auf welcher Basis ich argumentieren kann wenn der Fall mal eintritt.

    Vielen Dank für eure Zeit und Antworten  :D

    Gruß

    Aesir

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1373631771000

    Ihr bucht dann zwei Zimmer und je zwei Hin- und Rückflüge? Und nutzt dann nur ein Zimmer? 

    Das würde dann doch anders wesentlich einfacher gehen. Im Hotel ein DZ buchen, jeder seinen Flug selber, Transfer organisieren, fertig.

    Sollte es zur Umbuchung kommen, dann den späer Anreisenden informieren.

    Entgangene Urlaubsfreuden wirst Du so wohl nicht entschädigt bekommen.

  • Alika
    Dabei seit: 1144713600000
    Beiträge: 868
    geschrieben 1373636516000

    @Ariennye

    Hallo,

    ich glaube, Du legst es lediglich darauf an, eine entsprechende Entschädigung zu erhalten. Wie Du eine von Dir geschilderte Situation vermeiden kannst , scheint Dich wenig zu interessieren. ;)   Ob Du es überhaupt ernst meinst mit Deiner Theorie ?

    Grüße, Alika

    Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!
  • felixsusi
    Dabei seit: 1115769600000
    Beiträge: 738
    geschrieben 1373637384000

    Ariennye

    Versteh' ich auch nicht wirklich. Bucht dann jeder ein DZ oder jeder ein EZ? Beim Doppelzimmer gibt es dann ja kein Problem bei Überbuchung, das Bett ist ja im DZ da. :frowning:

    Man reist nicht nur um anzukommen, sondern vor allem, um unterwegs zu sein.
  • Ariennye
    Dabei seit: 1373587200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1373638746000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    Hallo Alika

    Vielleicht habe ich etwas ungenau ausgedrückt. Um eine Entschädigung geht es mir in keinen Fall. Ich will mit meiner Freudin Urlaub machen, abbrechen um eine Entschädigung einzustreichen wäre widersinning. im Zweifelsfall akzeptiere ich auch getrennte Hotels. Mir geht es darum ob ich eine Möglichkeit hätte zu Argumentieren das wir trotzdem zusammen untergebracht werden.

    Und ja, ich weiß, die beschriebene Situation klingt verwirrend, ist technisch aber nicht anders lösbar. Ich möchte lediglich vorbereitet sein, falls der Fall mal eintreten sollte.

  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 2164
    geschrieben 1373644619000

    Ich kapier' das auch n icht. :frowning:

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • Alika
    Dabei seit: 1144713600000
    Beiträge: 868
    geschrieben 1373649378000

    @ariennye

    Du tust so, als ob Überbuchungen an der Tagesordnung sind.

    Ich fahre fast 30 Jahre in Urlaub und hatte erst ein einziges Mal ein überbuchtes Hotel.

    Im übrigen nehme ich an, behaupte es aber nicht, dass Du wohl eine heimliche Fernbeziehung hast, sonst könntet Ihr auch zusammen buchen.

    Grüße

    Alika

    Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1373649421000

    Ariennye, wieso ist es technisch nicht anders möglich?! @abholl hat es doch relativ einfach und eindeutig beschrieben :frowning: Man muß keine Pauschalreise buchen, meistens ist es sogar günstiger das nicht zu tun. In Eurem Fall m.E. fast zu 100%, da Ihr nur ein Zimmer buchen müsst, oder wollt Ihr getrennte Zimmer?

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
    Beiträge: 2016
    geschrieben 1373649708000

    Hallo Aesir,

    kann es vielleicht sein, dass Deine Freundin in der Türkei lebt und Du hier und Ihr deshalb nicht gemeinsam buchen könnt?

    Viele Grüße Silvia

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1373656330000

    Von der Türkei habe ich nichts gelesen. Überlesen?

    Aber BINGO!

    Die Kriegerin AESIR ist hier fest gebunden und möchte mit der Fernbeziehungs-Freundin

    zusammen die Klingen kreuzen

    :laughing:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
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