Hallo zusammen
Ich habe mal eine, zum Glück, noch theoretische Frage. Es geht darum das meine Freundin und ich eine Fernbeziehung haben. D.h. wenn wir zusammen Urlaub machen buchen wir getrennt voneinander das gleiche Hotel.
Bisher war das zum Glück nie ein Problem und ich hoffe das bleibt auch so. Meine Frage ist, wenn jetzt aber doch mal der Fall eintritt daß bei einem von uns das Hotel überbucht ist, inwiefern hab ich/wir/sie da Möglichkeiten das so zu drehen das wir doch gemeinsam in einem Hotel wohnen?
Ich habe mir mal Verschiedenes gesucht und gelesen aber mein Fall ist natürlich etwas speziell, da findet man nichts konkretes. Würde sowas als "entgangene Reisefreude" im Sinne von eines immateriellen Schadens durchgehen?
Ich denke mir das getrennte Hotels schnell zum Problem werden können wenn simple Sachen wie zusammen Frühstücken wegfallen oder gar das Hotel des einen am anderen Ende der Stadt liegt im schlimmsten Fall.
Ich möchte den Teufel jetzt nicht an die Wand malen, bisher war auch immer alles gut, aber vielleicht hat der eine oder andere ja eine Ahnung auf welcher Basis ich argumentieren kann wenn der Fall mal eintritt.
Vielen Dank für eure Zeit und Antworten
Gruß
Aesir