rein rechtlich gesehen hast du die möglichkeit, das dir neu angebotene hotel zu akzeptieren, oder ggf. sofort wieder abzureisen.
deiner freundin stehen im falle einer überbuchung dieselben rechte zu.
eine entschädigung dafür, dass ihr dann nicht gemeinsam frühstücken könnt, gibt es nicht.
um das risiko eines solchen "worst case" zu minimieren, gibt es genug möglichkeiten.
@abholl hat bereits eine genannt.
eine weitere möglichkeit wäre, eine reise für beide entweder von deinem wohnort aus, oder von dem deiner freundin aus zu buchen.
dann reist der jeweils andere eben einen tag vor der reise zum wohort des anderen an.
so habe ich das während meiner fernbeziehung gehandhabt.
der vorteil ist, dass man mehrere abflugmöglichkeiten hat und sich die günstigste variante aussuchen kann.