Pauschalreise: Änderung von Flugzeit, Airline oder Abflugort

  • HABERLING
    Dabei seit: 30.08.2010
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    geschrieben am 01.05.2024 um 09:02 , zuletzt editiert von HABERLING

    vonschmeling du schreibst: Ob das Erstattungsangebot angemessen ist ließe sich nur aus dem Gesamtpreis der Reise herleiten.

    Glaube nicht das die 400.-€ anteilig vom Gesamtpreis sind, eher für 1 Nacht ohne Flug. Immerhin geht es um eine Malediven-Reise.

    Und dann:

    Ein Tagessatz ist leider der übliche Tarif .

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.983
    geschrieben am 01.05.2024 um 09:45 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es ist ein Tagessatz Hotel mit Halbpension, das wurde bereits so bestätigt. Die Leistung Flug wird ja erbracht, daher sehe ich keinen Anlass einen Tagessatz des gesamten Reisepreises zu verlangen sondern halte die Korrektur des Veranstalters für angemessen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • LD20
    Dabei seit: 07.05.2024
    Beiträge: 3
    geschrieben am 07.05.2024 um 14:13

    Hallo,

    wir haben eine Pauschalreise über Meiers Weltreisen in die Dom Rep (Punta Cana) gebucht. Der Hinflug sowie der Rückflug sollten von Condor durchgeführt werden, jedoch hatten wir dann am Tag vor Abflug beim Vorabend Check In schon die ersten Probleme, dass wir nicht einchecken konnten aufgrund von technischen Problemen am Flugzeug.

    Im Hotel kam dann die E-Mail, dass der Flug nicht von Condor durchgeführt werden kann sondern, dass er nun von Wamos Air einer spanischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Die gebuchte Premium Economy Class konnte nicht genutzt werden da es sich um einen Zwei-Klassen Flieger handelte welche in keinsterweise mit einem Flugzeug der Condor vergleichbar war.

    Gibt es bei solchen Fällen Rechte auf eine Entschädigung?

    Mfg

  • HABERLING
    Dabei seit: 30.08.2010
    Beiträge: 9.979
    geschrieben am 07.05.2024 um 14:34 , zuletzt editiert von HABERLING

    Bitte nicht alle 10 Minuten einen neuen Thread mit dem selben Thema.:flushed:

    Ich hatte dir doch im ersten Thread den richtigen verlinkt.

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  • Kourion
    Dabei seit: 22.07.2008
    Beiträge: 29.558
    geschrieben am 07.05.2024 um 14:53 , zuletzt editiert von Kourion

    @LD20

    Kurz zu deiner Frage: Für den Einsatz der anderen Airline gibt's keine Entschädigung. Bei einer Pauschalreise buchst du einen Flug von A nach B, die gebuchte Airline kann durch eine andere ersetzt werden.

    Alles andere hat Haberling dir schon in deinem ersten Thread geschrieben.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.983
    geschrieben am 07.05.2024 um 20:16

    Zur Ergänzung hier:

    Es besteht Anspruch gegenüber dem ausführenden LFU (Condor) auf Erstattung der Kosten für die PEC, die auf dem alternativen Flug nicht angeboten wurde. Die Forderung ist an dieses LFU zu richten.

    Weitere Ansprüche bestehen nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • LD20
    Dabei seit: 07.05.2024
    Beiträge: 3
    geschrieben am 08.05.2024 um 14:35

    Es wurde Premium Economy gebucht und ich habe ein Downgrade in die Klasse Economy erhalten laut der EU Verordnung steht bei einem Downgrade eine Entschädigung zu?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.983
    geschrieben am 08.05.2024 um 15:21

    Grundsätzlich (gem. Art.10 der VO 261/04) ist auch im Falle einer Herabstufung eine Entschädigung möglich.

    Hierunter fallen auch die Buchungsklassen PC der Condor und analoge (Landgericht Landshut, Urteil v. 04.05.2017, Az 41 O 2511/16).

    In Anbetracht der Strecke steht eine Kompensation in Höhe von bis zu 75% des Ticketpreises in Rede, allerdings muss der Einzelfall geprüft werden im Hinblick auf das tatsächliche Maß an Einschränkungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Gaby Sommer
    Dabei seit: 14.11.2023
    Beiträge: 3
    geschrieben am 01.01.2025 um 17:49

    Hallo und ein schönes neues Jahr :-)

    Im Dezember buchte ich mit Flex Option (kostenlos umbuchbar und günstig stornierbar bis 2.01. ) eine V-tours Pauschalreise ab dem 17.01. mit Rückflug um 22.20 Uhr am 28.01. nach Hannover.

    Heute Anruf des RV: Rückreise geändert in 28.01. um 8 Uhr früh nach Frankfurt. Man bot mir die kostenlose Stornierung oder alternativ 40 Euro an, wenn ich antrete.

    Zum einen verliere ich einen kompletten Tag am Strand, zum anderen komme ich für 40 Euro nicht von Frankfurt nach Hannover.

    Storno kommt nicht in Frage, da ich mit mehreren Leuten im Hotel verabredet bin. Die Reise kostete 870 Euro.

    Weiß jemand, wieviel mir tatsächlich zustehen würde bei einer so heftig früheren Rückreise und einem geändertem Flughafen, der nun 360km statt 25 km entfernt ist?

    Alternativ wollte ich die Möglichkeit zum kostenlosen umbuchen nutzen: 2 Tage länger bis 30.01. für 100 Euro Mehrpreis mit ursprünglicher Ankunftuhrzeit in Hannover. Dabei wurde aber nur die Buchungsanfrage bestätigt und später gab es eine Email, das die Buchung nicht bestätigt werden kann wegen Doppelbuchung. Laut RV soll dies aber nur eine Formalität sein, da heute niemand mehr wegen Feiertag arbeitet und man den Sachverhalt morgen erst mit einem Mitarbeiter dort besprechen könnte. Falls diese Lösung nicht funktioniert, wollte ich heute schon mal hier nachfragen.

    Da mein Rückflug am 28.01. mit Air Cairo immer noch nach Hannover buchbar ist gibt es auch keine Garantie, dass der Rückflug am 30.01. nach Hannover nicht auch ausfällt und gegen den frühen Flug nach Frankfurt ausgetauscht wird. Daher könnte das Ursprungsproblem früh nach FRA bestehen bleiben.

    Vielen Dank schon einmal!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.983
    geschrieben am 01.01.2025 um 18:26 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @gaby-sommer sagte:

    Weiß jemand, wieviel mir tatsächlich zustehen würde bei einer so heftig früheren Rückreise und einem geändertem Flughafen, der nun 360km statt 25 km entfernt ist?

    Gar nichts, da dir alternativ ja eine Rückabwicklung des Reisevertrages angeboten wurde. 40€ sind quasi ein Kulanzangebot, das in Betracht des Reisepreises durchaus als angemessen durchgehen kann. Am besten wäre natürlich, die Verlängerung klappt, wobei du vollkommen richtig anmerkst, dass das Risiko einer Streichung bestehen bleibt. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit geringer bei einer Aufenthaltsdauer von 14 Tagen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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