• Gaby Sommer
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    geschrieben 1735762707322

    Hatte ich schon befürchtet, weil es mehr als 14 Tage bis zum Abflug sind. Wenn die Verlängerung nicht klappt, dann hätte ich also 40 Euro für 1 Tag all inklusive und Strand weniger und muss mir eine Rückfahrt für 360km organisieren und bezahlen. Schade, ich hätte gedacht, dass dann wenigstens ein Zugticket oder Beförderung zum ursprünglichen Zielort drin sein würde.

    Nur so aus Neugier: warum ist die Wahrscheinlichkeit einer Rückflugänderung bei 14 Tagen Aufenthalt geringer?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1735764270337

    Ja, zum einen ist es die "rechtzeitige" Ankündigung, zum andern entsprechen 40€ etwa dem halben Tagessatz deines Reisepreises - und last not least hast du ja noch das Angebot zum Rücktritt (mit Anspruch auf Erstattung) vorgeschlagen bekommen.

    14 Tage werden schlicht häufiger gebucht. Somit ist wahrscheinlich, dass dann mehr Paxe wieder zurückreisen und ausreichend neue an.

    Ist natürlich nicht gesetzt, aber wenn man schon Risiken beurteilen will dann doch am besten mit Routinen? :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Gaby Sommer
    Dabei seit: 1699999889010
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    geschrieben 1735774767965

    Sind aber dann auch nur 13 Tage.

    Spielt es dabei eine Rolle, ob der Flug ausfällt oder überbucht ist? Laut FlightConnections fliegt die von mir gebuchte und ursprünglich bestätigte Maschine laut Flugplan am 28.01.25 um 22.20 Uhr.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1735809398966

    Nein, für deinen Sachverhalt spielt der Grund keine Rolle. Du könntest dich höchstens noch bei der Airline direkt erkundigen.

    Ach so, ich dachte An- und Abreise fielen auf denselben Wochentag :confused:

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  • MoLi2
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    geschrieben 1738184790591 , zuletzt editiert von MoLi2

    Hallo zusammen,

    Wir haben vor einem Monat eine Pauschalreise für Oktober von BER nach PMI gebucht, 4 Nächte Kurzurlaub.

    Nun hat EasyJet den Hinflug (10.35 Uhr) gestrichen und wir wurden auf einen anderen EasyJet-Hinflug (20.55 Uhr) gebucht, also über 10 Stunden spätere Anreise bei einer Kurzreise.

    Aus mehreren Gründen kommt das nicht in Frage, haben zwei Kinder (2 und 7 Jahre), Ankunft mitten in der Nacht bei nur 4 Nächten insgesamt, völlig indiskutabel. Ein halber Urlaubstag vor Ort sowie das Abendessen am Anreisetag entfallen durch die enorme Verschiebung.

    Wie seht ihr die Chancen, dass Tui sich auf einen Rücktritt einlässt und wir die Anzahlung zurück erhalten?

    Tui bietet uns lediglich 25 Euro Entschädigung pro Person an, wenn wir auf einen früheren Hunflug umbuchen wollen, die Gesamtkosten sind für uns aber zu hoch.

    Edit: Oder sind die Chancen größer, nach der Reise eine Entschädigung zu fordern? Hat man da überhaupt noch die Möglichkeit, wenn man jetzt die Änderung auf den extrem späten Hunflug akzeptiert?

    Zumal ich gelesen habe, dass man Tui gerne mal monatelang hinterherrennen kann.

    LG

    MoLi

  • HABERLING
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    geschrieben 1738186997330

    Hallo, wenn du den späten Flug akzeptierst ist der Zug abgefahren, bestehe wegen dem Verlust der Nachtruhe auf einen früheren Flug.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1738187791394 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Zudem hast du bei einer so gravierenden Änderung selbstverständlich ein Rücktrittsrecht ohne Kosten und Gebühren.

    Teile einfach mit, dass die neuen Bedingungen nicht zumutbar sind und du daher vom Reisevertrag absiehst.

    Nicht korrekt ist die Darstellung, man müsse TUI für eine Erstattung im Falle einer berechtigten Einrede "Monate lang hinterherrennen". Das ist Mumpitz, TUI reguliert zügig, wobei 6 Wochen als zügig durchgehen müssen.

    Last not least liegt die geplante Reise ja weit in der Zukunft, da dürfte es inzwischen noch reichlich nette Angebote geben, die ihr alternativ aussuchen könnt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • MoLi2
    Dabei seit: 1738184163531
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    geschrieben 1738189058084 , zuletzt editiert von MoLi2

    Tui sagte ggü. unserem Reisebüro mehrmals nur, dass wir nach AGB stornieren können.

    Mir ist klar, dass die einem nicht auf dem Silbertablett sagen "Sie können zurücktreten und erhalten alle Kosten erstattet", aber dreist ist es schon, dass darauf nicht eingegangen wird, wenn das Reisebüro dem Veranstalter sagt, dass der Kunde dann erwägt, zurückzutreten.

    Das Gesetz lässt hier halt Spielraum. Die Rechtsprechung spricht zwar vermutlich für uns, aber 100% sicher bin ich nicht. Haben halt kein Geld, es drauf anlassen zu können und dann zu verlieren.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1738193086587 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Sorry, deinen Vortrag finde ich jetzt etwas konfus?

    Die AGB müssen den Hinweis auf Bedingungen für Rücktritte ohne Belastung für den Buchenden enthalten (tun sie auch!!), und die Inhalte sollten eurem Reisebüro weidlich geläufig sein.

    Das Gesetz lässt hier eben keinen Spielraum, die Abweichung und die Alternativen sind nicht zumutbar im Sinne geltender Rechtsprechung.

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  • MoLi2
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    geschrieben 1738222451022

    Okay danke. Ich dachte nur, weil im BGB und entsprechend den AGB von "erheblicher Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reise" die Rede ist, dass sie sich nichtdrauf einlassen werden.

    Dass der Hinflug ein wesentlicher Bestandteil ist, ist unbestreitbar.

    Aber ob die Verschiebung eine erhebliche Änderung ist, ist doch Auslegungssache? Aber ja, gerade bei einer Kurzreise sollte das wohl als erhebliche Änderung anerkannt werden.

    Danke für den Denkanstoß. Manchmal muss man es erst "laut aussprechen", um klar zu sehen.

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