Pauschalreise, Flugzeit geändert und nicht mitfliegen können, neue Tickets selbst bezahlt, was nun?

  • soedergren
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    geschrieben 1224601553000

    Hi privacy,

    richtig, aber Bentours ist nur ein Veranstalter von geschätzen 1.500 in Deutschland... das kann man nun wirkllich nicht verallgemeinern, findest du nicht?

    Und was die anderen Dinge angeht, müsste man erst mal noch weitere Infos vom Threaderöffner haben (genaue Konstellation, Anzahl der Anrufversuche beim Reiseleiter/RV, welche Airline usw.)

    Gruß,

    soedergren

  • privacy
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    geschrieben 1224604564000

    1500 Veranstalter mit Türkeireisen? Du verallgemeinerst ! Da gehören

    die Touren auf den Himalaya und die Wanderreisen sicherlich auch dazu.

    Aber hier geht es um diesen einen, allerdings häufig vorkommenden Fall des Charter-Hoppings. Irgendjemanden trifft es da immer.

    Falscher Flughafen, stundenlange Fahrt mit Bus nach

    Ankunft im Nirwana. So leid es mir tut, aber das hat schon Methode.

    Verallgemeinern braucht man da eher nicht, das kann man Fall zu

    Fall hier und anderswo nachlesen. Und man muß es wirklich nicht

    mit dem Deckmäntelchen des reinen Zufalls und der Statistik

    zudecken wollen.

    Wen interessiert die statistische Größe, wenn es einen genau so selbst trifft ?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1224604873000

    Ich hab nirgendwo geschrieben, dass es 1.500 Türkei-RVs sind. Es gibt in Deutschland allgemein rund 1.500 Reiseveranstalter zuzüglich weitere 3.500 Busreiseveranstalter. Und wenn einer dieser 1.500 Veranstalter Probleme hat, und du dies auf die gesamte Branche ausdehnst, dann ist das eine Verallgemeinnerung.

    Klar ist es immer ärgerlich, wenn es gerade einen selbst trifft, das ändert aber nichts daran, dass man aus einem einzigen Fall nicht ein allgemeines Problem machen kann.

  • privacy
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    geschrieben 1224605350000

    Wie schon geschrieben, gerade weil es ein allgemeines Problem mit der Nichteinhaltung von vorgegebenen Vertragsvereinbarungen bei Pauschal-

    reisen ( Überbuchungen bei Hotels und Flügen ) gibt, kann man da wirklich nicht energisch genug darauf hinweisen. Und möglichst die Verantwortlichen

    benennen. Und es ist hier leider schon wieder vorgekommen.

    Was meinst Du, wie lange wird es dauern, bis ein weiterer, ähnlicher

    (Einzel-) Fall geschildert wird:

    Minuten, Stunden?

    Gruß privacy

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  • soedergren
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    geschrieben 1224605926000

    allgemeines Problem mit der Nichteinhaltung von vorgegebenen Vertragsvereinbarungen bei Pauschalreisen ( Überbuchungen bei Hotels und Flügen ) gibt

    Woher nimmst du diese Kenntnis?

    Klar, in einem Forum landen immer die Problemfälle und nicht die zig-Tausend Fälle, wo alles glatt geht. Das heisst doch aber nicht, dass es nur Problemfälle gibt.

    Aber ich seh schon, da kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner - ist ja auch okay, jeder soll ja seine Meinung haben.

  • privacy
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    geschrieben 1224606285000

    Na klar doch ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • arkomecki
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    geschrieben 1224943897000

    Ich danke euch für eure Informationen. Im Moment ist erstmal reklamiert worden und nun heißt es abwarten.

    arkomecki

  • mosaik
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    geschrieben 1224953354000

    @arkomecki sagte:

    ... wir hatten eine Reise bei einem Internetreisebüro / vermittler ? gebucht, diese wiederum reichten uns weiter an einen Veranstalter, der dann den Flug bei FTI gebucht hat Leipzig nach Antalya und den Hotelaufenthalt bei wiederum einem anderen Anbieter...

    ohne den Buchungsschein gesehen zu haben, sagen diese Sätze gar nichts aus. Kann eine Pauschalreise gewesen sein, kann eine Bausteinreise gewesen sein, kann aber ebenso gut nur eine Flugbuchung und nur eine Hotelbuchung gewesen sein. Wie gesagt, ohne die Buchungsbestätigung gesehen zu haben, schwer zu beurteilen, wer nun welchen Fehler begannen hat.

    Hat man aber ein gültiges Rückflugticket in Händen gehabt, stand rechtzeitig beim Check-In-Schalter und wurde trotzdem - aus welchen Gründen auch immer - nicht transportiert, hat jetzt irgendwer (Veranstalter, Vermittler, Fluglinie) ein Problem.

    Wie dem von mir heute geschilderten Urteil zu entnehmen ist, greift hier die Fluggastverordnung nicht (mehr...). Aber das Beförderungsrecht der Fluglinie oder eben die Pauschalreiserechtsgrundlagen.

    Einziges Argument, dass ich so mal stehen lassen könnte - wenn nicht wirklich alle zumutbaren Mittel ergriffen worden sind: man hätte den Reiseveranstalter kontaktieren müssen (telefonisch, vor Ort am Flughafen...), um ihm die Möglichkeit zu geben, einen Ersatzflug auf seine Kosten zu organisieren. Aber ich war nicht in Antalya dabei und kann daher nicht beurteilen, ob die versuchte Kontaktaufnahme korrekt, aber unmöglich war oder ob man vielleicht doch noch hätte dies oder jenes machen können...

    Beweist nun der Veranstalter - unter der Voraussetzung, dass es sich (doch) um eine Pauschalreise gehandelt hat - dass er eine Vertretung am Flughafen gehabt hätte, dann wird er möglicherweise die Mehrkosten nicht ersetzen müssen. Dies können wir hier mangels genauer Kenntnis des Hergangs, der örtlichen Vertretung und der möglichen Alternativen hier nichts sagen können.

    Meint

    Peter

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