Ich würde mich hier auch nicht festlegen wollen. Zunächst einmal besteht ein rechtsgültiger Vertrag zwischen RV und ( personengebundenem ) Reisenden. Die Wichtigkeit hier ist nicht das Produkt Flug - Hotel - Flug, sondern gleichgewichtig auch die Person, die gebucht hat.
Warum werden Veränderungen der Personen dem Grunde nach ausgeschlossen ? Also die Weitergabe ( Veräusserung ) an Dritte ?
Es wurde ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. Aus dem kommt man nur mit Schadensersatz heraus. Gilt -ich muss mich wiederholen- unbedingt für beide Seiten. Wenn der RV sowas akzeptieren würde ist es nur ein Entgegenkommen von ihm. Denn- und das ist der casus cnactus- die Ersatzpersonen könnten ja bei ihm einen extra Reisevertrag buchen. Er -der RV- lebt nicht von der interne Weitergabe von Reiseverträgen, sondern vom Verkauf möglichst vieler Reiseverträge.
Es gibt in der Finanzwelt einen dazu passenden Vergleich: wer z.B. ein Haus gekauft und mit einer günstigen Hypothekenlast über z.B. 10 Jahre finanziert hat, und vor Ablauf der Zinsfestlegungsfrist das Haus verkauft und der Bank anbietet, der Käufer übernimmt die Restlaufzeit, wird in der Regel auch eine Enttäuschung erleben. Die Bank wird trotzdem eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, weil sie eine neue Finanzierung aus ihrem normalem Geschäftsgebaren abwickeln will.
So kann das auch hier sein.
Gruss Gabriela