Reine Flugpreise, also keine Pauschalreisen, unterliegen meist besonderen Bestimmungen, z. B. Buchung und Bezahlung binnen 48 Stunden.
Nun machen viele RB aus Kundenservice das aber nicht, sondern stellen Tickets später aus.
Dann gilt aber unter Umständen ein neuer Preis - höher oder niedriger.
Unabhängig davon könnte ein Kerosinzuschlag mit der Fluglinie vereinbart worden sein. Diesen kann die Fluglinie - theoretisch - auch noch beim Check-In Schalter nachverlangen. Mir ist aber in 25 Jahren noch kein derartiger Fall bekannt geworden. Wohl aber könnte sie, wenn a) ein möglicher Zuschlag vereinbart wurde und das Ticket noch nicht ausgestellt und bezahlt wurde, dann auch noch nachverlangt werden.
Wobei die Bezahlung nicht der springende Punkt wäre, aber der Ausstellungszeitpunkt des Tickets.
Gruß
Peter