• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1175015804000

    Reine Flugpreise, also keine Pauschalreisen, unterliegen meist besonderen Bestimmungen, z. B. Buchung und Bezahlung binnen 48 Stunden.

    Nun machen viele RB aus Kundenservice das aber nicht, sondern stellen Tickets später aus.

    Dann gilt aber unter Umständen ein neuer Preis - höher oder niedriger.

    Unabhängig davon könnte ein Kerosinzuschlag mit der Fluglinie vereinbart worden sein. Diesen kann die Fluglinie - theoretisch - auch noch beim Check-In Schalter nachverlangen. Mir ist aber in 25 Jahren noch kein derartiger Fall bekannt geworden. Wohl aber könnte sie, wenn a) ein möglicher Zuschlag vereinbart wurde und b) das Ticket noch nicht ausgestellt und bezahlt wurde, dann auch noch nachverlangt werden.

    Wobei die Bezahlung nicht der springende Punkt wäre, aber der Ausstellungszeitpunkt des Tickets.

    Gruß

    Peter

  • Woody_
    Dabei seit: 1083456000000
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    geschrieben 1175029941000

    Aber das ist ja unverschämt einfach im Nachhinein die Preise zu erhöhen.Da könnte ja jeder kommmen....

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1175068772000

    Wenn bei Verträgen welcher Art auch immer in den AGB / Transportbedingungen eine Erhöhungsmöglichkeit aufgrund gestiegener, bei Buchung/Kauf nicht bekannter Einkaufspreise (hier aber nur gesetzlich zugelassen: Treibstoffpreise, staatliche Steuern oder Abgaben!) vorbehält und man diese akzeptiert, unterschreibt, zur Kenntnis nimmt, dann ist das zulässig.

    Wenn also eine Fluglinie sagt, der angebotene Preis ist heute gültig, hat sie das Recht, wenn der Kunde seinerseits nicht die vorgeschriebenen Bedingungen einhält, dann jenen Preis zu verlangen, der zum Zeitpunkt des tatsächlichen Kaufes = Ausstellung gültig ist.

    Es hat ja jeder Konsument selbst es in der Hand, ob er heute oder in fünf Monaten kauft. Warum hier immer jedes Risiko auf andere abwälzen?

    Gruß

    Peter

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