• Anja Behlmer
    Dabei seit: 1155859200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1155899164000

    Ich habe ein großes Problem mit der Tui. Wir haben am 26.07 eine Optionsbuchung mit der Tui abgeschlossen. Diese wurde nach 3 Tagen zur Festbuchung und somit alles klar. Wir haben das Reise-Angebot in einer Bremer Tui-Agentur bekommen und dann per Email bestätigt und gebucht. Die Anzahlung ist von unserem Konto abgebucht worden. Nun kommt am 15.08.06 eine Nachricht von Tui das die einen Systemfehler haben und der Originalpreis um 400 Euro höher ist. Ist das normal! Was können wir tun, das Reisebüro hat bei Tui schon Einspruch eingeleitet aber was könnte passieren. Wir wollen doch nicht mehr Geld bezahlen. :bulb:Ich hoffe mir kann jemand helfen.

  • sakura*no*hana
    Dabei seit: 1154563200000
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    geschrieben 1155902266000

    Hallo,

    wenn ihr in einer Rechtschutzversicherung seid, würde ich zuerst mal einen Anwalt dazu befragen.

    Aus meiner Sicht ist diese Forderung jedoch nicht gültig, da ein Vertrag zustande gekommen ist, an den sich beide Seiten halten müssen. Auch die TUI hat den Preis so akzeptiert. Wenn ihnen bei der Berechnung ein Fehler unterlaufen ist, können sie das eigentlich nicht zu euren Lasten verändern. Mir ist nur bekannt, dass Kerosinzuschläge gemacht werden können. So etwas ist allerdings eine Frechheit.

  • Thorben-Hendrik
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    Beiträge: 4545
    gesperrt
    geschrieben 1155902355000

    Du hast einen GÜLTIGEN VERTRAG, insbesondere wenn der niedrigere Preis bestätigt wurde!

    NICHT BANGE MACHEN LASSEN!

    Die können garnix machen, nicht zahlen!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Erika1
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    geschrieben 1155915209000

    Der Veranstalter kann den Vertrag anfechten, er hat

    hierfür die Möglichkeit der Irrtums-Anfechtung nach § 119 BGB. § 119 Abs.1.

    Es gibt dazu auch ein BGH-Urteil: BGH (Az.: VIII ZR 79/04)

    Der Käufer könnte wiederum nach § 120 BGB eventuell Schadenersatz verlangen.

    Vielleicht solltet Ihr Euch, bevor Ihr einen Anwalt beauftragt, vorab bei der Verbraucherzentrale informieren.

  • sakura*no*hana
    Dabei seit: 1154563200000
    Beiträge: 390
    geschrieben 1155928334000

    Ich meinte auch nicht gleich den Anwalt von der Leine zu lassen. ;) Nur bei einer Rechtschutz ist so eine Beratung meist kostenlos, dann hätte sich das gelohnt und man wäre von der rechtlichen Seite aus betrachtet schlauer.

    Zurück treten kann man ohnehin bei einer Preiserhöhung, aber ob man das möchte, ist natürlich die andere Sache. Wenn noch Zeit ist bis zum gebuchten termin, würde ich mal fix Angebote einholen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1155978532000

    Was @Erika1 schreibt, ist völlig korrekt - lediglich meine ich, da ja zwischen Buchungsbestätigungserhalt und Mitteilung des Irrtums fast drei Wochen vergangen sein, dass hier der Veranstalter kein Anfechtungsrecht mehr besitzt.

    Dieses müsste er meinem Befürhalten innerhalb einer angemessenen Frist machen - welche im allgemeinen mit sieben Werktagen (in Ausnahmenfällen mit 14) beträgt.

    Ein weiteres Indiz, dass hier keine Anfechtung mehr berechtigt wäre, ist die Abbuchung der Anzahlung. Denn damit ist beidseitig - auch ohne Einbeziehung irgendwelcher Vereinbarung - der Vertrag fix geschlossen worden.

    Somit muss sich TUI den Schaden selbst zurechnen und darf auch nicht die Unterlagenausgabe verweigern. In diesem Fall würde sie meines Erachtens sogar Schadenersatzpflichtig werden...

    Gruß

    Peter

  • Anja Behlmer
    Dabei seit: 1155859200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1155999989000

    ..... ich bin völlig überwältig von der Anzahl Antworten! Ich hoffe das das wirklich klappt. Ich denke auch das sich die Tui dann hätte schnell melden müssen. Bislang habe ich noch keine Antwort von der Tui, das ist bislang ein gutes Zeichen, die grübeln noch :question: ;) ;) ;) ;)

  • Flex
    Dabei seit: 1156204800000
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    geschrieben 1156260009000

    Mir ist soeben etwas ähnliches passiert!

    nur hatte ich noch keine Reisebestätigung!

    Weiß jemand ab wann so ein vertrag gültig ist?

    ich habe mit dem Reisebüro einen Vertrag unterschrieben und jetzt, eine woche vor abreise kam der anruf das es auf einmal 300 euro teurer ist!

    da ich allgemein erst vor 10 Tagen gebucht habe hab ich leider keine Reisebestätigung bekommen!

    Jetzt wüsste ich gerne wer dafür verantwortlich ist!

    Danke

  • Flex
    Dabei seit: 1156204800000
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    geschrieben 1156260416000

    Hallo

    ich habe folgendes Problem:

    Ich hab am 18.8.06 eine last minute Reise für den 30.8.06 gebucht.

    Dabei hab ich im Reisebüro einen Vertrag unterschrieben.

    Da alles so kurzfristig ist sollte ich keine Anzalung machen und dafür alles am Breisetag in Bar mitbringen.

    so nun das Problem:

    Heute,also eine Woche vor abreise ruft mich das Reisebüro an und sagt mir, dass der Veranstalter(Tjaereborg) EINEN SYSTEMFEHLER HATTEN UND DIE Reise auf einmal 300Euro mehr kosten würde.

    Im Internet hab ich gelesen, dass preiserhöhung innerhalb von 20Tagen vor Abreise unwirksam sind.

    Jetzt weiß ich leider nicht ob ich mit denen einen gültigen Vertrag hab oder nicht!

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Danke

  • rolfwuest
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    geschrieben 1175013371000

    Hallo,

    unsere Australienreise für Sept.07 ist bereits gebucht aber noch nicht anbezahlt. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Preis für die Flugtickets sofort komplett zu bezahlen, anstatt der üblichen 20%. Somit wäre ein späterer Kerosinzuschlag nicht mehr möglich.

    Was soll man davon halten?

    Danke

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