Preisminderung wg Baustelle nach Reise möglich - trotz Nichtinformation des Reiseleiters?

  • aida_lover
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    geschrieben 1221741671000

    Hallo,

    habe da ein Problem bei dem ich gerne Eure Hilfe in Anspruch nehmen würde:

    Wir (2Pax) sind über LTur vom 29.08 bis 09.09.2008 für 9 Tage nach Fujairah (VAE) ins Le Meridien Al Aqah (5* Luxushotel) geflogen. Für die Reise incl Halbpension haben wir 910 Euro p.P. also 1820 Euro gesamt bezahlt.

    An dem Tag an dem wir angekommen sind habe ich -gleich morgens- bei der Tauchbasis die zu dem Hotel gehört ein Tauchpackage gebucht. Später haben wir mitbekommen, dass der Außenbereich des Hotels eine einzige Baustelle ist:

    während unserer Anwesenheit wurde ein komplettes Poolrestaurant abgerissen (mit Baggern) von frühmorgens bis in die Nacht hinein - eine Poolbar demontiert - der rechte Strandbereich renoviert und z.T demontiert (ebenfalls mit Baggern). 9 Tage die wir im Hotel waren, waren durch Lärmbelästigung gekennzeichnet sobald man den Innenbereich verlassen hatte. Große Bereiche des Pool- / Strandbereiches sind mit Sichtschutz verhängt. In der Nachbarschaft beginnt außerdem ein Hotelneubau was man ebenfalls gehört hat.

    Das Meer und der Starnd war mit Teer verseucht und während unserer Anwesenheit war der Strand und Meer vom Hotel für 3 Tage komplett gesperrt. Die Sicht unter Wasser in Strandnähe (meine Freundin wollte Schnorcheln) war durch Algen (rote und Braune Wasserfärbung) fast komplett eingeschränkt (50 cm Sichtweite). Also für uns war der Urlaub eine Katastrophe!

    Da ich das Tauchpackage hatte, hätten wir auch das Hotel nicht wechseln können.

    Der Reiseleiter von Ltur war während unserer Anwesenheit 3x um 12 Uhr mittags im Hotel. Nur war ich zu dieser Zeit auf dem Tauchboot und konnte ihn nicht sprechen - somit konnte ich die Mängel nicht bei ihm Anzeigen!

    Wären die Baustellen, der Teer am Strand und das trübe Meer nicht wäre es ein tolles Hotel. Essen, Service usw hat alles gestimmt. Nur sobald wir den Innenbereich verlassen haben war die "Hölle" los.

    Die Baustellen habe ich auf Video und Foto dokumentiert.

    Nun zu meiner Frage:

    Habe ich die Chance eine Reisepreisminderung durchzubekommen auch wenn ich versäumt habe mir das vom Reiseleiter bestätigen zu lassen bzw Ihm die Gelegenheit zur Abhilfe zu schaffen? Ein Rechtschutzversicherung besitze ich.

    Ltur hatte die Baustellen und Lärmbelästigungen bei der Buchung nicht in der Reisebeschreibung od sonstigem angegeben.

    Hoffe auf euren qualifizierten Antworten......

    Danke schon einmal!

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1221741843000

    Kurz und knapp - keine Chance. Du hättest den Reiseleiter schließlich z. B. auch anrufen oder dem Veranstalter in Deutschland ein Fax schicken können.

  • carofeli
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    geschrieben 1221742944000

    Aber versuchen würde ich es trotzdem. Manche Reiseveranstalter machen nicht Dienst nach Vorschrift und schließlich macht ja bei sowas auch immer der Ton die Musik. ;)

    Große Hoffnungen mache ich damit aber auch nicht - eine Anfrage bei Ltur wärs mir aber wert.

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • UteEberhard
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    geschrieben 1221743988000

    - Warum nicht mit dem Reiseleiter telefoniert ?

    - Warum nicht mit dem Reiseleiter einen Termin vereinbart ?

    - Warum nicht dem Reiseleiter eine E Mail oder ein Fax gesendet (Termin).

    - Warum nicht den Tauchtermin einmalig verschoben ?

    - Warum nicht alle Mängel zunächst via Fax oder E Mail an den Reiseleiter

    mit Kopie an den Veranstalter ?

    - Warum nicht dem Reiseleiter einen Termin setzen (Telef./Fax/E Mail)?

    Bei einer nachträglichen Reklamation kommt sofort die Frage auf, warum kein Kontakt mit dem RL erfolgt ist. Wie willst Du das argumentieren ?

    Kannst Du Zeugen beibringen, andere Touristen hatten doch sicherlich die gleichen Defizite in dem Hotel - oder ?

    Es ist einen Versuch wert, die Chancen sind sehr gering.

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • ADEgi
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    geschrieben 1221744971000

    Hallo,

    also ich denke auch, daß es hier mit rechtlichen Ansprüchen aufgrund der Versäumnisse nichts wird. Da die ganzen Bauarbeiten aber direkt im Hotel waren, sollte das Problem bekannt sein und auch ich würde hier versuchen eine Kulante Regelung des Veranstalters zu erreichen.

    Warum aber die Buchung eines Tauchpakets einen Hotelwechsel verhindern soll leutchtet mir auch nicht ein. Da buche ich halt was in der Nähe und komme zur Abholung zum Hotel bzw. Hotelstrand.

    Gruß

    Berthold

  • UteEberhard
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    gesperrt
    geschrieben 1221745252000

    Hallo Berthold,

    ich denke Du kennst das Hotel nicht. Liegt sehr einsam. Alternativen in der direkten Umgebung - sehr mager !

    Ansonsten wie gesagt, Versuch der Reklamation incl. der Fotos und Videos.

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • maximax
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    geschrieben 1221760805000

    @aida_lover sagte:

    ...

    Da ich das Tauchpackage hatte, hätten wir auch das Hotel nicht wechseln können.

    Der Reiseleiter von Ltur war während unserer Anwesenheit 3x um 12 Uhr mittags im Hotel. Nur war ich zu dieser Zeit auf dem Tauchboot und konnte ihn nicht sprechen - somit konnte ich die Mängel nicht bei ihm Anzeigen!

    ...

    Das sind natürlich fadenscheinige Ausreden, die Du da anführst. Wieso hättest Du das Hotel wegen des Tauchpackages nicht wechseln können. In dieser Tauchregion gibt es Hotels en masse mit Tauchpackage.

    Normalerweise erhält man die Telefonnummer des Reiseleiters bei der Begrüßung oder läßt sie sich ggf. von der Rezeption geben. Wenn ich den Reiseleiter erreichen will, erreiche ich ihn auch. Wo ein Wille, da ein Weg!

    Bitte nimm es mir nicht krumm, es soll kein persönlicher Angriff auf Dich sein. Ich stehe wirklich nicht im Verdacht, mich bei irgendwelchen Reklamationen von Urlaubern automatisch auf die Seite des Veranstalters zu schlagen, dafür habe ich hier im Forum schon zu viele "Schlachten" pro Kunden geschlagen. ;) Aber selbst ich stehe manchmal fassungslos vor so manchem Geschehen wie diesem hier, wo die einfachsten Regeln, wie man juristisch einigermaßen wasserdicht reklamiert, entweder nicht gekannt oder nicht beachtet werden. Die Vorgänge wiederholen sich hier im Forum "Recht" beliebig und fast wöchentlich. Ich weiß gar nicht mehr, wie oft Peter, unser Rechtsexperte, oder andere User auf dieses Thema schon eingegangen sind. Mein Gott, so schwierig kann es doch nicht sein, sich vorher darüber zu informieren, was bei irgendwelchen Mißleistungen der Hotels/Veranstalter zu tuen ist. Für die User, die sich hier jedes Mal wieder die Mühe geben und solche Anfragen wie diese hier beantworten, wird es langsam langweilig, ewig die selbe Leier zu lesen und sich mit ihr zu beschäftigen.

    Vielleicht sollte der Peter die wichtigsten Regeln noch mal zusammenfassen und komprimiert am Anfang des Forums festtackern.

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • Agapanthus
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    geschrieben 1221761389000

    ...also ich war da vor zwei Wochen in einem Restaurant - wenn ich mirs nun so recht überlege, hat mir das Essen dort nur mässig geschmeckt. Das Fleisch war ganz besonders zäh. Und die Flasche Wein, die wir getrunken haben, hatte die nicht "gekorkt"? (Wir haben sie dann halt trotzdem ausgetrunken). Also dem Kellner konnten wir nichts sagen, der hatte so einen Stress an diesem Abend und der Wirt war an diesem Abend gar nicht anwesend.

    Meint Ihr ich kann da noch ein Ermässigung herausholen?

    ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)

    Eigentlich hätten einmal alle Reisenden, die Mängel stoisch (oder vernünftigerweise) hinnehmen und nicht nicht auf eine Entschädigung spekulieren eine Globalentschädigung zu gut! - Es gibt Reisende, die machen seit 30 Jahren Urlaub und hatten noch nicht einmal eine Beanstandung - und die steigen sicherlich nicht nur in 5*Häusern ab

    Heinz /*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/ Anstatt Urlaub mache ich Ferien
  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1221770097000

    @maximax sagte:

    Vielleicht sollte der Peter die wichtigsten Regeln noch mal zusammenfassen und komprimiert am Anfang des Forums festtackern.

    Sehr guter Ansatz - aber glaubst Du, das bringt etwas? Mittlerweile gibt es gerade in der Ferienzeit durch diverse Medien (TV, Presse) immer wieder Informationen genau über dieses Thema - Verhaltensweisen im Reklamationsfall. Gerade im Sommerloch werden wir doch regelrecht mit Reportagen über mißglückte Urlaube bombardiert und fast immer gibt es im Zuge dieser Reportagen allgemeine Hinweise zu Fristen, Abhilfeverlangen, etc.. Unabhängig davon muß ich mich immer fragen, warum die Leute in Wirklichkeit nicht zur Reiseleitung gegangen sind. In einigen Fällen unterstelle ich, daß der Urlaub letztendlich doch nicht so unzumutbar war, wie oft behauptet wird. Denn wären die Umstände vor Ort tatsächlich so unzumutbar gewesen, dann ist es doch wohl das Normalste und Naheliegendste, daß man etwas unternimmt, um sie zu beheben und dementsprechend Abhilfe verlangt.

    Zusätzlich hat jeder Reiseveranstalter etwas dazu in seinen AGBs stehen, die immerhin Bestandteil des Reisevertrages sind (bitte jetzt keine neuen Diskussionen über Sinn und Unsinn der AGBs - das hatten wir schonmal ;) . Eigentlich wird schon in den Reisekatalogen alles recht ausführlich erklärt. Man muß es halt nur lesen...

    Da das offensichtlich nicht unbedingt der Fall ist, fürchte ich, auch ein allgemeiner Reiserechts - Infothread mit den FAQ wird Fälle wie den hier vorliegenden nicht verhindern können.

    Hier ist z. B. ein Auszug aus den AGBs von L'tur:

    3. HAFTUNG. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES REISENDEN, GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN.

    a. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Reise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts.

    b. Treten bei Durchführung der Reise Mängel auf, müssen diese - auch zur Wahrung reisevertraglicher Ansprüche - ausschließlich dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung angezeigt werden. Vor einer Kündigung des Vertrages infolge eines Mangels ist dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

    c. Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden aus Reisevertrag aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche aus Reisevertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Reiseleitung und Personal sonstiger Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Veranstalter entgegenzunehmen oder anzuerkennen.

    d. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch der Veranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

    e. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet ist (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.

  • maximax
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    geschrieben 1221772426000

    Sina,

    meine Idee war, evtl. den einen oder anderen davon abzuhalten, uns hier im Forum seine "ganz spezielle Geschichte" zu erzählen. Aber wahrscheinlich hast Du Recht, es wäre vergebliche Liebesmüh'.

    Man kann zu dem Thema AGB der RV stehen wie man will, und Du kennst meine überaus kritische Einstellung dazu, aber wenn ich eine Pauschalreise buche, muß ich mich vorher vergewissern, was auf mich zukommt, welche Regeln zu beachten sind, wenn ich aufgrund Minderleistungen meines Geschäftspartners mit Aussicht auf Erfolg reklamieren möchte. Ich sag's mal rund raus: Langsam kotzen mich die immer wieder gleichen weinerlichen Klagen von Urlaubern hier im Forum an, die die grundlegenden Regeln des juristisch wasserdichten Reklamierens mißachtet haben und dann hier von den Usern irgendwelche sensationellen Hinweise erwarten, wie sie doch noch zu ihrem (vermeintlichen) Recht kommen.

    Wenn die selben Leute ein Auto kaufen oder eine Gefrierkombination, dann sind sie in der REgel über ihre Rechte genau informiert. Das Thema Urlaub ist weitgehend ein irrationales, die Vorfreude verschleiert vielen Leuten den klaren Blick.

    Schönen Abend noch!

    Suaviter in modo, fortiter in re.
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