Preisminderung wg Baustelle nach Reise möglich - trotz Nichtinformation des Reiseleiters?

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1221777528000

    Du wirst niemanden davon abhalten können, seine ganz spezielle Geschichte zu erzählen. Das ist auch gar nicht Sinn der Sache - fast jeder Fall ist in Einzelfall, bei dem die individuellen Umstände berücksichtigt werden müssen. Auch bei einer Baustelle im Hotel kann man keine Pauschalurteile fällen - der eine hatte damit gar keine Probleme, weil er in einem ruhigen Zimmer gewohnt hat und eh den ganzen Tag unterwegs war, der andere hatte echte Unannehmlichkeiten, weil die Baustelle direkt vorm Balkon war und die Bauarbeiter ihm ein Morgenständchen gesungen haben.

    Der Eine war am ersten Tag bei der Reiseleitung und hat z. B. ein anderes Zimmer/Hotel bekommen, der andere geht erst am letzten Tag hin und ihm kann nicht mehr geholfen werden :? . Und dann gibt es noch die, die nie zur Reiseleitung gehen, nie um Abhilfe bitten (obwohl sie durchaus Grund dazu hätten) und sich am Strand wortwörtlich in die Baggerschaufel legen um möglichst dramatische Fotos als Beweismittel schießen - und dann meinen, hinterher eine Riesenerstattung bekommen zu können...

    Wenn etwas im Urlaub wirklich schief läuft und trotz Abhilfeverlangen nicht vor Ort geregelt werden kann, muß der Urlauber ganz klar entschädigt werden. Ein Scheck bringt zwar nicht die Urlaubsfreuden zurück, ist aber immerhin ein Trostpflaster und vielleicht auch ein Grundstock für den nächsten Urlaub. Aber der Urlauber muß seinem Vertragspartner auch die Chance geben, ihn zufrieden zu stellen und Mängel zu beseitigen...

  • maximax
    Dabei seit: 1118188800000
    Beiträge: 1242
    geschrieben 1221779459000

    Du hast mich gründlich mißverstanden. Natürlich darf hier jeder seine besondere Geschichte erzählen, davon lebt dieses Forum! Er kann nur nicht damit rechnen, daß ihm geholfen werden kann, wenn er es vor Ort unterlassen hat, die Reiseleitung über seine Reklamationen zu informieren, sich das schriftlich bestätigen zu lassen und damit die grundlegenden Regeln des geschäftlichen Miteinanders mißachtet hat.

    Natürlich muß der Urlauber entschädigt werden, wenn er berechtigte Anstände hat, die trotz seiner Intervention vor Ort nicht beseitigt wurden. Ich bin der letzte, der das bestreiten würde. Aber das ist hier nicht das Thema. Hier geht es um die Mißachtung von kaufmännischen Usancen seitens der Urlauber, die dann ihr Heil hier im Forum suchen und glauben, irgendwelche Wunder bewirken zu können, um doch noch zu einer Rückerstattung zu kommen.

    Ich kann auf diese, ich wiederhole mich, weinerlichen Stories verzichten.

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • aida_lover
    Dabei seit: 1196899200000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1222014806000

    hallo,

    vielen dank für die reichlichen, wenn auch kritischen antworten.

    es ist mir klar, dass wir versäumt haben uns vor ort uns beim reiseleiter zu beschweren. ich habe das nicht getan, weil ich nach fujairah in dieses hotel geflogen bin um bei der angeschlossenen tauchbasis tauchgänge in musadam/oman zu buchen deren durchführung mir die tauchbasis bestätigt und garantiert hatte. ich habe daraufhin ein tauchpackage gebucht und bezahlt, welches ich nicht hätte zurückgeben können.

    wäre ich zum reiseleiter gegangen und hätte darum gebeten umgebucht zu werden (was andere reisende gemacht haben die auch sofort umgebucht wurden) , hätte ich die bezahlten tauchgänge in musandam abschreiben können da kein ltur vertragshotel in der nähe gewesen wäre - und jeden tag 2h transfer zur tauchbasis in kauf zu nehmen wollte ich nicht.

    deshalb meine frage und forumsbeitrag ob die chance besteht auch nachträglich eine erstattung für die beeinträchtigungen zu bekommen. ich habe die ganze sache nun per einschreiben an ltur geschrieben und harre der dinge die kommen.

    eine negative kritik in einem fragebogen des hotels hat zumindest le meridien bewogen sich mit mir in verbindung zu setzen um mir eine compensation (gutschein für 2 kostenlose nächte bzw 50% erstattung der Hotelnebenkosten = 150 €) anzubieten. diese habe ich erstmal abgelehnt weil sie damit verbunden war, keine weiteren ansprüche an das hotel bzw "third party" zu stellen und ich hatte ja schon einen anspruch an ltur gestellt.

  • maximax
    Dabei seit: 1118188800000
    Beiträge: 1242
    geschrieben 1222017179000

    aida lover,

    Du hast das schon richtig gemacht, versuchen kann man man es natürlich immer. Man erleichtert sich allerdings das Leben ganz erheblich, wenn man schon vor Ort tätig wird.

    Ich wünsche Dir, daß Du mit Deinem Verlangen nach Rückerstattung Glück hast.

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1222026984000

    Hoffe ich auch,Maximax -- allein mir fehlt der Glaube... ;) Der Fehler bei der Reklamation wurde defininitiv vom Thread-Opener gemacht..Und Sina hat es zudem klar beschrieben, wie der richtig Weg verläuft.

    Aber warum noch lange hier diskutieren?

    Schreiben aufsetzen und schauen was raus kommt. Der richtige/erfolgversprechende Weg ist das nicht mehr, aber einen Versuch sollte es wert sein.

    Wir schließen Thread nun ab, weitere Diskussionen über den Vorgang sind wohl entbehrlich!

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