Die "Ablehnung" kann nur erfolgen, wenn die Anlage (über Deinen RV) keine EZ abietet. Das Du einen Aufpreis zahlen mußt, ist logisch - und vertraglich/rechtlich "abgesichert". Das Dir das nicht gefällt, ist verständlich, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Situation - in der sich auch der RV ( der ein Wirtschaftsunternehmen ist, welches Geld verdienen muß ) befindet.
Versehentlich erzeugtes Smilie entfernt!!