• nickdog
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    geschrieben 1167497423000

    Probleme mit Centerparc, Diebstahl, "Einbruch" in Wohnung.

    Hallo erstmal! Ich weiss nicht, ob es richtig ist hier zu schreiben, versuche es aber einfach mal.

    (aber auch wenn ich dadurch nur meinen Frust etwas los werde hat es was gebracht :-)

    Wir waren Mitte September für eine Woche in einem Centerparc (CP) in NL.Schon bei der Ankunft hatten wir festgestellt, dass der sich in unserer Wohnung befindete Safe defekt war. (Er lies sich nicht verschliessen) Wir wollten dies später an der Info reklamieren, doch es passte gut, dass gleich nach unserer Feststellung eine Dame klopfte, die für unseren Bungalow einen neuen Stiel für den Schrubber brachte. Wir sprachen sie auf den Safe an und sie versuchte, ob sie ihn „einstellen“ konnte, was ihr jedoch misslang. Sie sagte, dass sie an der Info bescheid gibt und dann jemand vom technischen Dienst vorbei käme, der sich darum kümmern wird. Da an diesem Abend niemand mehr gekommen ist um nach dem Safe zu schauen, haben wir uns am Dienstag Morgen, als wir in das Aqua Mundo gegangen sind, erneut an die Info gewendet und darum gebeten, dass sich bitte jemand um unser Problem kümmert. Wir wurden gefragt, zu welcher Zeit wir in unserem Bungalow wären. Wir teilten der Dame mit, dass wir nun das Schwimmbad besuchen möchten, doch von ca. 16:30 bis 21:00 Uhr im Bungalow wären. Die Dame telefonierte in unserem Beisein mit einem Kollegen und wir blieben extra in der angegebenen Zeit zu Hause und hofften auf Hilfe – doch niemand kam!!!!!

    Am Mittwochmorgen, als wir Brötchen geholt haben, meldeten wir uns wieder an der Info und gaben Bescheid, dass immer noch niemand da gewesen wäre! Wir haben angemerkt, dass wir noch ca. 1h. im Bungalow wären und danach nach Amsterdam fahren würden und erst abends wieder im Bungalow wären.

    Auch diesmal passierte nichts !!!!!! wir haben aber an diesem Tag unsere Wertsachen zum Teil im Auto gelassen und den Rest, wie z.B. Bargeld, Schmuck und unsere Handys dabei gehabt.

    Am Donnerstag gingen wir gegen 12:00 ins Aqua Mundo und haben an diesem Tag einen Teil unserer Wertsachen im Bungalow gelassen. Als wir wieder aus dem Schwimmbad kamen, mussten wir leider feststellen, dass wir bestohlen worden sind!

    Wir gingen darauf hin sofort zur Info und teilten dort den Vorfall mit. Von der Info wurde der Security Service informiert, der kurz darauf hin bei uns im Bungalow erschien.

    Der Security Dienst konnte, wie wir auch vorher schon, keine Aufbruchspuren feststellen.

    Der Security-Mitarbeiter verständigte einen Parkmanager, der auch kurz darauf bei uns erschien und uns anhörte. Er meinte zu uns, dass er das Problem mit seinem Chef klären müsste und später noh einmal bei uns vorbei käme (er ging um ca. 16:30)

    Um ca. 17:00 kam dann der, eigentlich schon vor Tagen, erwartete Mann vom technischen Dienst und der Safe wurde innerhalb einer halben Stunde gegen einen funktionierenden ausgetauscht.

    Da es ja scheinbar eine Kleinigkeit für den technischen Dienst war uns einen neuen Safe einzubauen, muss man ja schon vermuten, dass unsere Reklamation mit der Absicht von einem Diebstahl evtl. nicht an die zuständige Abteilung weiter gegeben wurde.

    Da der Manager nicht, wie versprochen, noch einmal zu uns kam sind wir um 20:00 Uhr noch einmal zur Hauptpforte gingen um uns zu informieren wie es weitergehen soll. Dort wurden wir verwundert gefragt, ob niemand bei uns gewesen sei. Auf unsere Verneinung, telefonierte der Mann mit dem Manager, der uns bat am nächsten Morgen um 9:00 zu einem kostenlosen Frühstück im Market Restaurant zu erscheinen. Dort trafen wir uns mit der Parkleiterin, die sich von uns den Sachverhalt noch einmal darlegen ließ.

    Auf Fragen von uns, wie wir den Schaden jetzt regulieren könnten, meinte sie, dass wir uns schriftlich an die Hauptverwaltung wenden sollen, Sie könne uns im Moment sonst nichts anbieten.

    Das waren mal die Fakten.

    Gestohlen wurden Sachen wie Handy, Uhr, Bargeld. Insgesamt ein Schaden von 1100 Euro.

    Wir haben uns darauf hin schriftlich mit allen Fakten an CP gewendet und eine Entschädigung gefordert.

    Als erstes wollten sie eine Bescheinigung, dass wir den Schaden gemeldet haben, und eine Auflistung was genau abhanden gekommen ist.

    Das haben wir alles hingeschickt. Wir hatten vor Ort Anzeige erstattet und uns schriftlich bestätigen lassen, dass wir una 3x beschwert haben .( liegt alles vor)

    CP hat uns zwar unterschrieben, dass wir uns 3x beschwert haben, sagen jetzt aber, dass Sie in ihrem Logbuch an der Info keine Einträge haben, dass wir den defekten Safe gemeldet haben.

    Nachdem wir dieses alles zu CP geschickt haben, ist nur eine Brief zurück gekommen, dass sie auf Grund der fehlenden Einbruchsspuren nichts übernehmen und wir uns an unsere private Hausratsversicherung wenden sollen. ( diese übernimmt natürlich auch nichts und ist meiner Meinung auch nicht dafür verantwortlich)

    Der Vorfall würde ihnen Leid tun, aber Sie können nichts für uns tun.

    Ich hätte mit allem gerechnet, aber dass ein Unternehmen, wie CP es scheinbar nicht einmal für Nötig sieht seine Kunden ein klein wenig zufrieden zu stellen, damit nicht.

    Hätte erwartet, dass sie uns zumindest einen Gutschein ( den ich aber sowieso nicht eingelöst hätte) anbieten, aber NICHTS ist passiert.

    Das schlimmste für mich ist gerade, dass keine Einbruchspuren vorhanden sind, so muss ich davon ausgehen, dass es ein gezielter "Einbuch" durch jemand vom Personal war.

    Hat irgend jemand ein Tipp was man jetzt machen kann ???

    Gruss und einen guten Rutsch

    Rene

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1167504257000

    Sehr ärgerlich!

    Leider kannst Du nicht einmal beweisen, dass es überhaupt einen Einbruch gab in sofern, wirst Du auch weiterhin große Probleme habe von irgend jemandem irgend etwas zu bekommen........nur Deine Aussage ist eben etwas wenig....sorry aber so ist es :?

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  • Erika1
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    geschrieben 1167506692000

    Ganz so einfach ist das nicht. Der Begriff Einbruchdiebstahl ist weiter gefaßt.

    Zitat:

    Versicherte Gefahr in der ED-Versicherung.

    Den Tatbestand des Einbruchdiebstahls können sehr unterschiedliche Merkmale erfüllen:

    1. Einbrechen: der **** bricht in den Raum eines Gebäudes ein, indem er ihm entgegenstehende Hindernisse zerstört oder beseitigt.;

    2. Eindringen: mittels falscher Schlüssel oder anderer, nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge, dringt der **** in den Raum eines Gebäudes ein;

    3. der **** dringt in den Raum eines Gebäudes ein mittels richtiger Schlüssel, die er aber zuvor durch Diebstahl (ohne fahrlässiges Verhalten des rechtmäßigen Besitzers) oder durch Raub an sich gebracht hat;

    4. Einsteigen: der **** muß außen am Gebäude oder innerhalb der versicherten Räume seine "gewöhnliche Gangart" verändern. Hierunter fallen v.a. Springen und Klettern;

    5. Einschleichen: aus einem verschlossenen Raum werden Sachen entwendet, nachdem sich der **** zuvor dort eingeschlichen bzw. verborgen gehalten hat;

    6. der **** bricht im Raum eines Gebäudes ein Behältnis auf oder öffnet dieses mittels falschem Schlüssels;

    7. der **** öffnet im Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel, die er zuvor bei einem (anderen) Einbruchdiebstahl oder bei einem Raub in seinen Besitz gebracht hat; 8. Räuberischer Diebstahl: der Täter wird auf frischer Tat (im Raum eines Gebäudes) angetroffen und wendet Mittel des Raubes an, um die Sachen zu behalten.

    Zitatende

    Zum einen würde ich einen weiteren Brief an CP schicken, mit dem ich mitteile, daß ich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bin und mir weitere (ggf. auch anwaltliche) Schritte vorbehalte.

    Dann würde ich den gesamten Vorgang in Kopie zusammen mit einem freundlichen Brief beim Hausratversicherer einreichen und mich hierbei auf die Außenversicherung berufen. In diesem Schreiben würde ich um Auskunft bitten, wie hier die weitere Vorgehensweise aussieht.

    Besonders hilfreich ist in diesem Zusammenhang die polizeiliche Anzeige und die Angabe des Aktenzeichens/der Tagebuchnummer.

    Nach meiner Ansicht kann sich hier weder CP so einfach der Veranwortung entziehen noch die Versicherung den Versicherungsschutz verwehren.

    Eine Ferienunterkunft gilt als zeitweiliges Zuhause des Geschädigten und wo sonst sollte er seine Wertsachen lassen?

    Der Vorfall hat sich bereits im September ereignet. Ist erst jetzt die schriftliche Ablehnung durch CP erfolgt? Falls diese länger zurückliegt, könnte es Probleme wegen der Fristen oder Obliegenheitsverletzungen geben.

    Gegenüber dem Versicherer könnte man das plausibel darstellen, gegenüber CP jedoch nur schwer, falls man sich runde drei Monate Zeit gelassen hat, der Ablehnung zu widersprechen.

  • kutte
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    geschrieben 1167519347000

    Torben-Hendrik hat es auf den Punkt gebracht. Es lässt sich, so wie der Sachverhalt geschildert wurde, überhaupt nicht beweisen, dass etwas gestohlen wurde! Von daher ist jegliches Bemühen um Entschädigung hoffnungslos.

    In einem solchen Fall könnten theoretisch sämtliche Situationen in Betracht kommen, vom tatsächlichen Diebstahl bis hin zur Vortäuschung einer Straftat. Wer will denn ernsthaft beurteilen, was bzw. ob überhaupt etwas vorgefallen ist.

  • Erika1
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    geschrieben 1167521316000

    Mal ganz deutlich gesagt: wer bei der Polizei Anzeige erstattet hat, dürfte sich in den seltensten Fällen selbst beklaut haben...

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1167522643000

    CP ist definitiv NICHT für irgendwelche Gegenstände verantwortlich die herumliegen, da beißt die Maus keinen Faden ab.....

    Das der Tresor nicht ging spielt dabei keine Rolle, für die Sicherung der Gegenstände ist allein der Eigentümer verantwortlich, wie er dies macht ist sein Problem....

    Sorry, aber ich sehe keine Chance etwas zu tun, schon garnicht sehe ich eine Schuld von CP, die können auch nichts dafür.......

    Nebenbei wart Ihr auch nicht sehr nachdrücklich was die Reparatur angeht......wer sich immer abwimmeln lässt, hat ein wenig selber Schuld...

    Den Diebstahl zu beweisen wird auch schwierig werde, wenn keine Beweise vorgelegt werden können.......das Gelände war bestimmt auch noch gesichert -Kartenschloss an der Tür?

    Aber die Hausratversicherung wäre die einzige Möglichkeit, nur Bargeld ersetzen die grundsätzlich nicht....

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  • Erika1
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    geschrieben 1167523284000

    Herumgelegen?

    Sinnvoll wäre es, sich mit dem Kapitel "Haftung" zu beschäftigen.

    In einem verschlossenen Raum liegt nichts herum. Auch in meinem privaten Zuhause bin ich nicht verpflichtet, mir einen Safe/Tresor anzuschaffen für normale Gegenstände, auch nicht für ein bißchen Bargeld.

    Diese Regelung - Aufbewahrung im Tresor - trifft auf bestimmte Wertgrenzen zu. Nicht auf Alltagsgegenstände wie ein Mobiltelefon.

    Ich verweise noch einmal auf meinen Beitrag von 23.28 h. Bevor nickdog sich nicht geäußert hat, ist es müßig, weitere Statements abzugeben. Graue Theorie.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1167524768000

    Zuhause vielleicht ABER Kein Hotelier haftet für Bargeld oder Wertgegenstände im Zimmer....

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  • Mausebaer120
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    geschrieben 1167553353000

    Hotelverbad Deutschland:

    Diebstahl im Hotel

    Diebstahl im Hotel: Was ist zu tun ?

    Grundsätzlich sollten Wertgegenstände immer in den Hotelsafe und das Zimmer beim Verlassen Geschlossen werden. Und wenn trotzdem was wegkommt? Dann gilt:

    * Sofort die Hotelleitung informieren und den Diebstahl der Polizei melden. Die schreibt ein Protokoll mit einer Liste aller gestohlenen Dinge - wichtig, wenn Sie den Schaden sofort nach der Reise Ihrer Versicherung melden.

    * Nach dem Einchecken haftet das Hotel für Sachen, die Sie mitbringen und die während Ihres Aufenthaltes verschwinden.

    * Das gilt für Dinge, die Sie dem Hotelier oder seinem Personal ausdrücklich anvertrauen (z. B. Schmuck für den Hotelsafe, Koffer zum Transport aufs Zimmer).

    * Sind Hotelier oder Personal direkt verantwortlich für den Schaden (z. B. weil der Hotelsafe nicht abgeschlossen war), müssen sie ihn komplett ersetzen.

    * Trifft das Hotel nicht direkt Schuld (z. B. weil Ihre Handtasche im Essraum über der Stuhllehne hing oder Ihr Zimmer aufgebrochen wurde), haftet es pro Gast im Normalfall mit mindestens 800 €, aber höchstens mit 3.500 €.

    * Ist der Einbruch ins abgeschlossene Hotelzimmer sichtbar (z. B. Tür aufgebrochen, Fenster eingeschlagen), bezahlt auch die Hausratversicherung den Schaden - weltweit und mit bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme, maximal aber mit 10.000 €. Bargeld wird bis zu 1000 € ersetzt. Tipp: Hinterlegen Sie zu Hause eine Liste mit dem Kofferinhalt, bei Wertsachen und teurer Kleidung möglichst Kaufquittung dazulegen. So lässt sich die Schadenshöhe leicht feststellen.

    * Wichtig: Wer z. B. den Zimmerschlüssel stecken läßt, handelt fahrlässig und ist im Schadenfall mitschuldig. In schweren Fällen zahlen dann weder Hotel noch Versicherung.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1167556547000

    Alles schön und gut - aber der Centerpark in diesem Fall ist in den Niederlanden...

    Ärgerlich ist es auf jeden Fall, aber auch ich sehe sehr geringe Chancen, etwas von den gestohlenen Dingen wiederzubekommen, Letztendlich hätten die Gäste ihre Wertsachen sicherlich auch im Hauptsafe des Hotels deponieren bzw. auf ein anderes Zimmer mit funktionierendem Safe bestehen können.

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