Reiserücktrittsversicherung
Hallo,
ich habe eine Pauschalreise für mich und meine Frau gebucht inkl. Reiserücktrittsversicherung. Meiner Frau war bei der Buchung arbeitslos gemeldet und hat jetzt eine Beschäftigung aufgenommen. Soweit alles klar.
Wir haben alles an die Reiserücktrittsversicherung geschickt. Jetzt möchte die vom Arbeitsamt eine Bestätigung haben, dass die Reise von denen genehmigt war. Das Problem ist, wird hatten Ende März für Juli die Reise gebucht, so dass wir es noch nicht mitgeteilt haben. Wie der ****** es will hat meine Frau zum 01.05.2007 eine Beschäftigung angefangen.
In den AGBs der Versicherungsgesellschaft konnte ich keinen Passus darüber finden, dass man den Urlaub zuvor beim Arbeitsamt hätte genehmigen sollen. Kann einer mir Erklärung wieso die das dann wollen. Schaut mal bitte in die PDF auch, ob Ihr dort was diesbezüglich findet.
Vielen Dank.
http://www.alice-dsl.net/istanbul_2012/Ihr_Versicherungsschein.pdf