• Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1180567746000

    Oh ja, die BU ist eine besonders sensible Sparte - da sollte man sich die Bedingungen ganz genau anschauen, besser studieren...

    Dabei ist sie neben der Privathaftpflicht der wichtigste Versicherungsschutz, leider mit vielen "Fallen".

    Zur RRV - ich würde doch zunächst versuchen, die arbeitsamtliche Genehmigungsgeschichte außen vor zu lassen. Lt. Bedingungswerk der ERV ist das irrelevant.

  • Birbey
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    gesperrt
    geschrieben 1180639826000

    Sachstand:

    Habe heute früh mit einer Dame von der ERV telefoniert. Die behauptete, dass das in den AGBs nicht stehen muss. Ich selbst im kleinen juristischen Bereich tätig; ich dachte ich fall aus allen Himmeln :shock1:. Ich habe ihr zu verstehen gegeben, dass AGBs, ein Regelwerk sind und die ERV nicht berechtigt ist, einseitig mündilich was einfach reinzuintrepretieren. Daraufhin schaute Sie in die AGBs nach und ließt mir den Passus vor, wo das schwarz auf weiß drinsteht. Ich schaute wiederum bei meinen AGBs nach, da stand nichts davon. Ich fragte welchen Stand Ihre AGBs haben. Sie sagte 2005. Ich sagte zu Ihr, dass meine von November 2006 sind und das dort nichts drinsteht. Daraufhin meinte Sie frecherweise, dass für mich die AGBs von 2005 gelten. Ich sagte Ihr, dass ich mit meiner Prämienrechnung die AGB von 2006 bekommen habe und nicht die von 2005, was ja auch richtig ist, da immer die AGB gelten, die bei der Buchung Gültigkeit haben. Danach meinte sie, sie wird es weitergeben und legte sehr schnell auf. Fast schon ins Gesicht.

    Ich mein, ich mach auch Fehler, wir sind alle Menschen, aber selbst eine kleine Schuldigung wie "Sorry, da hat sich scheinbar die Kollegin getäuscht" währt immer noch am Längsten.

    1 Stunde später rief ich erneut an. Diesmal hatte ich scheinbar einen Kompetenteren. Ich schilderte ihm den Sachverhalt. Er sah sofort ein, dass es ein Fehler ihrerseits war und vermerkt es. Ich weiß nicht ob dieser Mann, ein junger Chef oder so war, ich teilte ihm mit, dass einige in der Hotline sich überhaupt nicht kooperativ zeigten und mehr oder weniger schnell das Gespräch beendeten bzw. auflegten. Er wollte dann sofort den Namen der Personen haben. Ich sagte Ihm, dass ich es nicht verraten werde, da ich nicht möchte, dass die Ärger bekommen. Er hackte zwei dreimal nach um den Namen von mir zu bekommen. Alles vergebens, denn ich will nicht, dass jemand wegen mir in dieser wirtschaftlichen Lage seinen Job verliert. Ich blieb bei meiner Linie.

    Ich kann die ganzen Firmen auch nicht verstehen. Um Personalkosten zu sparen, werden scheinbar derart inkompetente Leute eingestellt und die dazu auch fast garnicht geschult sind. Tollte Unternehmensphilosophien in deutschen Manageretagen.

    Mal schaun, was rauskommt, wenn ich die Sachen einreiche.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1180645978000

    :laughing:

    Hallo Birbey,

    die Erfahrung, die Du mit der Hotline gemacht hast, kann ich gut nachvollziehen...

    Vielleicht ist anzuraten, mit der Meldung gleichzeitig eine Kopie der für Dich gültigen AGB einzureichen, auf der der entsprechende Passus quietschgelb markiert ist?

    Ich habe übrigens gestern abend nicht Deinen Link benutzt, sondern direkt bei der ERV in die Bedingungen geschaut.

    Da darf man gespannt sein, wie es weiter geht...

  • Sandra1971
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    geschrieben 1180685568000

    Hallo Birbey,

    wie du vielleicht weiter unten hier im Rechtsforum lesen kannst, stehe ich auch mit der ERV auf dem Kriegsfuß, mittlerweile bin ich wegen denen beim Rechtsanwalt. Diese Leute, die an der Telefonhotline sitzen, sind wirklich inkompetent. Als ich da letztens da angerufen haben wegen unserer Sache, hatte ich jemanden dran, der noch nichtmal richtig Deutsch konnte, sondern mit einem osteurop. Akzent sprach und ich ständig was wiederholen mußte, damit er es verstand....

    Ich hoffe, das die Sache für Euch und uns gut ausgeht...

    VG

    Sandra1971

  • holzwurm
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    geschrieben 1180692933000

    Wie schon geschrieben:

    Notfalls die Keule auspacken und mit einem Anwalt an die Geschichte gehen.

    Diese Kosten muß der Versicherer dann auch noch übernehmen wenn er im Unrecht ist bzw. vor Gericht verliert.

    Kannst ihm ja eine billige und eine teure Variante für die Schadensabwicklung anbieten.

    Das Gesicht des RV möcht ich sehen.

    Nur mal noch so nebenbei:

    Unabhängig davon von welchem Stand die AGBs sind die Du erhälst bzw. der Sachbearbeiter bei sich vorliegen hat. Im Streitfalle gelten immer die aktuellsten bzw. maximal diejenigen, die zum Zeitpunkt des Abschlußes gültig waren.

    LG

    holzwurm

  • Birbey
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    gesperrt
    geschrieben 1180977341000

    Hallo,

    die ERV gibt auf. Habe heute folgende Mail erhalten:

    Sehr geehrter Herr X,

    vielen Dank für Ihr E-Mail vom 31. Mai 2007.

    Unsere erneute Überprüfung der vorliegenden Unterlagen hat ergeben, dass die Bestätigung der Agentur für Arbeit bzgl. der Genehmigung Ihres Urlaubs versehentlich angefordert wurde. Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen.

    Sobald uns die weiteren zur abschließenden Bearbeitung Ihres Schadenfalls benötigten Unterlagen vorliegen, werden wir unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.

    Bis dahin verbleiben wir...

    @Sandra1971:

    -----------------

    Ich hatte einen kompetenten in der Hotline. Den Namen kann ich dir gerne sagen. Er war freundlich und vorallem kompetent. Ich weiß nicht, ob er Chef ist, weil wie schon oben berichtet, als ich mich über die anderen Kollegen beschwerte, wollte er unbedingt einen Namen wissen.

    Den Namen des Herren möchte ich nicht öffentlich kundtun. Ich schreibe dir eine Mail.

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