• schnuppi8
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    geschrieben 1100353981000

    Ich war vom 20.10.- 11.11.04 in Hurghada im Hotel Bel Air. Wir haben an einen Quad-Ausflug teilgenommen. Die Fahrt war ein Alptraum, viel zu schnell, ich als Gast fuhr als letztes, wir waren z.t. ganz alleine ohne Guides etc. Fazit ist mich hat es rückwärts überschlagen und hatte nicht unerhebliche Verletzungen. Nun meine Frage: Kann mir jemand Tipps geben oder eigene Erfahrungen mitteilen, da ich den Veranstalter evtl. verklagen möchte.

    Danke!!! 

  • stier1205
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    geschrieben 1100367302000

    Hallo Edina,

    beschreibe doch mal dein Problem genauer.

    liebe Grüße

  • mosaik
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    geschrieben 1100383187000

    Quad ist, wenn ich mich nicht irre, eine (Rausch) Pflanze, die man im Mittleren Osten, vor allem auf der saudiarbischen Halbinsel kaut, um sich in (leichte) Rauschzustände zu bringen...

    Ich nehme mal an, unser Fragender hat davon etwas nach Deutschland mitgebracht und hat Probleme mit dem Suchtgiftgesetz bekommen...

    ...reine Spekulationen...

    Peter

  • Burra
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    geschrieben 1100389480000

    Ein Quad ist ein Fahrzeug. Mittelding zwischen Geländewagen und Motorrad, mit dem man durch die Dünen, Wüste, Strand und Gelände fahren kann.

    Gruß

    Jutta

  • mosaik
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    geschrieben 1100435403000

    so kann man sich täuschen... aber wir wissen immer noch nicht, was los war und wie wir dir helfen können...

    Peter

  • Burra
    Dabei seit: 1090454400000
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    geschrieben 1100463699000

    es scheint kein großer Unfall gewesen zu sein, denn sonst hätte edina doch schon mal geantwortet.

    Jutta

  • Burra
    Dabei seit: 1090454400000
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    geschrieben 1100687062000

    Hallo Edina,

    habe Deine Mail erhalten, danke. Ich habe leider, oder besser Gott sei Dank, solche Erfahrung noch nicht gemacht. Wenn alle Beteiligten bei diesem  Ausflug versichert waren, dann könntest Du evtl. Schadensersatz einfordern. Ich denke, der Führer der Gruppe muß auch auf die langsamen und unerfahrenen achten.  Erkundige Dich doch bei einem Anwalt. Wenn Du im Rechtsschutz bist, ist es kein Problem.

    Ich kann Dir sonst nicht weiterhelfen.

    Ich wünsche Dir gute Besserung und guten Erfolg.

    Liebe Grüße Jutta

  • mosaik
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    geschrieben 1100694695000

    Grundsätzlich haftet ein deutscher Reiseveranstalter nur dann, wenn er einen Ausflug im eigenen Namen, also als Veranstalter, angeboten hat. Üblicherweise werden jedoch örtliche Ausflüge nur vermittelt, das heißt, das örtliche Reisebüro ist dann der Veranstalter. Und dieser haftet dann für Schäden, die sein Reiseleiter Teilnehmern in seinem Fahrzeug antut!

    Fährt ein Gast selbst, ist er, wie auch in Europa, für sich bzw. seinen Fahrstil selbst verantwortlich. Fährt also ein Gruppenleiter zu schnell und man kommt nicht nach, müsste man seine Fahrgeschwindigkeit seinem eigenen Können anpassen.

    Anders betrachtet: mache ich mit Freuden in Deutschland einen Wochenendausflug, einer fährt auf und davon, ich würde wie der ****** hinterher fahren und dabei einen Unfall verursachen, so wäre ich selbst schuld.

    Gruß

    Peter

  • nbv
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    geschrieben 1100779210000

    Hallo Peter!

    Der Ausflug war mit dem Veranstalter(ich war dabei) einer Deutschen.

    Der Führer unserer Gruppe fuhr wesentlich zu schnell da mit Sicherheit der größte Teil der Fahrer zum ersten mal auf einem Quad saßen. Außerdem fuhr am Ende der Kolonne kein Boy mehr. Nun möchte ich wissen, wie du dich alleine in der Wüste fühlen würdest? Bekommst du dann keine Panik?

    Gruss Jürgen

     

       

  • Nana
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    geschrieben 1100858646000

    Peter hat leider Recht.

    Mein Mann hatte vor Jahren einen Sportunfall in einem vom Hotel veranstalteten Sportwettbewerb. Er hat sich dabei 2 Rückenwirbel gebrochen. Da der Reiseveranstalter angab, daß nicht er sondern das Hotel selbst Veranstalter dieses Spaßwettbewerbes war, mußten wir gegen das Hotel klagen. Gerichtsstand war dann natürlich auch das Land, in dem der Unfall stattfand. Alle Zeugen hätten in diesem Land aussagen müssen. Da unsere Rechtschutzversicherung uns keine Deckung gab, da sie keine Chance sah, den Prozess zu gewinnen, haben wir dann die Klage zurückgezogen. So mußten wir nur unseren Anwalt bezahlen. Die gesamten Kosten für den Prozess im Ausland bei sehr unsicherer Rechtslage konnten wir uns einfach nicht leisten.

    Wir waren dann im Nachhinein froh, daß wir wenigstens nicht auf den Krankheitskosten sitzen blieben. Unsere Auslandsreiseversicherung hat die Kosten im Ausland problemlos gezahlt, der mehrwöchige Aufenthalt in einer deutschen Klinik wurde auch übernommen, der vorzeitige Rücktransport nach Deutschland wurde von einem ausländischen Reiseleiter einer anderen Reisegruppe organisiert. Unser eigener Reiseleiter hat sich, nachdem er sah, daß Riesenprobleme auf ihn zukamen, aus dem Staub gemacht und ward nicht mehr gesehen.

    Man sollte bei so etwas einfach froh sein, daß man einigermaßen glimpflich davon gekommen ist.

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