• schnuppi8
    Dabei seit: 1100304000000
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    geschrieben 1100898654000

    Hallo Nana,

    danke für deine Antwort. Bei mir ist der Fall etwas anders gelagert, da der Veranstalter ein Deutscher ist. Die ganze Sache hat nichts mit dem Hotel zu tun. Ich bin sehr gut versichert und bekomme Deckung von meiner Versicherung.

    Trotzdem hast du Recht, denn auch ich bin froh, daß ich so davon gekommen bin. Nur ist es ärgerlich, daß somit meiner Urlaub kaputt war, da ich u.a. an der Fußsohle genäht werden mußte und nicht laufen konnte. Es wurde mir vom Veranstalter selber gesagt, daß es vor 2 Monaten den gleichen Unfall von einer andren Gesellscahft gab und das diese Frau bei diesem Unfall gestorben ist.

    Wie gesagt, ich hatte Glück, daß die Maschine so "günstig" auf mich gefallen ist, denn auch ich hätte tot sein können

    edina varga schrieb:

    >

    > Ich war vom 20.10.- 11.11.04 in Hurghada im Hotel Bel Air. Wir haben an einen Quad-Ausflug teilgenommen. Die Fahrt war ein Alptraum, viel zu schnell, ich als Gast fuhr als letztes, wir waren z.t. ganz alleine ohne Guides etc. Fazit ist mich hat es rückwärts überschlagen und hatte nicht unerhebliche Verletzungen. Nun meine Frage: Kann mir jemand Tipps geben oder eigene Erfahrungen mitteilen, da ich den Veranstalter evtl. verklagen möchte.

    > Danke!!! 

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1100944174000

    ich fasse mal kurz zusammen:

    1. der Ausflug wurde vor Ort in Ägypten gebucht

    2. der Besitzer des örtlichen Reisebüros ist Deutscher

    3. du bist selbst am Steuer eines Fahrzeuges gesessen

    4. und du hattest einen Unfall, weil du dich dem Tempo eines anderen Fahrzeuges anschliessen wolltest

    -- bitte korrigiere mich, wenn diese Aussagen nicht zutreffen sollten! ---

    daraus ergibt sich:

    1. Eigenhaftung

    2. Der Veranstalter hat seine Firmensitz NICHT in Deutschland und daher ist Gerichtsstand Ägypten

    3. der Reiseveranstalter, also jenes Unternehmen, dass dir in Deutschland den Urlaub verkauft hat, haftet nur, wenn es im Katalog, in Deutschland, diesen Ausflug angeboten hat - mit Preis und ohne Hinweis, dass es diesen vermittelt bzw. der örtliche Veranstalter diese Reise veranstaltet! Und auch nur dann, wenn ein Fahrer von ihm bzw. seinem so genannten Erfüllungsgehilfen, also einem Vertreter eines Reisebüros vor Ort - am Steuer gesessen wäre - Selbstfahrer sind immer selbst für ihr Handeln verantwortlich!

    Und nochmals - es gibt übrigens da auch ganz konkret ein Urteil in so einem Fall - wenn du selbst gefahren bist, hättest du stehen bleiben müssen und die Tour abbrechen müssen. Auch ich hätte so gehandelt und wäre erst gar nicht selbst in die Wüste gefahren, weil mir das Risiko einer unbekannten Landschaft und ohne Erfahrung im Umgang mit Geländefahrzeugen in der Wildnis zu hoch gewesen wäre.

    Bitte verstehe mich richtig, das ist kein Vorwurf. Nur muss man dann eben einsehen, dass dafür niemand anderer haftet. Aber selbstverständlich steht es dir frei, deine Rechtsschutzversicherung einzuschalten und zu versuchen, deinen nachweislichen Schaden einzuklagen.

    Gruß

    Peter

  • ck
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    geschrieben 1100956897000

    Hallo Peter,

    grundsätzlich sind deine Ausführungen richtig. Es gibt aber in Einzelfällen schon eine Chance auf Erfolg, wenn z.B. den Teilnehmern nicht klar sein konnte, worauf sie sich einlassen, wie das abläuft und welche Voraussetzungen sie dafür brauchen. Das muss aber tatsächlich in jedem Einzelfall geprüft werden.

    Christin

  • Nana
    Dabei seit: 1060819200000
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    geschrieben 1101126703000

    Hallo Edina,

    wenn deine Rechtschutzversicherung dir Rückendeckung gibt, gehst du ja kein finanzielles Risiko ein, falls du klagen möchtest.

    Natürlich hast du bei diesem Quad-Ausflug eine Eigenverantwortung. So wie du den Ablauf geschildert hast, sehen aber vielleicht die Richter deine Eigenverantwortung geringer als die Verantwortung, die der Veranstalter gegenüber seinen zahlenden Teilnehmern hat.

    Ich würde es an deiner Stelle versuchen. Zu verlieren hast du nichts.

    Wünsch dir viel Glück dabei.

    LG

    Nana

  • flkehn3956z
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    geschrieben 1101390622000

    Hallo Edina!

    Seid Ihr mit Gang oder Automatik gefahren? Bei Automatik kann ich mir nicht vorstellen, dass man so einen Unfall hat. Wir haben auch eine Tour gemacht und sind Vollgas gefahren. Aber immer nur Automatik. Die Veranstalter haben bei jedem Start die Quad´s kontolliert, dass keiner umgestellt hat. Dann fährt man ja im 5. Gang an.

    Ich habe auch schon öfter auch in anderen Foren gelesen, dass mit Gang gefahren wurde. Das ist definitiv nicht erlaubt. Eben wegen der Unfallgefahr.

    Viele Grüße

    Susanne

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