• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1215794249000

    PAD hat ein neues Airporthotel ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • juanito
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    geschrieben 1215796666000

    @holzwurm sagte:

    In der Regel ändert sich nichts, sobald die Ticket vorliegen.

    Jedenfalls hatte ich noch keine solchen Fälle.

    LG

    holzwurm

    Ich bekam mein Ticket vor 3 Wochen und fliege erst in der 33. KW.

    Was sich da noch ändern kann! :shock1:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • hema2812
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    geschrieben 1215804363000

    Über Änderung der Flugzeiten hat ganz eindeutig der Reiseveranstalter bzw. das Flugunternehmen zu unterrichten.

    Und somit ist die Haftungsfrage auch klar.

    Der Fluggast kann mitwirken, hat aber keine Mitwirkungspflicht,

    wenn er vor Antritt der Reise Unterlagen mit genauen Flugzeiten in Händen hält.

    Bei der Rückreise ist der Fluggast verpflichtet, ob Charter oder Linienflug,

    1-2 Tage vorher sich über eventuelle Änderungen zu erkundigen.

  • Harabeli
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    geschrieben 1215812395000

    Nein, hema2812, bei Linienflügen sind die Flugzeiten Bestandteil des Reisevertrags. Deswegen muss man sie auch nicht rückbestätigen. Es ist ratsam, um sich Ärger zu ersparen, aber verpflichtet ist man nicht. Auch wenn manche Billigairlines das gern hätten. :p

  • hema2812
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    geschrieben 1215816162000

    Wenn es so klar ist:

    Warum schreiben dann Airlines etwas Anderes in ihre Agb?

    AB etwa bei internationalen Nurflügen?

    Oder Lufthansa unter Punkt 9.

    Da hättest du aber vor Gericht schlechte Karten, wenn du den Rückflug verpassen würdest.

    Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass Abflugzeiten fest sind.

  • Harabeli
    Dabei seit: 1171324800000
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    geschrieben 1215821842000

    Dass ich bei Gericht schlechte Karten hätte, bezweifle ich:

    17.1 Das LG Düsseldorf hat im Anschluß an das LG Frankfurt a.M.darauf hingewiesen, daß die Bestätigung des Rückfluges allein den Zweck hat, der Fluggesellschaft eine optimale Auslastung ihrer Kapazität zu ermöglichen, indem sie nicht bestätigte Plätze an andere Reisende vergibt. Zweck der Rückbestätigung sei es aber nicht, der Fluggesellschaft mehr Flexibilität durch die Verlegung der Abflugzeiten zu verschaffen. Ebenso hat das AG Hamburg115 entschieden.

    17.2 Das AG Charlottenburg hat die Auffassung vertreten, daß ein Reiseveranstalter über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Pflicht des Reisenden zur Rückbestätigung des Fluges nicht wirksam vereinbaren kann. Das Urteil wurde vom LG Berlin bestätigt. Beide Gerichte vertreten die Auffassung, daß eine Klausel, wonach der Reisende seinen Anspruch auf Rückbeförderung verliert, wenn er sich den Rückflug nicht binnen einer bestimmten Frist hat bestätigen lassen, gegen § 9 Abs. 1 AGBG verstößt.

    Quelle: http://www.ronald-schmid.de/p1998_NJW_29.html

    Die können in ihre AGBs viel reinschreiben, aber Gesetze können sie damit nicht außer Kraft setzen.

    Die Lufthansa bestreitet zwar in ihren AGBs http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/generalinfo?l=de&nodeid=1761532#9 , dass die Flugzeiten Teil des Vertrags seien, eine Pflicht zur Rückbestätigung ist aber nicht in den AGBs enthalten. Vielmehr verspricht die Lufthansa unter Punkt 9.1.2: Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, so werden wir uns bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, so haben Sie Anspruch auf Erstattung nach den Bestimmungen des Artikels 10.2

    Übrigens: Es wäre sehr hilfreich, wenn du deine Verweise auf die AGBs von AB (Air Berlin?) und Lufthansa verlinken könntest. Das erspart Sucherei.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1215825463000

    hema, ich habe hier drei Lufthansa-Bestätigungen greifbar, auf allen dreien steht:

    "Eine Rückbestätigung des Fluges ist nicht erforderlich."

    Habe ich bei LH bisher auch nie getan.

    Meine Güte, die Leute schreiben mir ne E-mail, wenn sich die Flugzeit auch nur um 5 Minuten ändert!

    Sollte sich tatsächlich ein Rückflug um 5, 10 oder 15 Minuten (früher oder später) verschieben, was noch nicht vorkam, hätte ich damit auch kein Problem. Auf unseren Fahrten zum Flughafen bauen wir einen Zeitpuffer ein - und 10 Minuten warten ist wirklich nicht der Rede wert.

    Harabeli,

    das kann ich nicht ganz nachvollziehen:

    "...daß die Bestätigung des Rückfluges allein den Zweck hat, der Fluggesellschaft eine optimale Auslastung ihrer Kapazität zu ermöglichen, indem sie nicht bestätigte Plätze an andere Reisende vergibt."

    Mache ich eine Rückbestätigung telefonisch, wird weder nach Name oder sonstwas gefragt, sondern nur nach der Flugnummer. Und dann wird mir gesagt, dass der Flug pünktlich (oder auch nicht) ist.

    Mache ich die Rückbestätigung per Internet, gehe ich z.B. bei Condor auf "Flug on time" und sehe da, ob der Flieger wie vorgesehen startet.

    In beiden Fällen weiß die Fluggesellschaft nicht, ob ich an Bord sein werde - wie könnte sie da Plätze vergeben?

  • Harabeli
    Dabei seit: 1171324800000
    Beiträge: 105
    geschrieben 1215827003000

    Tja Erika, dass ist eines der Mysterien...

    Kann ich dir auch nicht erklären, vielleicht haben sie ihre Praxis der Rechtsprechung angepasst. Vor einem Jahr drohte z.B. Germanwings noch in seinen AGBs, ohne Rückbestätigung gebe es keinen Anspruch auf Beförderung. Ein deutliches Indiz für die Richtigkeit der Annahme des LG Düsseldorf. So könnte man nämlich 24 Stunden vor Abflug die Plätze von Kunden, die nicht rückbestätigt haben, nochmal verkaufen.

    Jetzt ist diese Klausel aus den ABBs von Germanwings verschwunden und sie sind genauso zuckersüß wie die der LH.

    9.1.1 Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen nicht garantieren.

    9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung entgegennehmen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zu diesem Zeitpunkt gültig ist, mitteilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Möglicherweise müssen wir die flugplanmäßige Flugzeit nach Übermittlung Ihrer Buchungsbestätigung jedoch ändern. Wenn Sie uns eine Möglichkeit angeben, Sie zu kontaktieren, werden wir uns bemühen, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Wenn nach Erwerb Ihres Flugscheins eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan vorgenommen wird und es uns nicht möglich ist, Sie auf einen entsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereinstimmung mit Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes.

    http://www.germanwings.com/de/Allgemeine-Befoerderungsbedingungen-Germanwings.htm

  • hema2812
    Dabei seit: 1200614400000
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    geschrieben 1215865099000

    Harabel

    Deine Verweise auf Urteile sind ja toll.

    Ohne zu streiten wird die Airline entstandene Kosten wohl nicht zahlen.

    Statt mich auf gerichtliche Auseinandersetzungen einzulassen, die ich absolut hasse, frage ich lieber mal nach.

    Jedem das Seine.

    @Harabeli sagte:

    Übrigens: Es wäre sehr hilfreich, wenn du deine Verweise auf die AGBs von AB (Air Berlin?) und Lufthansa verlinken könntest. Das erspart Sucherei.

    Ich kenne mich hier im Forum noch nicht gut aus. Deshalb bin ich sehr vorsichtig mit Setzen von Links.

    Könnte ja unerlaubte Werbung sein oder Porn....... sich dahinter verstecken? :(

  • joydealer
    Dabei seit: 1219104000000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1219167480000

    @Harabeli sagte:

    Tja Erika, dass ist eines der Mysterien...

    Kann ich dir auch nicht erklären, vielleicht haben sie ihre Praxis der Rechtsprechung angepasst. Vor einem Jahr drohte z.B. Germanwings noch in seinen AGBs, ohne Rückbestätigung gebe es keinen Anspruch auf Beförderung. Ein deutliches Indiz für die Richtigkeit der Annahme des LG Düsseldorf. So könnte man nämlich 24 Stunden vor Abflug die Plätze von Kunden, die nicht rückbestätigt haben, nochmal verkaufen.

    Jetzt ist diese Klausel aus den ABBs von Germanwings verschwunden und sie sind genauso zuckersüß wie die der LH.

    http://www.germanwings.com/de/Allgemeine-Befoerderungsbedingungen-Germanwings.htm

    Das ist leider falsch.

    Unter 5.4.1. der ABB von Germanwings heißt es:

    "5.4.1 Beachten Sie bitte, dass die Aufrechterhaltung von Reservierungen für Rückflüge von der Rückbestätigung Ihrer Flugreservierung abhängig sein kann. Die Rückbestätigung hat bis spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug bei unserem Call Center oder unserem Counter am Abflughafen des Rückfluges zu erfolgen. Die Rufnummer entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung oder unserer Homepage. Eine Rückbestätigung ist nicht erforderlich, wenn zwischen der Ankunft am Zielort und dem Rückflug weniger als 24 Stunden liegen. Wenn Sie nicht rückbestätigen, obwohl dies erforderlich ist, können wir die Reservierung Ihres Rückfluges stornieren. Benachrichtigen Sie uns jedoch nachträglich darüber, dass Sie den Rückflug wie geplant antreten wollen, werden wir Ihre Reservierung wieder aktivieren und Sie befördern, wenn auf dem gewünschten Flug noch freie Plätze vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, werden wir uns in zumutbarer Weise bemühen, Sie zu Ihrem Zielflughafen zu befördern. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich dadurch das Beförderungsentgelt erhöhen kann und wir die Weiterbeförderung von der vorherigen Zahlung des Mehrbetrages abhängig machen können. Artikel 4.1 wollen Sie bitte beachten."

    Ich fliege morgen mit Germanwings und ärgere mich seit meiner Buchung über diese Airline.

    Im Normalfall hätte ich mit einer Rückbestätigung kein Problem. Allerdings ist bei Germanwings dann die Hotline anzurufen, die mit knapp 1 EUR/ Minute zu Buche schlägt (Mobilfunk-Aufschlag noch nicht hinzugerechnet).

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