Der Konsument hat das Recht, eine mangelhafte Ware, z. B. einen Fernseher, innerhalb von sechs Monaten gegen einen mangelfreien umzutauschen. Dabei muss nicht der Kunde, sondern der Verkäufer/Hersteller beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes mangelfrei war. Was er zu 99,9 % wird nicht können...
Eine Versicherung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen einen vereinbarten Dauerrabatt bei vorzeitiger Kündigung von seiten des Kunden zurück verlangen.
Und und und. Alles Bestimmungen, die entweder in den AGB stehen müssen oder von Gesetz wegen geregelt sind. Diese beiden und viele andere Bestimmungen sind zum Schutz des Kunden und nicht des Herstellers.
Ich finde daher, wenn jemand etwas kauft, mit dem Kauf oder seiner dabei notwendigen Unterschrift, Bestimmungen, AGB oder sonstige Vereinbarung bestätigt, erklärt, damit einverstanden zu sein, dann verstehe ich nicht, weshalb dann nachher immer eine mächtige Diskussion ausbricht.
Wir hatten das Thema zum Heraushängen lang und möchte da nicht wieder allzuviel Öl ins Feuer gießen.
meint doch etwas kopfschüttelnd
Peter