Wenn ich Ihrer Schilderung richtig verstanden habe, handelt es sich eigentlich nur um die Flugzeitenänderung von welcher Sie nicht informiert worden sind wie z.B. tags zuvor vom Veranstalter oder vom Reisebüro?
In diesem Jahr (2004)zählt noch folgende Rechtsprechung: Charterflugzeiten sind immer
unter Vorbehalt einer Änderung! Von morgens auf abends oder umgekehrt (wichtig dabei: der Kunde muß auch darüber informiert werden(nicht am Abflugsschalter ;-D)). Ein Flugzeug kann nicht einfach später oder früher losfliegen, um seine Kunden zu ärgern, sondern muß für Start und Landung rechtzeitig einen SLOT (Zeitfenster für Start und Landung bei beiden Flughäfen )beantragen. Ihr Problem war und ist, daß Sie vom Reiseveranstalter nicht informiert worden sind.
Also für´s Gericht:
a) Keine rechtzeitige Information vom Reiseveranstalter (Schadensminderung)
Wenn dies Ihre erste Flugreise wahr, wußten Sie vielleicht gar nicht, daß Charterflugzeiten sich ändern können. Sorgfaltsplicht bei Beratung im Reisebüro oder Call Center bei Veranstalter (im Internet gebucht = selber Schuld)
c) Weisen Sie bei einem Rechtstreit auf die neue EG Regelung für Flugverkehr (soll 2005 kommen) hin, soundsoviel Stunden bei derundder Strecke gleich soundsoviel Schadensersatz.
Und bitte für´s nächste mal, buchen Sie was Vernüftiges. Denn Kerosin, Hotel, Flugplatzhandling, Personal, Versicherung, Ersatzteile, Reiseleitung und Essen kostet überall ca. gleich viel im Einkauf. Raten Sie mal wo "die Günstigen" sparen, normalerweise ist der Flugkostenanteil (Nur der Flug!!) bei dieser Mittelstrecke ca. 300,00 € bis 440,00 € ! Daher sollten manche Leute nicht über Sharm el Sheik meckern !
(Geiz ist beim Absturz halt nicht geil)