• tonvr6
    Dabei seit: 1215907200000
    Beiträge: 28
    geschrieben 1267122416000

    Hallo,

    Ich habe letztes Jahr im September eine Reise nach Griechenland unternommen

    Habe diese angezahlt (so meinte ich),

    Habe auch den Rest bezahlt,

    Habe meine Reiseunterlagen bekommen und war glücklich!

    So weit , so gut

    Als ich nach der Anzahlung einen Kontoauszug geholt habe, ist mir

    aufgefallen das eine Rückbuchung der Anzahlung vorgenommen wurde.

    Darauf hin habe ich beim Veranstalter angerufen um einen neuen Zahlungstermin

    auszuhandeln.!!!Dort wurde mir aber gesagt das Geld sei gut geschrieben,alles sei ok!!!

    Ich wunderte mich, habe aber erst mal nichts unternommen und habe noch ne gaze Weile

    auf einen eventuellen Rückruf gewartet....nichts!

    Die Zeit verging und ich habe dann auch nicht mehr daran gedacht

    Wir haben den Rest bezahlt und dann ab nach Griechenland!

    Neulich komme ich nach Hause und finde eine Zahlungserinnerung im Briefkasten

    über eben diese Anzahlung

    Meine Frage: Ist das rechtlich ok???

    PS.: Bezahle das natürlich wenn es ich anders geht-keine Frage aber wenn ich nicht muss....

    Viele Grüsse

    Michi

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1267124597000

    hallo michi.

    der beitrag wurde zurück gebucht.

    konto nicht gedeckt?

    zum zeitpunkt deines anrufes hat deren konto den lastschriftrückläufer noch nicht erkannt.

    du hast also die anzalhung nicht bezahlt.

    warum kommst du auf die idee, dass du sie jetzt nicht bezahlen mußt, wenn der va doch so freundlich war, sie dir so lange vor zu strecken?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • anjuana
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 661
    geschrieben 1267127709000

    @ Michi

    Wenn ich eine Leistung in Anspruch genommen habe, bezahle ich sie auch. Die Frage ...muß ich... sollte sich da gar nicht erst stellen. Außerdem ist die Angelegenheit wohl noch nicht verjährt, du wirst "müssen."

    Lb Gruß

  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 12426
    geschrieben 1267171506000

    Nur mal so zur Info:

    Eine Zahlungserinnerung ist keine Mahnung. Letztere gibt es erst, wenn auf die ZE nicht reagiert  wurde.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1267181193000

    Hallo,

    Du hast mit dem VA einen Reisepreis vereinbart. Diesen Preis hast Du nicht vollstaendig bezahlt.

    Auch wenn Du die Reise laengst beendet hast, entbindet Dich das nicht von der Pflicht, den Reisepreis vollstaendig zu zahlen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1267182945000

    [quote=nate1:

    Eine Zahlungserinnerung ist [b]keine[/b] Mahnung. Letztere gibt es erst, wenn auf die ZE nicht reagiert  wurde.]

    [/quote]

     

    Ha-Ha!

    Zahlungserinnerung ist nur die höfliche Umschreibung einer Mahnung.

     

    http://www.piloh.de/mahnung-zahlungserinnerung.html

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1267183469000

    ...oder frei nach dem Motto: "ein Schlag auf den Hinterkopf erhöht das Erinnerungsvermögen" :p   Fakt ist, das die Forderung im geschilderten Fall rechtens ist und somit bezahlt werden muss.

  • Alika
    Dabei seit: 1144713600000
    Beiträge: 868
    geschrieben 1267186980000

    @tonvr6 sagte:

    PS.: Bezahle das natürlich wenn es ich anders geht-keine Frage aber wenn ich nicht muss....

    Hallo,

    wie kommst Du überhaupt auf den Gedanken, nicht zu zahlen? Dass der RV das so hat durchgehen lassen, wundert mich. Da herrscht wohl auch das Chaos in der Buchhaltung.

    Aber trotzdem, der Fairnessheit halber ist es selbstverständlich, dass Du den Betrag überweist.

    Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1267188314000

    Fairnessheit

    Mit Fairness hat das nichts zu tun.

     

    Vertragstreue vielleicht? :frowning:

     

    Wenn erst der Zahlungsbefehl, aka ger. Mahnung kommt---- :laughing:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • eva-maria
    Dabei seit: 1122940800000
    Beiträge: 857
    geschrieben 1267188779000

    Hallo,

     

    Du hattest doch einen Vertrag abgeschlossen und hast mit Deiner Unterschrift u.A.  auch den Preis für die "Ware" akzeptiert. Somit ist klar, dass Du die Rechnung auch bezahlen musst und nicht nur einen Teil. Eigentlich hast Du ganz schön Glück gehabt, dass Du über die Anzahlung über einen solchen langen Zeitraum hast anderweitig verfügen können. Wenn der RV wollte, dann könnte er Dir sogar noch Zinsen für die Zeit berechnen.

     

    LG

    Eva

    eva
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