• unbekannter
    Dabei seit: 1149552000000
    Beiträge: 339
    geschrieben 1267192209000

    Ich denke die Frage des TO zielt auf den rechtlichen Hintergrund.

    Meines Wissens verjähren Rechnungen nach Ablauf des folgenden Kalenderjahres.

    Wenn die Rechnung/Reise also aus 2009 ist, ist die Rechnung ab 01.01.2011 verjährt.

    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

     

    Bezahlt werden muß sie jedenfalls.

  • brujera
    Dabei seit: 1147651200000
    Beiträge: 3918
    geschrieben 1267194276000

    Aber eine Mahnung unterbricht die Verjährungsfrist. Das bedeutet, dass die Frist von dem Datum der letzten Mahnung an wieder von vorne beginnt.

     

     

    Fange jetzt an zu leben und zähle jeden Tag als ein Leben für sich (Seneca, römischer Philosoph)
  • Alika
    Dabei seit: 1144713600000
    Beiträge: 868
    geschrieben 1267194713000

    @Alika sagte:

    der Fairnessheit halber ...

    Sorry für die neue Wortschöpfung, bin heute im Stress .. :(

    Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1267197341000

    @ unbekannter Unbekannter :laughing:

     

    § 195 BGB

    Regelmäßige Verjährungsfrist

    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

     

    Vertrag vom Sept. 2009, Beginn des Laufes der Verjährungsfrist 1.1.2010 + 3 Jahre macht 31. Dez. 2012.

     

    Am 01.01. 2013 verjährt.

    Hoffentlich habe ich mich nicht verrechnet :shock1:

     

    Eine Mahnung per Brief unterbricht die Verj. nicht.

    (Hat er/sie doch nicht erhalten) ;)

     

    Nur ein Zahlungsbefehl, heute Mahnbescheid genannt unterbricht den Lauf der Zeit :rofl:  

     

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • tonvr6
    Dabei seit: 1215907200000
    Beiträge: 28
    geschrieben 1267200164000

    Der Richtigkeit halber:

    Ich will mich nicht drücken vor der Zahlung,das darf hier nicht falsch verstanden werden

    Ich habe mich nur auf die Aussage des RV bezogen

    Wie gesagt,habe dort angerufen (übrigens erst ne Woche später)

    und alles war laut dem RV i.O

    Sprich der Betrag ist eingegangen!!!

    Auch auf der Rechnung 2 Monate später stand Betrag dankend erhalten

    Naja werde mal eben den Betrag anweisen und gut is...

    Bis die Tage

    Michi

    PS.:Wollte eigentlich keine Standpredigt über Zahlungsmoral,

          sondern einfach nur ne Auskunft ob es rechtlich einwandfrei ist

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1267200584000

    Es ist rechtlich einwandfrei, wenn man seine Schulden bezahlt, ja! :laughing:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1267203090000

    @tonvr6

    ich schließe mich einfach mal den Ausführungen meiner Vorredner an.

    Auch wenn bei den Buchungen aus welchen Gründen auch immer, was schief gegangen ist, Du hast eine Leistung bezogen, die auch bezahlt werden muß. Da würde ich gar nicht großartig diskutieren.

    Jetzt großartig versuchen noch einen Reibach zu machen, macht keinen Sinn u. ist auch nicht ok, geschweige denn geht es auch gar nicht. Also, bezahlen u. gut ist.

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
    Beiträge: 16834
    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1267212625000

    Da das Thema abgeschlossen ist, schließe ich hier ab!

     

    LG

     

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!